Hier: Gesetzesfassung, die für die Grundsteuer bis einschließlich zum Kalenderjahr 2024 Anwendung findet (§ 37 GrStG n.F.) | Zur neuen Fassung
Grundsteuergesetz a.F.
Abschnitt V - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 35 - 39) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ GrStG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0GrStG02122019/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Grundsteuergesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0GrStG02122019/__paste_norm__.html)
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Diese Fassung des Gesetzes gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2008.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2008 | Jahressteuergesetz 2009 | 19.12.2008 |