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Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Versteigererverordnung (https://dejure.org/gesetze/VerstV/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 1Versteigerungsauftrag
§ 2Verzeichnis
§ 3Anzeige
§ 4(weggefallen)
§ 5(weggefallen)
§ 6Ausnahme von den verbotenen Tätigkeiten
§ 7Zuschlag
§ 8Buchführung
§ 9Untersagung, Aufhebung und Unterbrechung der Versteigerung
§ 10Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 11Anwendung bei grenz-
überschreitender Dienstleistungs-
erbringung
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überschreitender Dienstleistungs-
erbringung
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Querverweise
Auf § 7 VerstV verweisen folgende Vorschriften:
- Versteigererverordnung (VerstV)
- § 11 (Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung)
Redaktionelle Querverweise zu § 7 VerstV:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Vertrag
- § 156 (Vertragsschluss bei Versteigerung)