Erneuerbare-Energien-Gesetz
Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4) |
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
(2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mindestens zu erhöhen auf
1. | 35 Prozent spätestens bis zum Jahr 2020, | |
2. | 50 Prozent spätestens bis zum Jahr 2030, | |
3. | 65 Prozent spätestens bis zum Jahr 2040 und | |
4. | 80 Prozent spätestens bis zum Jahr 2050 |
und diese Strommengen in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren.
(3) Das Ziel nach Absatz 2 Nummer 1 dient auch dazu, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 Prozent zu erhöhen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2012 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien | 28.07.2011 |
Rechtsprechung zu § 1 EEG
164 Entscheidungen zu § 1 EEG in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt
- VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
- BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 169/13
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- BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20
Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme ...
- VGH Hessen, 24.01.2019 - 9 B 2455/18
UMWELTVERBAND; KLAGEBEFUGNIS
- VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im ...
- BFH, 30.06.2021 - VII R 1/19
Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG nicht durch Erhalt ...
- OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für WEA (Betreiberklage)- Berufung
- OVG Niedersachsen, 16.09.2016 - 12 LA 145/15
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§ 1 EEG in Nachschlagewerken
- § 1 EEG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Querverweise
Auf § 1 EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
- Kosten
- § 15 (Vertragliche Vereinbarung)
- Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- § 61 (Aufgaben der Bundesnetzagentur)
- Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
- § 65a (Monitoringbericht)