EU-Vertrag
Titel III - Bestimmungen über die Organe (Art. 13 - 19) |
(1) Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.
(2) Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze.
Der Europäische Rat erlässt einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, in dem die in Unterabsatz 1 genannten Grundsätze gewahrt sind.
(3) Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
(4) Das Europäische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium.
Rechtsprechung zu Art. 14 EU
10 Entscheidungen zu Art. 14 EU in unserer Datenbank:
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; ...
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
- BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament ...
- EuGH - C-106/19 (anhängig)
Italien/ Rat und Parlament
- EuG, 10.11.2021 - T-602/15
Jenkinson / Rat u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-283/20
EULEX-KOSOVO
- VG Freiburg, 14.06.2016 - 3 K 2643/13
Anbindungsverbot von Rindern in der ökologischen Produktion - Kleinbetrieb
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-658/11
Parlament / Rat - Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik ...
- EuGH, 17.09.2013 - C-77/11
Rat / Parlament - Nichtigkeitsklage - Endgültiger Erlass des Gesamthaushaltsplans ...
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2015 - C-263/14
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2014/198/GASP des Rates - ...
Art. 14 EU in Nachschlagewerken
- Art. 14 EU wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Präsident des Europäischen Parlamentes
Europäisches Parlament