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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4595
BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2020,4595)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2020 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2020,4595)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2020 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2020,4595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag gegen "Mietendeckel " erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, MietBegrG BE
    Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner "Mietendeckels" (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner "Mietendeckels" (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner "Mietendeckels" (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Außerkraftsetzung des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung; Mangelnde Darlegung eines eigenen schweren Nachteils infolge des Berliner "Mietendeckels"; Anforderungen an die ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner "Mietendeckels" (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berliner Mietendeckel - oder: warum nicht jeder nach Karlsruhe ziehen sollte

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvR 515/20
    Zwar sind dann, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, im Rahmen der Folgenabwägung die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, und nicht nur die Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 122, 342 ).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1014/13

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvR 515/20
    Ansonsten könnten sich die Beschwerdeführer im Verfahren über die einstweilige Anordnung zum Sachwalter fremder Rechte und Interessen machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1014/13 -).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit;

    b) Ob das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin unbeschadet der hiesigen Erwägungen zur Auslegung des § 3 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes einer verfassungsrechtlichen Kontrolle standhält, was von verschiedenen Seiten aus mehreren Gründen bezweifelt wird (dazu BVerfG, WuM 2020, 150; NJW 2020, 1202; Beschluss vom 10. März 2020 - 1 BvR 515/20, juris [jeweils als unzulässig abgelehnte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit noch nicht verbeschiedenen Verfassungsbeschwerden von Vermietern]; LG Berlin, aaO S. 206 mit zahlreichen Nachweisen aus der Literatur), kann danach - wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit - offen bleiben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - L 5 AS 457/21

    Daueraufenthaltsrecht - Rückausnahme - fortwährende Meldungen

    Ist dies nicht möglich (etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte), ist mithin der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, und entstünden dem Antragsteller bei Versagung des von ihm begehrten Eilrechtsschutzes schwere, unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, ist von den Vorgaben des § 86b Abs. 2 Satz 2, 4 SGG in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO abzuweichen und anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (bei der die Nachteile abzuwägen sind, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre) (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2019, 1 BvR 169/19; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021, 1 BvR 781/21), sofern der Antragsteller darlegt, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2016, 1 BvQ 49/16), und sofern er eigene schwere Nachteile, aus denen sich ergibt, dass die Folgenabwägung zu seinen Gunsten ausgehen kann, hinreichend substantiiert vorträgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2016, 1 BvQ 49/16; BVerfG, Beschluss vom 26. März 2017, 1 BvQ 15/17; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2017, 1 BvQ 19/17; BVerfG, Beschluss vom 10. März 2020, 1 BvR 515/20, BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 BvR 972/20).
  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 87/20

    Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum "Mietendeckel"

    Es soll der Abschluss der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zu 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und 2 BvF 1/20 abgewartet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt hat, dass es beabsichtigt, im ersten halbjahr des Jahres 2021 zu entscheiden.
  • BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20

    Erledigung bzw. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur

    - 1 BvR 515/20 -,.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 BvR 972/20, 1 BvR 623/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17873
BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 BvR 972/20, 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2022,17873)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2022 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 BvR 972/20, 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2022,17873)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 1 BvR 515/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 BvR 972/20, 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2022,17873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20

    Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 515/20
    - 1 BvR 972/20 -.

    1 BvR 972/20 auf 45.000 Euro (in Worten: fünfundvierzigtausend Euro);.

  • BVerfG, 08.04.2020 - 1 BvR 623/20

    Eilantrag gegen Vorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 515/20
    - 1 BvR 623/20 -.

    1 BvR 623/20 auf 30.000 Euro (in Worten: dreißigtausend Euro);.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 515/20
    Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die jeweilige anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 ) werden die Werte des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wie folgt festgesetzt:.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 19/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1763/20, 1 BvR 1762/20, 1 BvR 1761/20, 1 BvR 1720/20, 1 BvR 1711/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1622/20, 1 BvR 1571/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 Bv   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19020
BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 19/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1763/20, 1 BvR 1762/20, 1 BvR 1761/20, 1 BvR 1720/20, 1 BvR 1711/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1622/20, 1 BvR 1571/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 Bv (https://dejure.org/2021,19020)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2021 - 1 BvR 487/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 19/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1763/20, 1 BvR 1762/20, 1 BvR 1761/20, 1 BvR 1720/20, 1 BvR 1711/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1622/20, 1 BvR 1571/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 Bv (https://dejure.org/2021,19020)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 1 BvR 487/20, 1 BvR 366/21, 1 BvR 19/21, 1 BvR 2737/20, 1 BvR 2111/20, 1 BvR 2046/20, 1 BvR 1891/20, 1 BvR 1763/20, 1 BvR 1762/20, 1 BvR 1761/20, 1 BvR 1720/20, 1 BvR 1711/20, 1 BvR 1648/20, 1 BvR 1622/20, 1 BvR 1571/20, 1 BvR 1450/20, 1 BvR 1290/20, 1 Bv (https://dejure.org/2021,19020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erledigung bzw. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11. Februar 2020

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 11 Abs 2 MietBegrG BE
    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses in Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen "Berliner Mietendeckel" nach Ergehen einer Leitentscheidung des Senats (25.03.2021, 2 BvF 1/20 ua) - Anordnung der Auslagenerstattung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses in Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen "Berliner Mietendeckel" nach Ergehen einer Leitentscheidung des Senats (25.03.2021, 2 BvF 1/20 ua) - Anordnung der Auslagenerstattung

  • rechtsportal.de

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses in Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Ergehen einer Leitentscheidung

  • rechtsportal.de

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses in Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Ergehen einer Leitentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses in Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen "Berliner Mietendeckel" nach Ergehen einer Leitentscheidung des Senats (25.03.2021, 2 BvF 1/20 ua) - Anordnung der Auslagenerstattung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.06.2020 - 1 BvR 1088/20

    Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    - 1 BvR 1088/20 -,.

