Adoptionsvermittlungsgesetz
Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 15 - 22) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Adoptionsvermittlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AdVermiG/__paste_norm__.html)
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1Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. September 2026 einen Bericht über die Auswirkungen der §§ 2a, 2b, 2c, 2d, 8a, 8b und 9a sowie über die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen dieser Vorschriften vor. 2Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) vom 12.02.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2021 | Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) | 12.02.2021 |