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Telekommunikationsgesetz a.F.
| Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8) |
Alte Fassung
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__paste_bez__ __paste_norm__ TKG bis 30.11.2021 (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Telekommunikationsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
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1Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen in deren Amtsblatt und auf deren Internetseite, soweit keine abweichende Regelung getroffen ist. 2Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sind auch technische Richtlinien bekannt zu machen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18.02.2007
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 24.02.2007 | Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften | 18.02.2007 |
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