Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 18.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5134
OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03 (https://dejure.org/2003,5134)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.12.2003 - 1 W 7/03 (https://dejure.org/2003,5134)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 1 W 7/03 (https://dejure.org/2003,5134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten, aber nicht ungefährlichen Medikamentes; Kenntnis des Arztes oder fahrlässige Unkenntnis der schädlichen Nebenwirkungen des Medikaments als Voraussetzung für Verschulden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hinweispflicht (ärztliche) über Risiken einer medikamentösen Behandlung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Ärztliche Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten Medikaments mit Nebenwirkungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
    Sorgfaltspflichten eines Arztes bei Verabreichung eines nicht ungefährlichen Medikaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 964
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 28.06.2001 - 1 U 13/01

    Zu den Anforderungen hinsichtlich der "eigenen hinreichenden Sachkunde des

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
    Eine intensive Literaturrecherche, wie sie das Landgericht hier insbesondere unter Nutzung der erweiterten Informationsmöglichkeiten des Internets betrieben hat, ist zwar ein geeignetes Instrument zur Vorbereitung einer Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens und zur kritischen Überprüfung der Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen, sie vermag jedoch im Regelfall dem Gericht keine hinreichende eigene Sachkunde zu vermitteln (vgl. OLG Naumburg NJW 2001, 3420 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 69/80

    Schadensersatz aufgrund Arzthaftung - Pflichtverletzung und Behandlungsfehler -

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
    Insoweit gilt zunächst, dass ein Facharzt sich grundsätzlich auf die Angaben und Instruktionen des Herstellers des Arzneimittels verlassen darf (vgl. Laufs in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 1992, § 100 Rn. 26 m.w.N.; BGH NJW 1982, 697; OLGR Saarbrücken 1999, 5), diese aber auch zu beachten hat (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1983, 935; Hans. OLG Hamburg VersR 1996, 1537).
  • KG, 28.11.1980 - 9 U 2687/80
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
    Das Medikament ist heute trotz seiner inzwischen bekannten möglichen Nebenwirkungen nach wie vor zugelassen und wird therapeutisch eingesetzt, jedoch mit der Verpflichtung, die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Patienten zu beobachten und insbesondere auf mögliche Gesichtsfelddefekte zu achten (zu den Sorgfaltspflichten bei anerkannten, aber nicht ungefährlichen Medikamenten vgl. auch KG VersR 1982, 74; OLG Koblenz VersR 1992, 752).
  • OLG Koblenz, 13.11.1990 - 3 U 1197/85

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung mit Zentropil; Verjährung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
    Das Medikament ist heute trotz seiner inzwischen bekannten möglichen Nebenwirkungen nach wie vor zugelassen und wird therapeutisch eingesetzt, jedoch mit der Verpflichtung, die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Patienten zu beobachten und insbesondere auf mögliche Gesichtsfelddefekte zu achten (zu den Sorgfaltspflichten bei anerkannten, aber nicht ungefährlichen Medikamenten vgl. auch KG VersR 1982, 74; OLG Koblenz VersR 1992, 752).
  • OLG Zweibrücken, 28.04.1982 - 7 U 25/78

    Augenbehandlung; Erblindung; Fahrlässige Verursachung; Leiden; Arzt;

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
    Insoweit gilt zunächst, dass ein Facharzt sich grundsätzlich auf die Angaben und Instruktionen des Herstellers des Arzneimittels verlassen darf (vgl. Laufs in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 1992, § 100 Rn. 26 m.w.N.; BGH NJW 1982, 697; OLGR Saarbrücken 1999, 5), diese aber auch zu beachten hat (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1983, 935; Hans. OLG Hamburg VersR 1996, 1537).
  • OLG Naumburg, 29.04.1997 - 9 U 266/96

