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   VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339   

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VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339 (https://dejure.org/2022,20616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339 (https://dejure.org/2022,20616)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2022 - 8 ZB 21.2339 (https://dejure.org/2022,20616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 5; VwGO § ... 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2; ZPO § 173 VwGO i.V.m. § 265; WHG § 3 Nr. 1, § 67, § 68; BayWG Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; BGB § 873, § 891, § 903, § 1004, § 1092
    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (44)

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Rechtsgrundlage für das Klagebegehren ist § 1004 Abs. 1 BGB, der bei Eigentumsstörungen durch schlich-hoheitliche Tätigkeit entsprechend anzuwenden ist (vgl. BayVGH, U.v. 29.11.2013 - 4 B 13.1166 - DVBl 2014, 247 = juris Rn. 22).

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 2013 (Az. 4 B 13.1166); im dortigen Fall besaß die Beklagte kein dinglich gesichertes Nutzungsrecht (vgl. juris Rn. 23).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Solche liegen vielmehr bereits dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2022 - 2 BvR 1232/20 - juris Rn. 23; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 32 m.w.N.).

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn es bei der Berufungszulassung auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, die bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt ist und die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 = juris Rn. 33; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 17.11.2016 - 8 ZB 14.543

    Feststellung einer Gewässereigenschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Nicht maßgeblich ist auch, ob der Anteil der verrohrten Strecke an der Gesamtgewässerstrecke überwiegt (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 8 ZB 14.543 - juris Rn. 10; Czychowski/Reinhard, WHG, 12. Aufl. 2019, § 3 Rn. 13).

    Ein Bach natürlichen Ursprungs mit einer naturgegebenen Vorfluteigenschaft - die nach der fachlichen Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts vorliegend gegeben ist (vgl. Stellungnahme vom 24.3.2020 S. 19) - gehört auch dann nicht dazu, wenn er streckenweise verrohrt oder in ein künstliches Bett gefasst und in seiner Streckenführung verändert wurde (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2016 - 8 ZB 14.543 - juris Rn. 17; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Art. 1 BayWG Rn. 30).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    In dieser Eigenschaft soll es der wasserrechtlichen Benutzungsordnung unterliegen (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 = juris Rn. 17).

    Ob die Absonderung vom natürlichen Gewässerhaushalt bei einer Unterbrechung der offenen Wasserführung von solchem Gewicht ist, dass der Zusammenhang mit dem Wasserhaushalt gelöst erscheint, ist daran zu messen, ob das Wasser weiterhin in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 = juris Rn. 20).

  • BVerwG, 15.06.2005 - 9 C 8.04

    Klagerücknahme, Abwasserabgabe; Fischzucht; Bruthaus; Kaskade; Trommelfilter;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Inhaltlich ist danach zu fragen, ob die natürliche Gewässerfunktion noch dominiert oder aufgrund des Umfangs oder der Art der Einschränkung überwiegend verloren gegangen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2005 - 9 C 8.04 - ZfW 2006, 209 = juris Rn. 21).

    Im Übrigen schließen künstliche Veränderungen des Wasserbetts die Gewässereigenschaft nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2005 - 9 C 8.04 - ZfW 2006, 209 = juris Rn. 22; Czychowski/Reinhard, WHG, § 3 Rn. 13).

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Das Vorhandensein eines Gewässerbetts wird aber nicht absolut gefordert, d.h. nicht jede Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa eine Verrohrung - führt zum Verlust der Eigenschaft als oberirdisches Gewässer (vgl. BVerwG, U.v. 31.10.1975 - IV C 43.73 - BVerwGE 49, 293 = juris Rn. 26; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Januar 2022, § 3 WHG Rn. 13a).

    Schon bei der Entstehung des Wasserhaushaltsgesetzes ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass nur solche Gewässer von seinem Anwendungsbereich erfasst werden, die der wasserrechtlichen Lenkung zugänglich sind; auf vom natürlichen Wasserhaushalt abgesondertes, in Leitungen oder anderen Behältnissen "gefasstes" Wasser trifft dies nicht zu (vgl. Drucksache 2072 S. 21; BVerwG, U.v. 31.10.1975 - IV C 43.73 - BVerwGE 49, 293 = juris Rn. 28; Széchényi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Stand Juli 2021, § 3 WHG Rn. 60).

