Hier: InsVfVO in der bis zum 25.06.2017 geltenden Fassung (Verordnung [EG] Nr. 1346/2000)
Zur neuen Fassung (Verordnung [EU] 2015/848) · Entsprechungstabelle
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Insolvenzverfahrenverordnung
Kapitel 5 - Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 43 - 47) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ InsVfVO a.F. (https://dejure.org/gesetze/InsVfVO_a.F./__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Insolvenzverfahrenverordnung (https://dejure.org/gesetze/InsVfVO_a.F./__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 46 InsVfVO a.F.
Entscheidung zu § 46 InsVfVO a.F. in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-25/20
ALPINE BAU - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in ...