    Schmerzensgeld bei erheblich verzögerten Diagnosemaßnahmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
    Zwar hat grundsätzlich auch ein nachfolgender Arzt die Diagnose und Therapiewahl eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. OLG Naumburg VersR 1998, 983 m.w.N.), so dass sich der Antragsgegner nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dass die Sabril (r) - Behandlung nicht durch ihn eingeleitet worden war.
  • OLG Hamburg, 18.08.1995 - 1 U 64/91

    Arzthaftung; Aufklärungspflicht; Medikamente; Nebenwirkungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2003 - 1 W 7/03
    Insoweit gilt zunächst, dass ein Facharzt sich grundsätzlich auf die Angaben und Instruktionen des Herstellers des Arzneimittels verlassen darf (vgl. Laufs in: Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 1992, § 100 Rn. 26 m.w.N.; BGH NJW 1982, 697; OLGR Saarbrücken 1999, 5), diese aber auch zu beachten hat (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1983, 935; Hans. OLG Hamburg VersR 1996, 1537).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8472
OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8472)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.03.2003 - 1 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8472)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Dingliches Wohnrecht; Öffentlicher Baunachbarstreit; Begriff des anfechtungsberechtigten Nachbarn; Grundstücksbezogenheit; Bauplanungsrecht; Subjektiv-öffentlich Abwehrrechte; Widerspruchsbefugnis

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; LBO 1996 § 6; ; LBO 1996 § 75; ; NBauO § 72

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 821
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1987 - 1 A 139/85
    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Auch insoweit erstreckt sich ein Nachbarschutz nur auf Rechtsinhaber, die an dem durch die Vorschriften begründeten Austauschverhältnis teilhaben, denen das Gesetz mithin nach der Natur der ihnen privatrechtlich zustehenden Rechtsposition ein Opfer in Gestalt einer Einschränkung baulicher Ausnutzbarkkeit ihres Grundstücks zumute so auch Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Band I, Loseblatt, Stand September 2002, Art. 6 BayBO, RNr. 293, wonach das den Abstandsflächenvorschriften zu entnehmende Konfliktschlichtungsprogramm" vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags zur sozialgerechten Inhaltsbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG) zu sehen ist und in gleicher Weise wie das Bauplanungsrecht dem Schutz der betroffenen Eigentümer dient; ebenso Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wie- chert, Niedersächsische Bauordnung, 6. Auflage 1996, § 72 NBauO, RNr. 8, wonach die Verletzung der Abstands- (dort : Bauwich-) Vorschriften nach deren Schutzzweck als grundstücksbezogene Regelung nur der Eigentümer geltend machen kann, unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 9.1.1987 - 1 A 139/85 -, BRS 47 Nr. 159; dazu auch Moog/Schmidt, LBauO Rheinland-Pfalz, Abstandsflächen und Abstände, 3. Auflage 1997, RNr. 211 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Koblenz; nichts wesentlich anderes ergibt sich aus dem von den Antragstellern - für ihre Ansicht - angeführten, sich ohnedies schwerpunktmäßig mit dem Planungsrecht befassenden Aufsatz von Ziekow, NVwZ 1989, 231, 232, wo es lediglich heißt, dass zu den dem Eigentümer gleichzustellenden Personen möglicherweise dinglich Wohnberechtigte" zu zählen seien.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Von daher hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auf dieser grundstücksbezogenen planungsrechtlichen Ebene familienrechtliche Bindungen keine eigenständigen Rechtspositionen vermitteln können vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.7.1990 - 4 B 235.89 -, BRS 50 Nr. 179, und dass auch ein (privates) Wohnrecht, selbst wenn dieses - wie im Falle der Antragsteller - dinglich gesichert ist, seinem Inhaber keine derjenigen des Grundstückseigentümers vergleichbare Rechtsposition verschafft vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 9.90 -, BRS 55 Nr. 163, wobei diese Entscheidung zu dem - ebenfalls grundstücksbezogenen - Fernstraßenrecht (Fachplanung) ergangen ist, das einen gegenüber dem Bauplanungsrecht vergleichsweise weiteren Kreis von Anfechtungsberechtigten kennt, vgl. hierzu das Urteil vom 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BauR 1998, 99; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.11.1995 - 2 R 43/93 -.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.1999 - 1 L 1347/99

