Ausführungsgesetz BGB

   6. Abschnitt - (weggefallen) (§§ 45 - 47)   
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Textdarstellung

  

§ 46

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 06.12.2022 (GBl. S. 617) mit Wirkung vom 01.01.2023.

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 46 AGBGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Familienrecht
        Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
          Vormundschaft
            Beendigung der Vormundschaft
              § 1807 I Nr. 5 (Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte)
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