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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
| Sechstes Kapitel - Organisation der Krankenkassen (§§ 143 - 206) |
| Dritter Abschnitt - Mitgliedschaft und Verfassung (§§ 186 - 197b) |
| Zweiter Titel - Satzung, Organe (§§ 194 - 197b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 16.01.2026
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 22.01.2026 | Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) | 16.01.2026 | |
| 24.06.2020 | Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze | 12.06.2020 |
§ 194Satzung der Krankenkassen
§ 194a(weggefallen)
§ 194b(weggefallen)
§ 194c(weggefallen)
§ 194d(weggefallen)
§ 195Genehmigung der Satzung
§ 196Einsichtnahme in die Satzung
§ 197Verwaltungsrat
§ 197aStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
§ 197bAufgabenerledigung durch Dritte
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