Rechtsprechung
OLG Naumburg, 10.06.2002 - 12 U 46/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Berufungsfristen nach dem neuen Berufungsrecht; Urteilszustellungen im ersten Quartal 2002; Erteilung an Anweisungen an Büropersonal; Fristenkalender; Verschulden des Prozessvertreters; Berufungsfristablauf; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 222 Abs. 1 (a.F.); ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 22 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Berechnung der Berufungsfristen bei Urteilszustellungen im ersten Quartal 2002 nach neuem Berufungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 12.12.2001 - 10 O 2078/01
- OLG Naumburg, 10.06.2002 - 12 U 46/02
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.2000 - V ZB 57/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei weisungswidrigem Verhalten einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2002 - 12 U 46/02
Denn bei der Behandlung von Fristsachen muss die dem Büropersonal erteilte Weisung umso klarer und präziser sein, je komplizierter und fehlerträchtiger die Prozesssituation ist (BGH NJW-RR 2001, 209). - OLG Saarbrücken, 26.04.1972 - 4 U 100/71
Auszug aus OLG Naumburg, 10.06.2002 - 12 U 46/02
Zwar kann ein Rechtsanwalt eine geschulte zuverlässige Kanzleikraft mit der selbstständigen Berechnung einfacher und in seiner Kanzlei geläufiger Fristen und der Führung des Fristenkalenders betrauen (BGH VersR 1973, 961 m. w. N.); diese Voraussetzungen lagen hier jedoch nicht vor.
- KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines …
(1) Zwar kommt ein Anscheinsbeweis gegen den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bei Kollision mit einem Nachfolgenden in Betracht, wenn der andere zum Zwecke des Wendens aus dem mittleren Fahrstreifen nach links gewechselt hatte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 U 46/02 -, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 12 U 58/04 - sowie vom 21. September 2006 - 12 U 41/06) oder direkt vom Straßenrand angefahren war (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 12 U 143/04 -). - KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06
Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit …
Macht der Wendende eine Mithaftung des bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass der andere sich infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder genügend Zeit hatte, sich auf das Verhalten des Wendenden einzustellen (vgl. Senat…, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 12 U 2139/00 - a.a.O.; Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 U 46/02 - ; Urteil vom 22. Juli 2002 - 12 U 9923/00 - NZV 2003, 378 = KGR 2003, 20 = VM 2003, 26 Nr. 28). - KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines nachfolgenden …
41 (1) So kommt ein Anscheinsbeweis gegen den vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bei Kollision mit einem Nachfolgenden in Betracht, wenn der andere zum Zwecke des Wendens aus dem mittleren Fahrstreifen nach links gewechselt hatte (vgl. Senat, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 U 46/02 -, Beschluss vom 6. Mai 2004 - 12 U 58/04 - sowie vom 21. September 2006 - 12 U 41/06) oder direkt vom Straßenrand angefahren war (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 12 U 143/04 -). - KG, 15.01.2007 - 12 U 205/06
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei der Kollision eines in eine …
Macht der Wartepflichtige eine Mithaftung des bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass der andere sich infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder genügend Zeit hatte, sich auf das Verhalten des Wendenden einzustellen (vgl. Senat…, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 12 U 2139/00 - a.a.O.; Urteil vom 23. Oktober 2003 - 12 U 46/02 - ; Urteil vom 22. Juli 2002 - 12 U 9923/00 - NZV 2003, 378 = KGR 2003, 20 = VM 2003, 26 Nr. 28).