Ausführungsgesetz BGB
6. Abschnitt - (weggefallen) (§§ 45 - 47) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Ausführungsgesetz BGB (https://dejure.org/gesetze/AGBGB/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 06.12.2022 (GBl. S. 617) mit Wirkung vom 01.01.2023.
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 46 AGBGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Beendigung der Vormundschaft
- § 1807 I Nr. 5 (Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte)
- Sparkassengesetz (SpG)
- Sparkassen
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff. (Rechtsnatur)