Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
Dreizehntes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 408 - 456) |
Erster Abschnitt - Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands (§§ 408 - 416a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_III/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2009 | Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente | 21.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 416 SGB III
3 Entscheidungen zu § 416 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - L 16 AL 483/06
Berechnung des Zuschusses zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; ...
- LSG Sachsen, 18.02.2009 - L 1 AL 234/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld; besondere Bezugsgröße nach § 408 SGB III bei ...
- LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 AL 195/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Versicherungspflicht von Studenten nach dem ...