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Versammlungsstättenverordnung

   Teil 7 - Schlussvorschriften (§§ 47 - 48)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/VStaettVO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ VStättVO (https://dejure.org/gesetze/VStaettVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ VStättVO
__paste_bez__ __paste_norm__ Versammlungsstättenverordnung (https://dejure.org/gesetze/VStaettVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Versammlungsstättenverordnung
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§ 48
Inkrafttreten, eingeleitete Verfahren

(1) 1Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Versammlungsstättenverordnung vom 10. August 1974 (GBl. S. 330), geändert durch Verordnung vom 12. Februar 1982 (GBl. S. 67), außer Kraft.

(2) 1Vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingeleitete Verfahren sind nach der bisher geltenden Verordnung weiterzuführen. 2Auf Verlangen der Antragsteller sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

Hinweis der Redaktion:

Die Verordnung ist am 1.7.2004 in Kraft getreten.

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