    Dingliches Wohnrecht und öff.-rechtl. Abwehranspruch; Wohnrecht, dinglich

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Entsprechend hat das OVG Lüneburg dem Inhaber eines dinglich gesicherten Wohnrechts auf der Basis einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit keine Klagebefugnis zur selbständigen Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte gegenüber einer Außenbereichsbebauung (Windenergieanlagen) zuerkannt vgl. den Beschluss vom 20.4.1999 - 1 L 1347/99 -, BRS 62 Nr. 179, wo insbesondere eine Abgrenzung zu dem umfassende Nutzungsrechte gegenüber dem Eigentümer begründenden Nießbrauch vorgenommen wird.
  • BVerwG, 20.04.1998 - 4 B 22.98

    Nachbarschutz; Bauplanungsrecht; Grundstückseigentümer; Pächter.

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Deswegen beruht baurechtlicher Nachbarschutz in diesem Bereich im wesentlichen auf dem Gedanken eines wechselseitigen Austauschverhältnisses, weswegen im Bauplanungsrecht in aller Regel nur der Eigentümer des Nachbargrundstücks und die in eigentumsähnlicher Weise dinglich Berechtigten wie Nießbraucher oder der Inhaber eines Erbbaurechts und unter bestimmten Voraussetzungen der auflassungsvormerkungsberechtigte Käufer eine schutzwürdige Position in das Verfahren einzubringen vermögen vgl. statt vieler BVerwG, Beschluss vom 10.1.1988 - 4 CB 49.87 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 7, Urteil vom 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184, und Beschlüsse vom 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185, sowie vom 20.4.1998 - 4 B 22.98 -, BRS 60 Nr. 174.
  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.89

    Grundstücksbezogenheit des Baurechts - Keine Klagemöglichkeit für Ehegatten

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Von daher hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auf dieser grundstücksbezogenen planungsrechtlichen Ebene familienrechtliche Bindungen keine eigenständigen Rechtspositionen vermitteln können vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.7.1990 - 4 B 235.89 -, BRS 50 Nr. 179, und dass auch ein (privates) Wohnrecht, selbst wenn dieses - wie im Falle der Antragsteller - dinglich gesichert ist, seinem Inhaber keine derjenigen des Grundstückseigentümers vergleichbare Rechtsposition verschafft vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 9.90 -, BRS 55 Nr. 163, wobei diese Entscheidung zu dem - ebenfalls grundstücksbezogenen - Fernstraßenrecht (Fachplanung) ergangen ist, das einen gegenüber dem Bauplanungsrecht vergleichsweise weiteren Kreis von Anfechtungsberechtigten kennt, vgl. hierzu das Urteil vom 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BauR 1998, 99; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.11.1995 - 2 R 43/93 -.
  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 CB 49.87

