Rechtsprechung
   VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31092
VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896 (https://dejure.org/2023,31092)
VG München, Entscheidung vom 15.09.2023 - M 30 E 23.2896 (https://dejure.org/2023,31092)
VG München, Entscheidung vom 15. September 2023 - M 30 E 23.2896 (https://dejure.org/2023,31092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,31092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GVG § 17a Abs. 2; VwGO § 40; VwGO § 123; VwGO § 121; StGB § 182; StPO § 98; StPO § 105; StPO § 162
    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (verneint), Anderer offenstehender Rechtsweg (verneint), Rechtskraft, Antrag auf vorbeugende Untersagung von Strafverfolgungsmaßnahmen (abgelehnt), Geltend gemachte Verfassungswidrigkeit einer Strafnorm

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Streitgegenstand bei einem Feststellungsbegehren ein anderer ist als bei einem Verpflichtungsbegehren (vgl. zu den entsprechenden Rechtsbehelfen in der Hauptsache Bamberger in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 121 Rn. 7; Lindner in BeckOK VwGO, 66. Edition Stand 1.1.2023, § 121 Rn. 34 ff.), da der Streitgegenstand durch das im Antrag zum Ausdruck kommende Klagebegehren und den ihm zugrunde gelegten Sachverhalt bestimmt wird (sog. zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff; vgl. hierzu nur BVerwG, U.v. 10.5.1994 - 9 C 501/93 - juris Rn. 9; B.v. 21.5.1999 - 7 B 16/99 - juris Rn. 9; U.v. 26.4.2018 - 3 C 11/16 - juris Rn. 17).

    Eine rechtskräftige Entscheidung entfaltet auch bei unterschiedlichen Streitgegenständen Bindungswirkung, wenn und soweit sich die entschiedene Frage in einem späteren Verfahren mit einem anderen Streitgegenstand als (präjudizielle) Vorfrage stellt (vgl. BVerwG, U.v. 10.5.1995 - 9 C 501/93 - NVwZ 1994, 1115; Bamberger in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 121 Rn. 6).

  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 160.65

    Begründung der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts - Frage der

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Auch wenn die Reichweite der Rechtskraft eines Prozessurteils hinter derjenigen eines Sachurteils zurückbleibt, hindert die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Verwaltungsrechts den Kläger daran, sein Begehren erneut auf dem Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen (dies voraussetzend BVerwG, U.v. 2.12.1957 - VI C 157/56 - VerwRspr 1958, 379/380; U.v. 10.4.1968 - IV C 160/65 - NJW 1968, 1795).

    Allerdings ist davon auszugehen, dass die dargestellte präjudizielle Wirkung bei Prozessentscheidungen nicht ohne weiteres gleichermaßen eintritt (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.1968 - IV C 160/65 - NJW 1968, 1795; BGH, E.v. 25.11.1966 - V ZR 30/64 - juris Rn. 15).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Zum einen bezieht sich die Kerntheorie in ihrem ursprünglichen Anwendungsbereich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach lediglich auf den Umfang der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils und besagt für diesen speziellen Fall, dass aus dem Urteil auch wegen solcher Verstöße gegen das Unterlassungsgebot vollstreckt werden kann, die den Kern der Verbotsform unberührt lassen (vgl. BGH, U.v. 23.2.2006 - I ZR 272/02 - GRUR 2006, 421/422).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Das Rechtsschutzinteresse für vorbeugenden Rechtsschutz setzt voraus, dass die möglicherweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzenden Maßnahmen alsbald zu besorgen sind oder jederzeit drohen und es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, zunächst abzuwarten, bis die Maßnahmen erfolgen und die damit möglicherweise verbundene Rechtsverletzung eingetreten ist, um dann nachgängigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1985 - 3 C 34/84 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 10 ZB 15.819 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 9.4.2014 - 13 LA 17/12 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Zwar wird die Zumutbarkeit nachgängigen Rechtsschutzes verneint, wenn der Rechtsschutzsuchende damit rechnen muss, bereits vor der Klärung einer unklaren Rechtslage im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens strafrechtlich verfolgt zu werden (vgl. BVerfG, B.v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 - NVwZ 2003, 856/857; Kuhla in BeckOK VwGO, 66. Edition Stand 1.7.2023, § 123 Rn. 134a mit weiteren Nw. aus der Rspr.).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 C 12.20

    Ausschluss von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen bei rechtmäßigem

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Zwar kommt einer Prozessentscheidung Bindungswirkung hinsichtlich derjenigen Sachurteilsvoraussetzung, die aus Sicht des Gerichts zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs führt, zu (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 C 12/20 - NVwZ 2021, 638/639; Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 121 Rn. 21 f.).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Allerdings ist davon auszugehen, dass die dargestellte präjudizielle Wirkung bei Prozessentscheidungen nicht ohne weiteres gleichermaßen eintritt (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.1968 - IV C 160/65 - NJW 1968, 1795; BGH, E.v. 25.11.1966 - V ZR 30/64 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Das Rechtsschutzinteresse für vorbeugenden Rechtsschutz setzt voraus, dass die möglicherweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzenden Maßnahmen alsbald zu besorgen sind oder jederzeit drohen und es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, zunächst abzuwarten, bis die Maßnahmen erfolgen und die damit möglicherweise verbundene Rechtsverletzung eingetreten ist, um dann nachgängigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1985 - 3 C 34/84 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 10 ZB 15.819 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 9.4.2014 - 13 LA 17/12 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.02.2010 - 5 C 09.3081

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von PKH für eine noch zu erhebende Klage

    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Demnach kommt der Entscheidung im Verfahren M 30 E 22.570, die mangels Rechtskraftfähigkeit des ablehnenden Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 2022 im Prozesskostenhilfeverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. August 2022 getroffen wurde, bereits keine Bindungswirkung bezüglich der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und des Offenstehens eines anderweitigen Rechtswegs zu (vgl. zur fehlenden Rechtskraftfähigkeit eines ablehnenden Beschlusses über einen Prozesskostenhilfeantrag BayVGH, B.v. 23.2.2010 - 5 C 09.3081 - juris Rn. 4; Kilian/Hissnauer in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 121 Rn. 39).
  • VGH Bayern, 13.02.1991 - 4 CE 91.404
    Auszug aus VG München, 15.09.2023 - M 30 E 23.2896
    Die für den Fall der Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs von § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 GVG grundsätzlich vorgesehene Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs kommt vorliegend nicht in Betracht, da die Rechtswege bei einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht konkurrieren (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.1991 - 4 CE 91.404 - NVwZ 1991, 699/700; Ehlers in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand 43. EL August 2022, Vorbem. § 17 GVG Rn. 25) und die Regelungen der Strafprozessordnung dem Antragsteller für sein (vorbeugendes) Begehren keinen Rechtsbehelf zur Verfügung stellen.
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 11.16

    Fachgebiet Psychosomatik; Klageänderung; Spruchreifmachung; Thüringer

  • BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99

    Grundstücksrestitution; Unternehmensrestitution; Klageänderung; Klagegrund;

  • BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98

    Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der

  • BVerwG, 02.12.1957 - VI C 157.56
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht