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   OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03   

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https://dejure.org/2004,5828
OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03 (https://dejure.org/2004,5828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.12.2004 - 12 U 1365/03 (https://dejure.org/2004,5828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 12 U 1365/03 (https://dejure.org/2004,5828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erfordernis eines Sachverständigengutachtens zur Prüfung der Entstehung eines Verkehrsunfalls und daraus resultierender Folgen; Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei dem Vorrang einer Leistungsklage; Schließung ...

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Rückgriff Gutachten im Sozialgerichtsverfahren zu hirnorganischem Psychosyndrom

  • Judicialis

    ZPO § 411a; ; ZPO § ... 270 Abs. 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 2; ; BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgriff auf Gutachten aus einem sozialgerichtlichen Verfahren im Haftpflichtprozess - Zur Einstandspflicht des Zweitschädigers wenn sich der Gesundheitszustand des vorgeschädigten Unfallopfers durch das Unfallereignis verschlimmert hat - Zur hypothetischen Entwicklung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Unter bestimmten Umständen können aber auch einem Erstschädiger - hier: anstelle der Beklagten - die Folgen eines späteren Unfalls zugerechnet werden, wenn schon der Erstunfall sich auf das endgültige Schadensbild in relevanter Weise ausgewirkt hat (BGH NJW 2004, 1945, 1946).

    Der Erstunfall im Jahre 1973 hat vor diesem Hintergrund möglicherweise nicht die Schadensanfälligkeit des Klägers erst geschaffen, sondern die allgemeine Anfälligkeit für neurotische Fehlentwicklungen verstärkt, für die die Beklagte nicht einzustehen hätte (vgl. BGHZ 137, 142, 148; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

    Nach der Rechtsprechung bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (BGH NJW 2001, 1640, 1641; 2004, 1945, 1946 f.).

    Sowohl § 287 ZPO als auch § 252 BGB verlangen für die Schadensberechnung die schlüssige Darlegung von Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 2004, 1945, 1946 f.).

    Nach der Rechtsprechung dürfen im allgemeinen sowohl für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen als auch in den Fällen, in denen die berufliche Laufbahn des Geschädigten noch am Anfang war, bei der Schätzung des Verdienstausfalls keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (BGH VersR 1998, 770, 772; NJW 2004, 1945, 1947).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.).

    Dies gilt auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Dies gilt auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145).

    Der Erstunfall im Jahre 1973 hat vor diesem Hintergrund möglicherweise nicht die Schadensanfälligkeit des Klägers erst geschaffen, sondern die allgemeine Anfälligkeit für neurotische Fehlentwicklungen verstärkt, für die die Beklagte nicht einzustehen hätte (vgl. BGHZ 137, 142, 148; BGH NJW 2004, 1945, 1946).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Die Zustellung ist dagegen dann nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 1745, 1746; OLG Koblenz, VersR 2001, 470, 471).
  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98

    Rechtsschutzversicherer zahlt Gerichtskostenvorschuss nicht rechtzeitig -

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Die Zustellung ist dagegen dann nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 1745, 1746; OLG Koblenz, VersR 2001, 470, 471).
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 31/83

    Irrtümliche Falschbezeichnung des sachlich zuständigen Gerichts in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Dem Kläger ist es nicht zuzurechnen, wenn das Gericht durch Rückfragen und Zwischenverfügungen zur Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. BGHZ 134, 343, 352; BGH, NJW 1984, 242).
  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Nach der Rechtsprechung bedarf es bei selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob diese einen Verdienstausfallschaden erlitten haben, der Prüfung, wie sich das von ihnen betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte (BGH NJW 2001, 1640, 1641; 2004, 1945, 1946 f.).
  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessungsgrundlage für die Höhe des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Ein Unvermögen zur Substantiierung einer begründbaren Zahlungsforderung darf gegebenenfalls nicht durch Ausweichen auf die Feststellungsklage umgangen werden (vgl. Senat, Urt. vom 28. Juni 2004 - 12 U 464/02).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 16/02

    Zurückverweisung bei gesetzwidrigem Übergehen von Parteivorbringen im

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Übergeht das Gericht Sachvortrag einer Partei, wie hier den Vortrag der Beklagten zur fehlenden Kausalität der physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Klägers für die Betriebsaufgabe und zur fehlenden Ursächlichkeit des Unfalls für die zu Grunde liegenden Beeinträchtigungen, ohne dass dafür eine tragfähige Grundlage besteht, so stellt diese einen wesentlichen Mangel des Verfahrens dar, der auch nach neuem Berufungsrecht die Zurückverweisung des Rechtsstreits rechtfertigt (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2003, 224 f.).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03
    Nach der Rechtsprechung dürfen im allgemeinen sowohl für die schwierige Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen als auch in den Fällen, in denen die berufliche Laufbahn des Geschädigten noch am Anfang war, bei der Schätzung des Verdienstausfalls keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden (BGH VersR 1998, 770, 772; NJW 2004, 1945, 1947).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62

    Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 47/93

    Abtretbarkeit und Pfändbarkeit der Versicherungsforderung nach Wiederherstellung

  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 205/85

    Feststellungsklage - Öffentliche Körperschaft - Öffentliche Anstalt -

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.09.2003 - L 3 U 253/02
  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 293/04

    Mord (niedrige Beweggründe) Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 315/10

    GmbH: Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses bei Divergenz zwischen

    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 15.08.2011 - 4 U 424/11 - Rn. 6; OLG Koblenz OLGR 2005, 712 f. [Leits.] Rn. 45; BGH NJW 1993, 2811 ff. Rn. 12 m. w. N., jeweils zit. nach juris).
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