Aufenthaltsverordnung
Kapitel 5 - Verfahrensvorschriften (§§ 58 - 76) |
Abschnitt 1 - Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente (§§ 58 - 61) |
(1) 1Lichtbilder müssen den in § 4 der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 in der jeweils geltenden Fassung festgelegten Anforderungen entsprechen und den Ausländer zweifelsfrei erkennen lassen. 2Sie müssen die Person ohne Gesichts- und Kopfbedeckung zeigen. 3Die zuständige Behörde kann hinsichtlich der Kopfbedeckung Ausnahmen zulassen oder anordnen, sofern gewährleistet ist, dass die Person hinreichend identifiziert werden kann.
(2) Der Ausländer, für den ein Dokument nach § 58 oder § 59 ausgestellt werden soll, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen ein aktuelles Lichtbild nach Absatz 1 vorzulegen oder bei der Anfertigung eines Lichtbildes mitzuwirken.
(3) Das Lichtbild darf von den zuständigen Behörden zum Zweck des Einbringens in ein Dokument nach § 58 oder § 59 und zum späteren Abgleich mit dem tatsächlichen Aussehen des Dokumenteninhabers verarbeitet werden.
Hinweis der Redaktion:Die Passverordnung ist als Art. 1 der Verordnung vom 19.10.2007 (BGBl. I S. 2386) erlassen worden.
Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 30.10.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2024 | Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften | 30.10.2023 | |
23.01.2019 | Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung | 14.01.2019 |
Rechtsprechung zu § 60 AufenthV
6 Entscheidungen zu § 60 AufenthV in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 29.15
Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung; ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2013 - 18 B 250/13
Mitwirkungspflicht Passbildverfügung
- VG Aachen, 27.04.2005 - 3 L 245/05
D (A), Duldung, Abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, ...
- VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 1 K 08.582
Erteilung einer Duldung für inhaftierten Ausländer
- VG Augsburg, 14.03.2008 - Au 1 S 08.214
Indischer Staatsangehöriger; Verpflichtung zur Passvorlage; Verpflichtung zur ...
- VGH Bayern, 01.06.2006 - 19 ZB 06.659
D (A), subsidiärer Schutz, Aufenthaltserlaubnis, Passpflicht, allgemeine ...