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Telekommunikationsgesetz a.F.
| Teil 5 - Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten (§§ 52 - 77r) |
| Abschnitt 1 - Frequenzordnung (§§ 52 - 65) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ TKG bis 30.11.2021 (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Telekommunikationsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03.05.2012
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.05.2012 | Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen | 03.05.2012 |
§ 52Aufgaben
§ 53Frequenzzuweisung
§ 54Frequenznutzung
§ 55Frequenzzuteilung
§ 56Orbitpositionen und Frequenznutzungen durch Satelliten
§ 57Frequenzzuteilung für Rundfunk, Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und sicherheitsrelevante Funkanwendungen
§ 58Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 59(weggefallen)
§ 60Bestandteile der Frequenzzuteilung
§ 61Vergabeverfahren
§ 62Flexibilisierung
§ 63Widerruf der Frequenzzuteilung, Verzicht
§ 64Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme
§ 65Einschränkung der Frequenzzuteilung
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