    Notwendige Beiladung des Grundstückseigentümers nach Bestellung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Deswegen beruht baurechtlicher Nachbarschutz in diesem Bereich im wesentlichen auf dem Gedanken eines wechselseitigen Austauschverhältnisses, weswegen im Bauplanungsrecht in aller Regel nur der Eigentümer des Nachbargrundstücks und die in eigentumsähnlicher Weise dinglich Berechtigten wie Nießbraucher oder der Inhaber eines Erbbaurechts und unter bestimmten Voraussetzungen der auflassungsvormerkungsberechtigte Käufer eine schutzwürdige Position in das Verfahren einzubringen vermögen vgl. statt vieler BVerwG, Beschluss vom 10.1.1988 - 4 CB 49.87 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 7, Urteil vom 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184, und Beschlüsse vom 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185, sowie vom 20.4.1998 - 4 B 22.98 -, BRS 60 Nr. 174.
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Deswegen beruht baurechtlicher Nachbarschutz in diesem Bereich im wesentlichen auf dem Gedanken eines wechselseitigen Austauschverhältnisses, weswegen im Bauplanungsrecht in aller Regel nur der Eigentümer des Nachbargrundstücks und die in eigentumsähnlicher Weise dinglich Berechtigten wie Nießbraucher oder der Inhaber eines Erbbaurechts und unter bestimmten Voraussetzungen der auflassungsvormerkungsberechtigte Käufer eine schutzwürdige Position in das Verfahren einzubringen vermögen vgl. statt vieler BVerwG, Beschluss vom 10.1.1988 - 4 CB 49.87 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 7, Urteil vom 11.5.1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184, und Beschlüsse vom 11.7.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185, sowie vom 20.4.1998 - 4 B 22.98 -, BRS 60 Nr. 174.
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Hierbei ist zunächst davon auszugehen, dass sich der Begriff des anfechtungsbefugten Nachbarn" im öffentlichen Baunachbarrecht nicht abstrakt, etwa in Anlehnung an die umgangsprachliche Bedeutung des Nachbarbegriffs vgl. zu entsprechenden Konkretisierungsbemühungen im Bereich des Immissionsschutzrechts etwa BVerwG, Urteil vom 22.10.1982 - 7 C 50.78 -, NJW 1983, 1507, sondern vernünftiger Weise ausgehend von dem diese Frage regelnden Prozessrecht (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) nur in Anlehnung an die gegebenenfalls in Rede stehende, potentiell Drittschutz vermittelnde Norm des materiellen öffentlichen Baurechts konkretisieren lässt.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Eine erfolgreiche Geltendmachung subjektiv-öffentlicher Abwehrrechte gegenüber der vorgesehenen, nach ihren Angaben die Belichtung der von ihnen benutzten Wohnung erheblich beeinträchtigenden Grenzbebauung über das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) enthaltene Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme, das nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht in jedem Fall unter diesem Aspekt inhaltlich abschließend durch die landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§ 6 LBO 1996, Grenzabstände) konkretisiert wird vgl. dazu den Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102, kommt vor diesem Hintergrund vorliegend nicht in Betracht.
  • BFH, 14.09.1977 - II R 74/76

    Lauf der Verjährungsfrist - Beginn der Verjährung - Erbschaftsteueranspruch -

    Auszug aus OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
    Dies hat der früher für das Baurecht zuständige 2. Senat für eine der Vorläuferregelungen des Grenzabstandsrechts (§ 7 Abs. 4 LBO 1965) im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift entschieden und dabei wesentlich auf die Gemeinsamkeit und Wechselbezüglichkeit der durch die Vorschriften für die Normunterworfenen begründeten Vor- und Nachteile abgestellt vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.7.1977 - II R 74/76 -, BRS 32 Nr. 161.
  • OVG Saarland, 30.09.1998 - 2 W 8/98

    Baulast; Inhalt; Eigentümer; Grenzbebauung; Nachbarliches

  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.90

    Klagebefugnis gegen eine straßenrechtliche Planfeststellung; Streitwert für

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Auch ein dinglich gesichertes Mitbenutzungs- und Wohnrecht an einem Hausgrundstück begründet nach der Rechtsprechung des Senats keine Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) für die Anfechtung einer Einzelgenehmigung, hier einer Baugenehmigung, für ein Vorhaben auf benachbarten Grundstücken (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.3.2003 - 1 W 7/03 -, BRS 66 Nr. 188).

    Das Mitbenutzungs- und Wohnrecht hinsichtlich der dort mittelbar angrenzenden Parzelle Nr. 153/1 ist insoweit jedenfalls nach der Rechtsprechung des Senats dazu nicht ausreichend.(vgl. zu der fehlenden Anfechtungsbefugnis der Inhaber von - lediglich - Wohnrechten gegenüber baurechtlichen Einzelgenehmigungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.3.2003 - 1 W 7/03 -, BRS 66 Nr. 188) Inwieweit sich - möglicherweise mit Blick auf die geplante Erschließung des Markts (auch) von der P Straße her eine Klagebefugnis hinsichtlich der Genehmigung für den REWE-Markt aus ihrer Stellung als Eigentümerin der Parzelle Nr. 215/1 ergibt, muss hier jedoch nicht vertieft werden.

  • VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12

    Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig

    Aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris), folgt, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen oder möglicherweise tierschutzrechtlich relevante Gesichtspunkte nicht in die Ermessensentscheidung eingestellt hat.
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09

    Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des

    Das OVG Münster hat diese Frage offen gelassen (Beschl. v. 27.3.2002 - 7 B 332/02 -, juris), das OVG Saarlouis sich der Auffassung des Senats angeschlossen (Beschl. v. 18.3.2003 - 1 W 7/03 -, BauR 2004, 821).
  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

    Dinglich Berechtigte sind nur dann Inhaber einer eigentümerähnlichen Stellung, die sie zu Nachbarn im Sinne des Bauplanungsrechts macht, wenn das dingliche Recht hinsichtlich Inhalt und Auswirkungen dem Eigentum nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nahekommt (zum Ganzen: BVerwG, U.v. 29.10.1982 - 4 C 51.79 - NJW 1983, 1626 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 = juris Rn 43; BayVGH, B.v. 11.8.2014 - 15 CS 14.740 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2017 - 9 CS 16.1241 - juris Rn. 19 m.w.N.; OVG Berlin, B.v. 2.10.1978 - OVG II S 105.78 - BeckRS 2014, 7095; OVG Saarl., B.v. 18.3.2003 - 1 W 7/03 - BauR 2004, 821 = juris Rn. 10 ff.; OVG NW, U.v. 15.10.1993 - NVwZ 1994, 696 = juris Rn. 29 ff.; B.v. 11.4.1997 - 7 A 879/97 - BRS 59; B.v. 8.1.2008 - 7 B 1775/07 - juris Rn. 5; VG München, B.v. 16.8.2011 - M 8 SN 11.2458 - juris Rn. 41 f.; VG Gießen, B.v. 20.9.1994 - 1 G 883/94 - NVwZ-RR 1995, 367 = juris Rn. 31; Dirnberger in Busse/ Kraus, BayBO, Stand: September 2021, Art. 66 Rn. 85; Edenharter in Spannowsky/ Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand: Februar 2022, Art. 66 Rn. 23; im Verhältnis zwischen Eigentümer einerseits und Mieter bzw. Pächter andererseits vgl. auch Art. 66 Abs. 3 Satz 3 BayBO).

    Letzteres mag für den Inhaber einer Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB) gelten, wenn die von ihm dort errichtete Anlage mit dem Grundstück nur für einen vorübergehenden Zweck verbunden ist und deshalb gem. § 95 Abs. 1 BGB in seinem Eigentum bleibt (OVG NW, B.v. 1.2.2000 - 10 B 1831/99 - BRS 63 Nr. 150 = juris Rn. 27), nicht aber für Inhaber von Dienstbarkeiten, die - wie das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB - sowohl am Grundstück als auch an den mit diesen verbundenen baulichen Anlagen nur ein beschränktes Nutzungsrecht, hingegen aber gerade keine mit dem Eigentum vergleichbare umfassende Rechtsstellung gewähren (NdsOVG, B.v. 20.4.1999 - 1 L 1347/99 - BRS 62 Nr. 179; OVG Saarl., B.v. 18.3.2003 - 1 W 7/03 - BauR 2004, 821 = juris Rn. 10 ff.; VG Mainz, B.v. 4.5.2007 - 3 L 159/07.MZ - juris Rn. 2; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 66 Rn. 7; Dirnberger a.a.O. Rn. 86; Edenharter a.a.O. Rn. 24; tendenziell, wenngleich i.E. offenlassend: BayVGH, B.v. 16.11.1993 - 26 CE 92.2453 - nicht veröffentlicht; die Klage- bzw. Antragsbefugnis ablehnend für den Inhaber eines Leibgedings mit Wohnrecht: BayVGH, B.v. 12.8.1994 - 26 B 94.1796 - BeckRS 1994, 17359; zur mangelnden Klagebefugnis des Inhabers eines dinglich gesicherten Wohnrechts im - ebenfalls grundstücksbezogenen - Fernstraßenrecht: BVerwG, U.v.16.9.1993 - 4 C 9.91 - NVwZ 1994, 682 = juris Rn. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07

