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Verordnung über künstliche Intelligenz
| Kapitel IX - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung (Art. 72 - 94) |
| Abschnitt 4 - Rechtsbehelfe (Art. 85 - 87) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ KI-Verordnung (https://dejure.org/gesetze/KI-Verordnung/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Verordnung über künstliche Intelligenz (https://dejure.org/gesetze/KI-Verordnung/__paste_norm__.html)
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Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gilt die Richtlinie (EU) 2019/1937.
Art. 85Recht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde
Art. 86Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall
Art. 87Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
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