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__paste_bez__ __paste_norm__ BNichtrSchG (https://dejure.org/gesetze/BNichtrSchG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BNichtrSchG
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnichtraucherschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/BNichtrSchG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnichtraucherschutzgesetz
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§ 2
Begriffsbestimmungen

1. Einrichtungen des Bundes im Sinne dieses Gesetzes sind
a) Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes,
b) bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
2. Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs im Sinne dieses Gesetzes sind
a) die zur Beförderung von Personen benutzten Eisenbahnfahrzeuge der öffentlichen Eisenbahnen nach § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes,
b) zur Beförderung von Personen eingesetzte Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse und Kraftfahrzeuge, soweit die Beförderung den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes oder § 1 Nr. 4 Buchstabe d, g oder Buchstabe i der Freistellungs-Verordnung unterliegt,
c) Luftfahrzeuge, die für die gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen oder für gewerbsmäßige Rundflüge eingesetzt werden,
d) Fahrgastschiffe, die Fahrgäste im Linienverkehr befördern.
3. Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind solche nach § 3 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe a des Eisenbahnregulierungsgesetzes.
4. Räume im Sinne dieses Gesetzes sind
a) baulich abgetrennte Einheiten eines Gebäudes,
b) räumlich abgetrennte Einheiten eines Verkehrsmittels.

Fassung aufgrund des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) vom 27.03.2024 (BGBl. I Nr. 109), in Kraft getreten am 01.04.2024 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.04.2024
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz)27.03.2024BGBl. I Nr. 109
01.07.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich09.06.2021BGBl. I S. 1730

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Querverweise

Auf § 2 BNichtrSchG verweisen folgende Vorschriften:

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