Erneuerbare-Energien-Gesetz
| Teil 7 - Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen (§§ 64 - 66) |
1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Vergütungsbedingungen von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung abweichend von § 32 Absatz 1 und unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher, netztechnischer, naturschutzfachlicher und finanzieller Belange zu verbessern und hierbei insbesondere einen angemessenen Vergütungssatz ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Megawatt für Anlagen auf geeigneten Flächen festzulegen. 2Zu diesem Zweck können in der Verordnung auch die geeigneten Flächen festgelegt werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17.08.2012
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2012 | Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien | 17.08.2012 |
ermächtigung zu System-
dienstleistungen § 64aVerordnungs-
ermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 64bVerordnungs-
ermächtigung zu Nachhaltigkeits-
anforderungen für Biomasse § 64cVerordnungs-
ermächtigung zum Ausgleichs-
mechanismus § 64dVerordnungs-
ermächtigung zu Herkunftsnachweisen § 64eVerordnungs-
ermächtigung zum Anlagenregister § 64fWeitere Verordnungs-
ermächtigungen § 64gVerordnungs-
ermächtigung zu Vergütungs-
bedingungen auf Konversionsflächen § 64hGemeinsame Vorschriften für die Verordnungs-
ermächtigungen § 65Erfahrungsbericht § 65aMonitoringbericht § 66Übergangs-
bestimmungen
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Querverweise
Auf § 64g EEG verweisen folgende Vorschriften:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
- § 64h (Gemeinsame Vorschriften für die Verordnungsermächtigungen)