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   EGMR, 01.04.2010 - 12852/08   

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EGMR, 01.04.2010 - 12852/08 (https://dejure.org/2010,25702)
EGMR, Entscheidung vom 01.04.2010 - 12852/08 (https://dejure.org/2010,25702)
EGMR, Entscheidung vom 01. April 2010 - 12852/08 (https://dejure.org/2010,25702)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 25.10.2005 - 58453/00

    Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Mit Urteil vom 25. Oktober 2005 stellte der Gerichtshof fest, dass Artikel 14 i.V.m. Artikel 8 der Konvention verletzt wurde (siehe N. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 58453/00, 25. Oktober 2005).

    In Bezug auf das erste Verfahren machte die Regierung geltend, dass es im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 der Konvention im Wesentlichen mit einer vom Gerichtshof bereits entschiedenen Sache übereinstimme, und verwies insoweit auf eine frühere Entscheidung (N. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 58453/00, 17. Juni 2003).

    Er verwies u.a. auf seine Schriftsätze im Beschwerdeverfahren Nr. 58453/00, in denen er gerügt hatte, dass sein Kindergeldanspruch unteilbar sei und das Verfahren nicht hätte getrennt werden dürfen und dass das Bundesverfassungsgericht es 1999 abgelehnt habe, eine einstweilige Anordnung zu seinen Gunsten zu erlassen.

  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Der zu berücksichtigende Zeitraum beginnt mit dem Tag, an dem der Beschwerdeführer seinen Widerspruch einlegte; dies ist ein notwendiger erster Schritt, bevor ein sozialgerichtliches Verfahren anhängig gemacht werden kann (siehe J. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94, Rdnr. 40, 20. Dezember 2001, und K../. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 1978 Serie A Bd. 27, Rdnr. 98).
  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer;

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Folglich fallen steuerrechtliche Streitigkeiten nicht in den Bereich der zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen, obwohl sie notwendigerweise finanzielle Auswirkungen auf den Steuerzahler haben (siehe Ferrazzini ./. Italien, [GK], Individualbeschwerde Nr. 44759/98, Rdnr. 29, ECHR 2001-VII).
  • EGMR, 27.06.2000 - 30979/96

    FRYDLENDER c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Lichte der Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung folgender Kriterien zu beurteilen: Komplexität der Rechtssache, Verhalten des Beschwerdeführers sowie der zuständigen Behörden und Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer (siehe u.v.a. Frydlender ./. Frankreich [GK], Nr. 30979/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-VII).
  • EGMR, 10.02.2009 - 30209/05

    J. N. (II) gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass es im Fall eines systemischen Unrechts aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes angemessen sein kann, eine Übergangsfrist vorzusehen, wie auch das Bundesverfassungsgericht dies getan hat, damit der Staat auf die Entscheidung reagieren und eine gesetzliche Neuregelung vornehmen kann (siehe N. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 30209/05, 10. Februar 2009).
  • EGMR, 15.02.2007 - 19124/02

    Rechtssache K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Diese Entscheidung muss allerdings unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Falls verhältnismäßig sein (siehe mit weiteren Verweisen K. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19124/02, Rdnr. 43, 15. Februar 2007).
  • EGMR, 20.12.2001 - 23959/94

    JANSSEN v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Der zu berücksichtigende Zeitraum beginnt mit dem Tag, an dem der Beschwerdeführer seinen Widerspruch einlegte; dies ist ein notwendiger erster Schritt, bevor ein sozialgerichtliches Verfahren anhängig gemacht werden kann (siehe J. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 23959/94, Rdnr. 40, 20. Dezember 2001, und K../. Deutschland, Urteil vom 28. Juni 1978 Serie A Bd. 27, Rdnr. 98).
  • EGMR, 30.11.2006 - 66824/01

    LESAR v. SLOVENIA

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Zu dem Vorbringen der Regierung, dass die zahlreichen Anträge des Beschwerdeführers offensichtlich unbegründet gewesen seien, merkt der Gerichtshof an, dass dem Beschwerdeführer die vollständige Erschöpfung der ihm nach innerstaatlichem Recht zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zwar nicht angelastet werden kann, sein Verhalten aber eine objektive Tatsache darstellt, die bei der Entscheidung darüber, ob die "angemessene Frist" überschritten wurde, zu berücksichtigen ist (siehe Lesar ./. Slowenien, Individualbeschwerde Nr. 66824/01, Rdnr. 30, 30. November 2006, und Girardi ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 50064/99, Rdnr. 56, 11. Dezember 2003).
  • EGMR, 11.12.2003 - 50064/99

