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Telekommunikationsgesetz
Teil 14 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 229 - 230) |
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__paste_bez____paste_norm__ Telekommunikationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/TKG/__paste_norm__.html)
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Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799) auch im Bereich des Küstenmeers sowie im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.