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   BGH, 31.07.2018 - StB 4/18   

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https://dejure.org/2018,23749
BGH, 31.07.2018 - StB 4/18 (https://dejure.org/2018,23749)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2018 - StB 4/18 (https://dejure.org/2018,23749)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - StB 4/18 (https://dejure.org/2018,23749)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 94 StPO; § 98 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 304 Abs. 4 StPO; § 77 Abs. 1 IRG
    Anordnung von Durchsuchung und vorläufiger Sicherstellung im internationalen Rechtshilfeverkehr (innerstaatliche Anordnung; Rechtsweg; Beschwerde; Voraussetzungen der Durchsuchung im frühen Stadium der Ermittlungen; auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 89a StGB, § ... 98 Abs. 2 Satz 2 StPO, Rahmenbeschlusses 2003/577/JI, § 304 Abs. 5 StPO, § 77 Abs. 1 IRG, § 98 Abs. 2, § 102, § 110 Abs. 1, 3 StPO, § 160 Abs. 1 StPO, § 94 Abs. 1, 2 StPO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) WaffG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung von Gegenständen zum Zwecke der Durchsicht als Teil der Durchsuchung wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • rewis.io

    Anfechtbarkeit einer ermittlungsrichterlichen Anordnung im Rechtshilfeverkehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherstellung von Gegenständen zum Zwecke der Durchsicht als Teil der Durchsuchung wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - StB 4/18
    a) Vorliegend kann der Generalbundesanwalt die Beweisrelevanz der von der Staatsanwaltschaft K. sichergestellten Gegenstände noch nicht beurteilen; der von ihm erstrebte Gewahrsam stellt sich mithin als vorläufige Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht dar und ist als solcher noch Teil der Durchsuchung, für deren Durchführung die Staatsanwaltschaft zuständig ist; diese kann in entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht beantragen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 3).
  • BGH, 12.08.2015 - StB 8/15

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht;

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - StB 4/18
    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 3 mwN; BVerfG Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05, NJW 2007, 1443).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus BGH, 31.07.2018 - StB 4/18
    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit - nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 3 mwN; BVerfG Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05, NJW 2007, 1443).
  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

    Es ist noch Teil der fortdauernden Durchsuchung (BVerfG, Beschluss vom 30. November 2021 - 2 BvR 2038/18, juris Rn. 44 mwN; BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 10 ff.).

    Damit ist ein Beschluss gefasst worden, der seinerseits nach § 304 Abs. 1, 5 StPO beschwerdefähig ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 6).

  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

    aa) Dadurch, dass der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 21. September 2023 die einstweilige Beschlagnahme der Messer gemäß § 46 Abs. 1 OWiG, § 108 StPO, § 53 Abs. 1 Nr. 21, § 42a Abs. 1 WaffG gerichtlich bestätigt hat (1 BGs 1222/23), hat er einen Beschluss gefasst, der seinerseits nach § 304 Abs. 1 und 5 StPO beschwerdefähig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2022 - StB 17/22, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 2 Rn. 12; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, NStZ 2021, 623 Rn. 6; vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10).
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    Bei der ermittlungsrichterlichen Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung bei einer Durchsuchung aufgefundener Gegenstände zum Zwecke der Durchsicht nach § 110 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog handelt es sich um eine die Durchsuchung betreffende Entscheidung im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - StB 4/18, juris Rn. 10).
  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dem steht nicht schon entgegen, dass es sich bei der in Rede stehenden Handlung der Angeklagten um keine täterschaftlich begangene Tat, sondern lediglich um eine Beihilfe handelt; denn "Täter' im Sinne dieser Vorschrift ist auch derjenige, der sich im Sinne der §§ 26, 27 StGB an einer fremden Straftat beteiligt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2018 - StB 4/18 Rn. 17; Ambos in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 5 Rn. 6 und § 7 Rn. 32; Eser/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 3 Rn. 4a; Werle/Jeßberger in LK-StGB, 13. Aufl., § 7 Rn. 81 und § 5 Rn. 21 ff.).
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