    Grundstücksbezogenheit des öffentlichen Baurechts

    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG -, ESOVGRP; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; Lang in: Jeromin, LBauO, Bd. 1, Stand: Dezember 2004, § 81 Rn 26), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. September 1975, AS 14, 212, 213; Lang in: Jeromin, a.a.O.).
  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Dass sich eine solche eigene Anfechtungsbefugnis bezüglich der Baugenehmigung für den Verbrauchermarkt im Hauptsacheverfahren neben der der Grundstückseigentümerin aus dem Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht der Antragstellerin zu 1) an der Parzelle Nr. 153/1 beziehungsweise dem Wohngebäude P-Straße 2 ergibt, erscheint hingegen zumindest sehr zweifelhaft.(vgl. zu der fehlenden Anfechtungsbefugnis der Inhaber von - lediglich - Wohnrechten gegenüber baurechtlichen Einzelgenehmigungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.3.2003 - 1 W 7/03 -, BRS 66 Nr. 188; dazu im Einzelnen Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 32) Dem muss indes nicht weiter nachgegangen werden.
  • VG Regensburg, 17.02.2022 - RO 7 S 22.120

    Kein Nachbarschutz bei zivilrechtlichem Wohnrecht

    "Ein im Wege einer in das Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit eingeräumtes (dingliches) Wohnrecht und Benutzungsrecht hinsichtlich eines Grundstücks vermittelt seinem Inhaber in Ansehung des Bauplanungsrechts jedoch kein selbständiges subjektives Abwehrrecht gegenüber einem Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - Beschluss der Kammer vom 23. November 2005 - 3 L 554/05.MZ).
  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

    Denn aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - ESOVGRP; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 - [...] ), ergibt sich, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen in die Ermessensentscheidung nicht eingestellt hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 1 A 10555/07.OVG - [...] ).
  • VG Saarlouis, 29.10.2009 - 5 L 1441/09

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Nachbarn und einer

    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.03.2003 - 1 W 7/03 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 10.01.1988 - 4 CB 49.87 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 7; Urteil vom 11.05.05.1989 - 4 C 1.88 -, BRS 49 Nr. 184, und Beschlüsse vom 11.07.1989 - 4 B 33.89 -, BRS 49 Nr. 185, sowie vom 20.04.1998 - 4 B 22.98 -, BRS 60 Nr. 174) Die Grundstücke werden daher insoweit grundsätzlich durch ihre Eigentümer repräsentiert.
  • VG Mainz, 04.05.2007 - 3 L 159/07

    Tiefgarage in einem Wohngebiet

    Ein im Wege einer in das Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit eingeräumtes (dingliches) Wohnrecht und Benutzungsrecht hinsichtlich eines Grundstücks vermittelt seinem Inhaber in Ansehung des Bauplanungsrechts jedoch kein selbständiges subjektives Abwehrrecht gegenüber einem Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 1 A 10305/05.OVG - Beschluss der Kammer vom 23. November 2005 - 3 L 554/05.MZ).
  • VG München, 24.11.2009 - M 1 K 09.2075

    Geh- und Fahrtrecht; Immissionen durch Zu- und Abfahrtsverkehr

  • VG München, 28.04.2009 - M 1 K 08.6289

    Bauaufsichtliches Einschreitensverlangen des dinglich Wohnberechtigten wegen

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