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__paste_bez____paste_norm__ Versteigererverordnung (https://dejure.org/gesetze/VerstV/__paste_norm__.html)
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§ 1Versteigerungsauftrag
§ 2Verzeichnis
§ 3Anzeige
§ 4Besichtigung
§ 5(weggefallen)
§ 6Ausnahme von den verbotenen Tätigkeiten
§ 7Zuschlag
§ 8Buchführung
§ 9Untersagung, Aufhebung und Unterbrechung der Versteigerung
§ 10Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 11Anwendung bei grenz-
überschreitender Dienstleistungs-
erbringung
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überschreitender Dienstleistungs-
erbringung
Querverweise
Auf § 7 VerstV verweisen folgende Vorschriften:
- Versteigererverordnung (VerstV)
- § 11 (Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung)
Redaktionelle Querverweise zu § 7 VerstV:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertrag
- § 156 (Vertragsschluss bei Versteigerung)