Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Elftes Kapitel - Einsatz des Einkommens und des Vermögens (§§ 82 - 96) |
Zweiter Abschnitt - Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel (§§ 85 - 89) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 86 SGB XII
6 Entscheidungen zu § 86 SGB XII in unserer Datenbank:
- BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines ...
- LG Kleve, 20.12.2021 - 4 T 153/21
- KG, 25.01.2007 - 16 WF 273/06
Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung gezahlten Mehrbedarfs für Alleinerziehende ...
- LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18
Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§ ...
- LSG Thüringen, 16.03.2006 - L 6 B 32/05
Abänderung der Ratenzahlungen beim Anspruch auf Prozesskostenhilfe, Absetzung von ...
- LSG Thüringen, 24.02.2005 - L 6 B 84/04
Antrag auf Änderung der Ratnehöhe für die Kostenbeteiligung zur ...