Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 20 Abs. 2 GVG, § ... 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 280 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 3 ZPO, §§ 18 - 20 GVG, § 280 ZPO, Art. 25 GG, Art. 5 d des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen, § 4 KSchG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit für eine Klage einer deutschen Angestellten eines ausländischen Generalkonsulats; Voraussetzungen eines Verzichts des Arbeitgebers auf die Staatenimmunität
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 18
Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit für eine Klage einer deutschen Angestellten eines ausländischen Generalkonsulats - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 02.04.2015 - 7 Ca 6508/14
- LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.2014, 2 AZR 1004/13, mwN; BVerfG 17.03.2014, 2 BvR 736/13, jeweils zitiert nach juris).Demgegenüber besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, welche die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat ausschlösse, in denen seine nicht-hoheitliche Betätigung zur Beurteilung steht (BAG 18.12.2014 a.a.O m.w.N).
Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 18.12.2014 aaO mwN).
Vielmehr kommt es auf den Inhalt der ausgeübten Tätigkeit und deren funktionalen Zusammenhang mit diplomatischen und konsularischen Aufgaben an (BAG 18.12.2014 aaO mwN).
Durch eine solche Erklärungspflicht wird er nicht überfordert, weil er - wenn das Arbeitsverhältnis aktiv gelebt worden ist - hinreichenden Einblick in die für die Beurteilung maßgebenden Tatsachen hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.2014, 2 AZR 1004/13, mwN).
Allerdings ist ein stillschweigender Verzicht auf Immunität in Bestandsstreitigkeiten - zumal vor dem Hintergrund der Vereinbarung deutschen Rechts - möglich (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.2014, 2 AZR 1004/13, m.w.N., zitiert nach juris).
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99
Staatsimmunität; Zwischenurteil
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Die Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit nach den §§ 18 - 20 GVG ist ein Verfahrenshindernis, über dessen Vorliegen im Wege eines Zwischenstreits nach § 280 ZPO entschieden werden kann, da es sich um eine Frage der Zulässigkeit im Sinne von § 280 Abs. 1 ZPO handelt (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.2000, 2 AZR 490/99, zitiert nach juris).Für einen Hoheitsträger eine Rede zu schreiben, ist hoheitliche Tätigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.2000, 2 AZR 490/99, zitiert nach juris).
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95
Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Auch bei weisungsgebundener hoheitlicher Tätigkeit ist das streitige Rechtsverhältnis und seine Beendigung von der deutschen Gerichtsbarkeit auszunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.1996, 2 AZR 513/95, zitiert nach juris).Visaangelegenheiten gehören zu den originär konsularischen, hoheitlichen Aufgaben eines Konsulates (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.1996, 2 AZR 513/95; Urteil vom 25.10.2001, 2 AZR 501/00, jeweils zitiert nach juris).
- BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 501/00
Arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit mit Botschaftsangestellter - deutsche …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Visaangelegenheiten gehören zu den originär konsularischen, hoheitlichen Aufgaben eines Konsulates (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.1996, 2 AZR 513/95; Urteil vom 25.10.2001, 2 AZR 501/00, jeweils zitiert nach juris).Dabei ist unter dem "Ausstellen" eines Visums nicht lediglich die alleinverantwortliche Unterzeichnung des Dokuments zu verstehen (BAG, Urteil vom 25.10.2001 aaO).
- ArbG Düsseldorf, 02.04.2015 - 7 Ca 6508/14
Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite im arbeitsgerichtlichen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
I.Die Berufung des beklagten Königreichs gegen das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.04.2015, 7 Ca 6508/14, wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Zwischenurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.04.2015, 7 Ca 6508/14, abzuändern und die Klage als unzulässig abzuweisen.
- BGH, 30.01.2013 - III ZB 40/12
Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch: …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Ein konkludenter Immunitätsverzicht kommt von vorne-herein jedoch nur bei Verhaltensweisen in Betracht, aus denen sich der Unterwerfungswille eindeutig ergibt, wobei dieser sich im Zweifel auch nur auf den konkreten Prozess bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.2013, III ZB 40/12, zitiert nach juris). - BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.2014, 2 AZR 1004/13, mwN; BVerfG 17.03.2014, 2 BvR 736/13, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 688/00
Staatenimmunität
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Es genügt, dass die ausgeübte Tätigkeit ein wesentlicher, nicht völlig untergeordneter Bestandteil der Visaerteilung ist (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2002, 2 AZR 688/00, zitiert nach juris). - LAG Köln, 19.01.2016 - 12 Sa 319/15
Maßgebliches Recht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
Selbst wenn also der Vortrag der Klägerin zuträfe, sie habe lediglich auf Einzelanweisung gehandelt, ist ihre Tätigkeit nicht als völlig untergeordnet anzusehen (vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 19.01.2016, 12 Sa 319/15, zitiert nach juris).
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17
Internationale Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Verzicht
Auf die Revision des beklagten Königreichs wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2017 - 7 Sa 585/15 - aufgehoben.