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Justizverwaltungskostengesetz
| Abschnitt 7 - Schluss- und Übergangsvorschriften (§§ 23 - 25) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Justizverwaltungskostengesetz (https://dejure.org/gesetze/JVKostG/__paste_norm__.html)
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1Das bisherige Recht ist anzuwenden auf Kosten
2Dies gilt auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die das Justizverwaltungskostengesetz verweist.
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