Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09, 1 Ss 86/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- berliner-anwaltsverein.de
, S. 41 (Zusammenfassung)
Späteres Fernbleiben von der Hauptverhandlung ist kein Verwerfungsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Verwerfung einer Berufung wegen Abwesenheit eines Angeklagten nach erneutem Aufruf bei Anwesenheit des Angeklagten und Abwesenheit des Verteidigers zu "Beginn der Hauptverhandlung" ; Wiedereinsetzung in die Berufungshauptverhandlung im Wege der Analogie ...
Papierfundstellen
- zfs 2010, 347
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70
Trunkenheit in der Verhandlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Sinn und Zweck des § 329 Abs. 1 StPO ist es, den Angeklagten zu hindern, die Entscheidung des Berufungsgerichts dadurch hinauszuzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188; BGHSt 23, 331, 334; BGHSt 25, 281, 283; BGHSt 27, 236, 238;… KK-Ruß, StPO, 6. Aufl. 2009. § 329 Rdnr. 1;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, Rdnr. 2).Ebenso ist nach einhelliger Ansicht die sofortige Verwerfung der Berufung wegen der Ausnahmenatur der Vorschrift nicht mehr statthaft, wenn der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung erschienen ist, sich aber kurz darauf wieder entfernt hat (vgl. RGSt 63, 53, 57; BGHSt 23, 331, 332; BayObLG …
- OLG Brandenburg, 08.09.2009 - 1 Ws 123/09
Berufung in Strafsachen: Öffentliche Zustellung der Ladung zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09).Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09 - BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329 Rdnr. 41 [Fehlen ordnungsgemäßer Ladung]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 174, 175;… Meyer-Goßner aaO. [Verwerfung der Berufung wegen erst im Laufe des Verfahrens erkannter Verhandlungsunfähigkeit ]).
- BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61
Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Sinn und Zweck des § 329 Abs. 1 StPO ist es, den Angeklagten zu hindern, die Entscheidung des Berufungsgerichts dadurch hinauszuzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188; BGHSt 23, 331, 334; BGHSt 25, 281, 283; BGHSt 27, 236, 238;… KK-Ruß, StPO, 6. Aufl. 2009. § 329 Rdnr. 1;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, Rdnr. 2).Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden, dass die sofortige Verwerfung der Berufung des Angeklagten nach § 329 Abs. 1 StPO nicht mehr zulässig ist, wenn das Berufungsgericht schon in einem früheren Termin zur Sache verhandelt hat (vgl. BGHSt 17, 188).
- OLG Jena, 18.05.2004 - 1 Ws 151/04
Widerruf der Strafaussetzung
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09).Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09 - BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329 Rdnr. 41 [Fehlen ordnungsgemäßer Ladung]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 174, 175;… Meyer-Goßner aaO. [Verwerfung der Berufung wegen erst im Laufe des Verfahrens erkannter Verhandlungsunfähigkeit ]).
- BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71
Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Diese Ausnahme von dem Grundsatz, dass gegen einen abwesenden Angeklagten kein Urteil erlassen werden darf (vgl. §§ 230 Abs. 1, 332 StPO) beruht auf der Unterstellung, dass der säumige Angeklagte an der Durchführung der Hauptverhandlung kein Interesse hat und auf das Rechtsmittel und damit auf eine sachliche Prüfung des angefochtenen Urteils verzichtet (BGHSt 15, 287, 289; BGHSt 24, 143, 150; OLG Düsseldorf StV 1982, 127; OLG Hamm NStZ 1997, 368). - OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09 - BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329 Rdnr. 41 [Fehlen ordnungsgemäßer Ladung]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 174, 175;… Meyer-Goßner aaO. [Verwerfung der Berufung wegen erst im Laufe des Verfahrens erkannter Verhandlungsunfähigkeit ]). - BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86
Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09 - BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329 Rdnr. 41 [Fehlen ordnungsgemäßer Ladung]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 174, 175;… Meyer-Goßner aaO. [Verwerfung der Berufung wegen erst im Laufe des Verfahrens erkannter Verhandlungsunfähigkeit ]). - OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08
Strafbefehlsverfahren: Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Ausbleiben des Angeklagten dann als entschuldigt anzusehen ist, mithin und auch kein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ergehen darf, wenn unter Verstoß entgegen § 140 Abs. 2 StPO kein Verteidiger bestellt (vgl. OLG Stuttgart StV 2009, 12) oder unter Verstoß gegen § 218 StPO der Verteidiger nicht geladen worden ist (vgl. BayObLG StV 2002, 356; OLG Köln VRS 95, 138, 139). - OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99
Straßenverkehrsrecht; vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Dem Berufungsgericht bleibt es unbenommen, über die Frage der Aufrechterhaltung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis erneut zu entscheiden, wobei der Angeklagte mit einer gewissen Verlängerung der tatsächlichen Sperre als Folge der Berufungseinlegung rechnen muss (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 389; OLG Koblenz VRS 68, 41). - OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2009 - 1 Ws 184/09
Die Gewährung der Wiedereinsetzung in diesen Fällen beruht auf der Überlegung, dass derjenige, der zu Beginn der Hauptverhandlung nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt worden ist, einem schuldlos Säumigen gleichgestellt werden muss (ähnlich Senatsbeschluss vom 22.10.2004 - 1 Ws 151/04 - Senatsbeschluss vom 8.9.2009 - 1 Ss 53/09 - BGH NJW 1987, 1776, 1777; OLG Hamburg StV 2001, 339; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. 2009, § 329 Rdnr. 41 [Fehlen ordnungsgemäßer Ladung]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 174, 175;… Meyer-Goßner aaO. [Verwerfung der Berufung wegen erst im Laufe des Verfahrens erkannter Verhandlungsunfähigkeit ]). - OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97
Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen
- BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77
Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch …
- BGH, 29.01.1974 - 1 StR 198/73
Strafbarkeit wegen Entführung mit Willen der Entführten - Ausbleiben trotz …
- OLG Hamburg, 03.08.2000 - 1 Ws 168/00
unwirksame Ladung - § 329 Abs. 3 StPO analog bei Versäumung der …
- BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
- AG Alsfeld, 29.09.1980 - 13 Js 150/80
- OLG Stuttgart, 08.07.1982 - 3 Ws 168/82
Aufhebung der vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Grundsatzes der …
- RG, 22.02.1929 - I 832/28
Muß die vom Finanzamt als Nebenkläger eingelegte Berufung sofort verworfen …
- BayObLG, 13.03.2002 - 5St RR 58/02
Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge im strafprozessualen Revisionsverfahren …
- OLG Koblenz, 20.09.1984 - 1 Ws 669/84
- BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
Strafrechtliche Verurteilung in der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit des …
Es ist in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung aber anerkannt, dass - bei einer Berufung des Angeklagten - die fehlende Ladung des Verteidigers (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 19. März 2001 - 1St RR 30/01 -, juris, Rn. 12), dessen fehlende Bestellung (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 Ss 86/09 -, juris, Rn. 23) oder dessen krankheitsbedingte Verhinderung in Fällen notwendiger Verteidigung (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 24. Juni 2016 - III-1 RVs 114/16 -, juris, Rn. 5) dazu führt, dass eine Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO nicht in Betracht kommt. - OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16
Keine Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und des …
Rn. 11 Dieselbe Erwägung trägt denn auch die weithin akzeptierte Auffassung, dass die fehlende Ladung des Verteidigers (hierzu: Senat VRS 98, 138 [139]; BayOblG NStZ-RR 2001, 374 = VRS 100, 452 = DAR 2001, 372;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rz. 12;… Löwe/Rosenberg-Gössel, a.a.O. Rz. 44;… SK-StPO-Frisch, a.a.O. Rz. 15;… KMR-Brunner, StPO, § 329 Rz. 11;… Radtke/Hohmann-Beukelmann, StPO, § 329 Rz. 9 aE) oder dessen fehlende Bestellung im Falle notwendiger Verteidigung (hierzu: OLG Brandenburg zfs 2010, 347 [349]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.;… SK-StPO-Frisch a.a.O. Rz. 28) die Berufungsverwerfung wegen Säumnis des Angeklagten hindert.
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