Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 6 - Leihe (§§ 598 - 606) |
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Rechtsprechung zu § 598 BGB
378 Entscheidungen zu § 598 BGB in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2026 - 5 S 113/26
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines nicht privilegierten Vorhabens im ...
- LG Frankfurt/Main, 28.08.2026 - 2 O 190/25
Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperatur?
- OLG Brandenburg, 15.07.2026 - 4 U 166/25
Ersatz der einem Leasingnehmer infolge der Unmöglichkeit der Rückgabe des ...
- AG Brandenburg, 29.01.2021 - 34 C 34/20
Unentgeltliche Nutzung geduldet: Nur ein Leihvertrag
- LG Saarbrücken, 31.08.2023 - 13 S 24/23
Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Unterlassung der Verengung einer ...
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 6 LB 3/24
Zweitwohnungssteuer; Innehaben einer Zweitwohnung bei Überlassung an ...
- OLG Frankfurt, 09.08.2018 - 2 U 9/18
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen ungenehmigter Errichtung eines ...
- OLG Düsseldorf, 21.01.2022 - 4 U 282/20
Anspruch auf Freistellung von einem Leasingablösewert nach einem behaupteten ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.09.2017 - VIII ZR 279/16
Abgrenzung eines Mietvertrages von anderen Gebrauchsüberlassungsverhältnissen bei ...
§ 598 BGB in Nachschlagewerken
- § 598 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Leihvertrag