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   OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04   

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https://dejure.org/2005,5213
OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04 (https://dejure.org/2005,5213)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 U 136/04 (https://dejure.org/2005,5213)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 U 136/04 (https://dejure.org/2005,5213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Pflegebettes durch den Rettungsdienst; Feststellung der Verletzung einer Amtspflicht; Voraussetzungen des Anspruchs aus enteignendem Eingriff

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 904; ; BGB § 904 S. 1; ; BGB § 904 S. 2; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 530; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 904
    Haftung eines Rettungsdienstes für bei einem Rettungseinsatz verursachte Schäden am Eigentum Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzanspruch eines Vermieters von medizinischen Hilfsmitteln für ein anlässlich eines Rettungseinsatzes beschädigtes Pflegebett

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Enteignender Eingriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 226
  • VersR 2005, 800
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04
    Ansprüche aus enteignendem Eingriff kommen in Betracht, wenn an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahmen bei einem Betroffenen unmittelbar zu - meist atypischen und unvorhergesehenen -Nachteilen führen, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen (st. Rspr.; vgl. BGHZ 91, 20, 21 f; 26 f.; 112, 392, 399; 129, 124, 125 f.; 140, 285, 298; Staudinger/Wurm aaO, § 839. Rn. 450, 478; Bamberger/Roth, § 839, Rn. 116; MüKom-Seiler, BGB; vor § 903 Rn. 39).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04
    Der Rettungsdienst in Bayern ist öffentlich-rechtlich organisiert mit der Folge, dass die Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Aufgaben sowohl im Ganzen, als auch im Einzelfall der hoheitlichen Betätigung zuzurechnen ist (vgl. BGH NJW 2005, 429 ff).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04
    Vielmehr sind etwaige Entschädigungsrechte des Eigentümers bei Verletzung seines Eigentums nach den Grundsätzen des enteignenden Eingriffs und des enteignungsgleichen Eingriffs zu beurteilen (vgl. Staudinger, BGB; Bearb. 2002, § 904 Rn. 51; BGHZ 117, 240 f).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04
    Dabei handelt es sich um einen zwangsweisen staatlichen Eingriff in das Eigentum, der den betroffenen Einzelnen im Vergleich zu anderen ungleich, besonders trifft und ihn zu einem besonderen, den Übrigen nicht zugemuteten Opfer für die Allgemeinheit zwingt, und zwar zu einem Opfer, das gerade nicht den Inhalt und die Grenzen der betroffenen Rechtsgestattung allgemein und einheitlich festlegt, sondern das aus dem Kreise der Rechtsträger Einzelne unter Verletzung des Gleichheitssatzes besonders trifft (BGHZ 6, 270 ff).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04
    Unmittelbarkeit, ist danach zu bejahen, wenn das hoheitliche Handeln die besondere Gefahrenquelle schafft, aus der dann der Schaden entsteht (BGHZ 60, 302, 310 f; BGHZ 100, 335, 338).
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70

    Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden

    Auszug aus OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 U 136/04
    Unmittelbarkeit, ist danach zu bejahen, wenn das hoheitliche Handeln die besondere Gefahrenquelle schafft, aus der dann der Schaden entsteht (BGHZ 60, 302, 310 f; BGHZ 100, 335, 338).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 8/05

    Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft bei

    (3) Die Beklagte kann auch nichts daraus herleiten, dass die Klägerin auf das Rundschreiben der Beklagten von April 2000 nicht reagiert, sondern zunächst weiterhin die stille Beteiligung fortgesetzt und die vertraglich vereinbarten Einzahlungen geleistet hat (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, v. 31.08.2005 - 7 U 214/04; OLG Oldenburg, v, 31.08.2005 - 1 U 136/04; OLG Stuttgart, v. 25.07.2005 - 6 U 146/04; v. 11.05.2005 u. 02.06.2005 - 6 U 18/05) Irgendwelche rechtlich relevanten Schlüsse auf eine fehlende Kausalität ließen sich aus diesem Verhalten nur dann ziehen, wenn der damals noch nicht anwaltlich beratenen Klägerin die entsprechende Aufklärungspflichtverletzung bereits deutlich vor der Geltendmachung des Klageanspruchs bekannt gewesen wäre.

    Überdies unterscheidet sich der vorliegende Fall von den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wesentlich dadurch, dass der Klägerin hier der wahre Sachverhalt zunächst verborgen geblieben und von der Beklagten sogar - zumindest objektiv - verschleiert worden ist (vgl. a. OLG Oldenburg, v. 31.08.2005 - 1 U 136/04).

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