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 139/08

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Wegfalls der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Das dingliche Recht erlischt, wenn das mit der Dienstbarkeitsbestellung verfolgte Interesse endgültig wegfällt (vgl. BGH, U.v. 6.2.2009 - V ZR 139/08 - MittBayNot 2009, 374 = juris Rn. 11; Berger in Jauernig, BGB, 18. Auflage 2021; § 1090 Rn. 15).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Besondere Umstände in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist (vgl. BVerfG, B.v. 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris Rn. 11; B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 39; BVerwG, B.v. 28.3.2014 - 1 WB 10.14 u.a. - juris Rn. 11).
  • BGH, 20.03.2020 - V ZR 317/18

    Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Der Rechtsinhalt ist aufgrund objektiver Umstände erkennbar und für einen Dritten verständlich, sodass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstücks einzuschätzen oder zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Eigentum haben kann (vgl. BGH, U.v. 20.3.2020 - V ZR 317/18 - WM 2021, 1762 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
    Zum anderen gibt er den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass ihr rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (vgl. BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 45; BayVerfGH, E.v. 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - BayVBl 2021, 516 = juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 14.11.2016 - 5 C 10.15 D - BVerwGE 156, 229 = juris Rn. 65, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BGH, 21.12.2012 - V ZR 221/11

    Wirksamkeit einer als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragenen beschränkten

  • BVerwG, 10.10.2017 - 9 A 16.16

    Ablehnung; Amtsermittlung; Amtsermittlungsgrundsatz; Befangenheit; Besorgnis der

  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 15 W 1608/15

    Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

  • BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16

    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den

  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

  • BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen

  • BVerwG, 16.08.2005 - 10 B 43.05

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragsbefugnis; Gebäudeeigentum;

  • BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 8.21

    Anerkennung von Rufbereitschaft als Arbeitszeit

  • BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18

    Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um

  • BVerwG, 22.03.2016 - 9 A 7.16

    Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und Anhörungsrüge

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 B 11.19

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf eine Mehrarbeitsvergütung für die über 48

  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15

    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung;

  • BVerwG, 15.07.1998 - 1 B 75.98

    Verbot der "Nationalen Liste" bestandskräftig

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2011 - 13 LA 23/10

    Böschungssicherung; Entwässerungsgraben; Gewässerausbau; Verrohrung

  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Divergenz; Drittrechtsverhältnis; Feststellungsklage; Glücksspielstaatsvertrag;

  • BVerwG, 28.03.2014 - 1 WB 10.14

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zusammenhang mit einem Streit über die

  • OLG Jena, 25.03.2013 - 9 W 132/13

    Wirksamkeit der Eintragung einer beschränketn persönlichen Dienstbarkeit

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2019 - 20 A 3187/17

    Vorliegen der für die Eigenschaft als Gewässer zentralen Einbindung von Wasser in

  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Auswirkungen einer bauplanungsrechtlich unzulässigen Wohnnutzung auf das

  • BVerwG, 16.07.2003 - 7 B 61.03

    Oberirdisches Gewässer; künstliches Gewässer; illegale Herstellung.

  • BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19

    Anspruch auf wasserrechtliche Auflagen für den Betrieb einer Fischzuchtanlage zum

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

  • BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 18.19

    Ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei nicht gekennzeichneter Übernahme der

  • VGH Bayern, 07.12.2022 - 8 ZB 22.1906

    Anhörungsrüge gegen einen Scheinbeschluss

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 2. August 2022 (Az. 8 ZB 21.2339) wird zurückgewiesen.

    Der hiergegen gerichtete Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 2.8.2022 - 8 ZB 21.2339).

    Mit Schriftsatz vom 22. August 2022 hat der Kläger Anhörungsrüge erhoben mit dem Antrag, das Verfahren Az. 8 ZB 21.2339 fortzuführen und die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juli 2021 zuzulassen.

  • OVG Hamburg, 28.10.2022 - 5 Bf 184/21

    Corona-Sonderzahlung; hamburgischer Rechtsreferendar; Unterhaltsbeihilfe

    Im Übrigen trägt der Kläger auch nicht vor, was er nach Kenntnisnahme von den eingereichten Unterlagen bzw. dem Schriftsatz der Beklagten Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte, das zu einer für ihn sachlich günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 5.12.2019, 2 B 11.19, juris Rn. 20, VGH München, Beschl. v. 2.8.2022, 8 ZB 21.2339, juris Rn. 53 m.w.N.; Neumann/Korbmacher, in Sodan/Ziekow, VwGO.
  • VGH Bayern, 06.09.2022 - 8 ZB 22.1093

    Erfolglose Klage gegen eine sicherheitsrechtliche Anordnung zum Rückschnitt von

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt erst dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände erkennen lassen, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2022 - 8 ZB 21.2339 - juris Rn. 54).
  • VGH Bayern, 22.03.2023 - 8 C 23.316

    Bezifferung eines wirtschaftlichen Wertes für ein von Baumaßnahmen verschont

    Die Kläger haben ihr wirtschaftliches Interesse nicht konkretisiert (vgl. aber BayVGH, B.v. 2.8.2022 - 8 ZB 21.2339 - juris Rn. 60).
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