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https://dejure.org/gesetze/AbschlagsV/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ AbschlagsV (https://dejure.org/gesetze/AbschlagsV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ AbschlagsV
__paste_bez____paste_norm__ Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen (https://dejure.org/gesetze/AbschlagsV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
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Textdarstellung

  

§ 2a
Übergangsregelung

Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I S. 2022), in Kraft getreten am 01.01.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)23.10.2008BGBl. I S. 2022
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