Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Anforderungen an dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen; Grundsätze des ultima-ratio-Prinzips; Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers, dass eine Kündigung wegen Wegfalls des ...
- Judicialis
ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 72 a Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 3; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 4; ; BGB § 611; ; BGB § 613; ; BGB § 242; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungslast des Arbeitgebers bei ordentlicher Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen und fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 24.09.2003 - 8 Ca 1476/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03
- BAG, 31.05.2005 - 1 AZN 666/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03
Dies setzt voraus, dass ein freier, vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - juris Rn 30 ff; 25.04.2002 - 2AZR 260/01 - NZA 2003, 605, 606).Erst bei diesem Vortrag muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht möglich ist (.BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - juris Rn 51).
Zwar hätte die Beklagte sich insoweit sicher Klarheit verschaffen können, in dem sie den vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 27.September 1984 (2 AZR 62/83 - aaO) aufgezeigten Weg eingeschlagen hätte.
- BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03
Dies setzt voraus, dass ein freier, vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - juris Rn 30 ff; 25.04.2002 - 2AZR 260/01 - NZA 2003, 605, 606).Dieses Vorbringen der Klägerin ist im vorliegenden Zusammenhang nicht ausreichend, da als frei ein Arbeitsplatz grundsätzlich nur anzusehen ist, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt ist (BAG 25.04.2002 - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605, 607).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03
Außer der Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs - die nun für sich genommen nicht mehr ausreicht - sind besonders belastende Umstände, auf Seiten der Beklagten weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (BAG 27.02.1985 - GS 1/84 - NJW 1985, 2968). - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03
Die Unternehmerentscheidung kann grundsätzlich auch darin liegen, künftig auf Dauer mit weniger Personal zu arbeiten (vgl. nur BAG 17.06.1999 - 2 AZR 522/98 - NZA 1999, 1095, 1096f.). - BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03
Nachdem somit zu Gunsten der Klägerin davon auszugehen ist, sie hätte vor oder bei Ausspruch der Kündigung ein Angebot zu schlechteren Bedingungen für die Beklagte tätig zu werden, jedenfalls unter Vorbehalt angenommen, kommt es auf die Frage, ob die Beklagte der Klägerin eine Tätigkeit in VV oder UU auch ohne Änderung der Vertragsbedingungen anbieten müssen, nicht mehr an (Vgl. dazu BAG 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, 442 f).