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__paste_bez____paste_norm__ VerstV (https://dejure.org/gesetze/VerstV/__paste_norm__.html)
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__paste_bez____paste_norm__ Versteigererverordnung (https://dejure.org/gesetze/VerstV/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Versteigererverordnung
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Textdarstellung

  

§ 7
Zuschlag

Der Versteigerer darf den Zuschlag erst erteilen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein Übergebot abgegeben wird.

Querverweise

Auf § 7 VerstV verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 7 VerstV:

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