    Das Land Berlin hat den Beschwerdeführenden, mit Ausnahme des Beschwerdeführers zu 1. im Verfahren 1 BvR 1088/20, ihre notwendigen Auslagen in den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.

    Die Beschwerdeführenden sind - mit Ausnahme des Beschwerdeführers zu 1. im Verfahren 1 BvR 1088/20 - Vermieter von frei finanzierten und vor 2014 erstmals bezugsfertigen Wohnungen in Berlin.

    a) Die Erstattung der Auslagen der Beschwerdeführenden - mit Ausnahme des Beschwerdeführers zu 1. im Verfahren 1 BvR 1088/20 - entspricht der Billigkeit.

    c) Dies gilt nicht für den Beschwerdeführer zu 1. im Verfahren 1 BvR 1088/20.

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat das mit den Verfassungsbeschwerden angegriffene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin mit Beschluss vom 25. März 2021 (2 BvF 1/20 u.a.) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt, weil das Land nicht die Gesetzgebungskompetenz hierfür nach Art. 70 GG besitzt.

    Die maßgeblichen Rechtsfragen waren zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerden nicht geklärt und die Verfassungsbeschwerden hatten, wie aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 u.a. - ersichtlich ist, Aussicht auf Erfolg.

    b) Allein die Tatsache, dass bereits zum Zeitpunkt der Erhebung einiger Verfassungsbeschwerden weitere Verfassungsbeschwerden erhoben waren, die sich gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin richteten und zur Nichtigkeitserklärung dieser Vorschrift durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20 u.a. - führten, hat nicht die Versagung der Auslagenerstattung zur Folge.

  • BVerfG, 08.04.2020 - 1 BvR 623/20

    Eilantrag gegen Vorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    - 1 BvR 623/20 -,.

    Die Verfassungsbeschwerden in den Verfahren 1 BvR 623/20, 1 BvR 1290/20 und 1 BvR 2046/20 sind in der Hauptsache erledigt.

    Die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 623/20, 1 BvR 1290/20 und 1 BvR 2046/20 haben ihre Verfassungsbeschwerden für erledigt erklärt.

  • BVerfG, 27.02.2020 - 2 BvR 1494/16

    Unzulässigkeit weiterer Verfassungsbeschwerden gegen die Strafnorm über die

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    b) Für eine auf denselben Gegenstand zielende verfassungsgerichtliche Entscheidung besteht daher kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. August 2017 - 1 BvR 571/16 -, Rn. 17 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1494/16 -, Rn. 6).

    Sind Beschwerdeführende aber mit einer Straf- oder wie hier erheblichen Bußgeldandrohung (vgl. § 11 Abs. 2 MietenWoG Bln) konfrontiert, sind sie indes nicht gehalten, darauf zu vertrauen, dass andere Normadressaten oder mittelbar von der Norm Betroffene die Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschrift in einer den Begründungsanforderungen nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise zur verfassungsrechtlichen Prüfung stellen, zumal sich diese Beurteilung hier den Erkenntnismöglichkeiten der Beschwerdeführenden entzog (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2020 - 2 BvR 1494/16 -, Rn. 10).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    Damit fehlt ihm die nötige unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit, die Voraussetzung dafür ist, eine Verfassungsbeschwerde zulässig erheben zu können (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 143, 246 ; stRspr.).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    Damit fehlt ihm die nötige unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit, die Voraussetzung dafür ist, eine Verfassungsbeschwerde zulässig erheben zu können (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 143, 246 ; stRspr.).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    Damit fehlt ihm die nötige unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit, die Voraussetzung dafür ist, eine Verfassungsbeschwerde zulässig erheben zu können (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 143, 246 ; stRspr.).
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    Damit fehlt ihm die nötige unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit, die Voraussetzung dafür ist, eine Verfassungsbeschwerde zulässig erheben zu können (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 143, 246 ; stRspr.).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    Damit fehlt ihm die nötige unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit, die Voraussetzung dafür ist, eine Verfassungsbeschwerde zulässig erheben zu können (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 143, 246 ; stRspr.).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20
    Damit fehlt ihm die nötige unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit, die Voraussetzung dafür ist, eine Verfassungsbeschwerde zulässig erheben zu können (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 40, 141 ; 60, 360 ; 72, 39 ; 79, 1 ; 143, 246 ; stRspr.).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.08.2017 - 1 BvR 571/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz

  • BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 790/12

    Weitere Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden zur Dreizehnten Novelle des

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20

    Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

  • BVerfG, 10.03.2020 - 1 BvR 515/20

    Eilantrag gegen "Mietendeckel " erfolglos

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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 515/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,75588
BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 515/20 (https://dejure.org/2021,75588)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2021 - 1 BvR 515/20 (https://dejure.org/2021,75588)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 1 BvR 515/20 (https://dejure.org/2021,75588)
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