    GIRARDI v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 01.04.2010 - 12852/08
    Zu dem Vorbringen der Regierung, dass die zahlreichen Anträge des Beschwerdeführers offensichtlich unbegründet gewesen seien, merkt der Gerichtshof an, dass dem Beschwerdeführer die vollständige Erschöpfung der ihm nach innerstaatlichem Recht zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zwar nicht angelastet werden kann, sein Verhalten aber eine objektive Tatsache darstellt, die bei der Entscheidung darüber, ob die "angemessene Frist" überschritten wurde, zu berücksichtigen ist (siehe Lesar ./. Slowenien, Individualbeschwerde Nr. 66824/01, Rdnr. 30, 30. November 2006, und Girardi ./. Österreich, Individualbeschwerde Nr. 50064/99, Rdnr. 56, 11. Dezember 2003).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    In drei Verfahren davon hat der EGMR von der Festsetzung einer Entschädigung abgesehen (s Urteile in den Sachen 40009/04 vom 7.1.2010, 36395/07 vom 25.2.2010 und 12852/08 vom 1.3.2010) , in zwei Verfahren, weil der Beschwerdeführer selbst in erheblichem Umfang Verzögerungen verursacht hatte, und in einem Verfahren, weil eine Kausalität zwischen der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 EMRK und dem geltend gemachten immateriellen Nachteil nicht vorlag.
  • BVerfG, 05.08.2013 - 1 BvR 2965/10

    Überlange Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens verletzt Betroffenen in

    Dies gilt gerade bei einer Verfahrensverzögerung durch Aussetzung (vgl. EGMR, Urteil vom 1. April 2010 - Nr. 12852/08 -, juris, Rn. 44), denn eine Entscheidung über eine Aussetzung liegt nach § 148 ZPO - anders als bei einem übereinstimmenden Antrag der Parteien auf Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO - im Ermessen des Gerichts, das hierüber auch ohne Antrag von Amts wegen zu befinden hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

    Dies entspricht auch der ständigen (st.) Rspr. des EGMR (vgl. Urteile vom 24. Juni 2010, 21423/07 [Rn. 30], 25756/09 [Rn. 21], sowie vom 30. März 2010, 46682/07 [Rn. 36]; 29. Mai 2012, 53126/07 [Rn. 83], jeweils zitiert nach Juris), der ausdrücklich berücksichtigt, dass ein Verfahren zwar in einer Instanz lange anhängig war, in einer späteren Instanz jedoch innerhalb eines kurzen Zeitraums abgeschlossen wurde (EGMR, 7. Januar 2010, 40009/04, Juris Rn. 151; 22. März 2012, 23338/09 Juris Rn. 83) und sogar Verfahren verschiedener Gerichtsbarkeiten zusammenrechnet (LSG und Finanzgericht; 1. April 2010, 12852/08, Juris Rn. 48; siehe zur gemeinsamen Berücksichtigung der Verfahrensdauer vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht 24. Juni 2010, 21423/07, Juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12

    Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Bei anderer Gelegenheit beschränkt er sich jedoch auf die Feststellung der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen überlanger Dauer nur eines bestimmten Verfahrensabschnitts (EGMR, Urteil vom 1. April 2010, Beschwerde Nr. 12852/08, Rn. 48; Urteile vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 21423/07, Rn. 34, sowie Beschwerde Nr. 39444/08, Rn. 62 f.; Urteil vom 21. Januar 2010, Beschwerden Nr. 42402/05 und 42423/05, Rn. 61; vgl. auch Grabenwarter/Pabel, in: Grote/Marauhn, EMRK, 2006, Rn. 105, unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR vom 21. Dezember 1999 [Beschwerde Nr. 26297/95], das allerdings [Rn. 37] ausdrücklich auch auf die Gesamt-Verfahrensdauer abstellt).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 2/12 KL

    Elterngeld sowie Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    In drei Verfahren davon hat der EGMR von der Festsetzung einer Entschädigung abgesehen (s Urteile in den Sachen 40009/04 vom 7.1.2010, 36395/07 vom 25.2.2010 und 12852/08 vom 1.3.2010) , in zwei Verfahren, weil der Beschwerdeführer selbst in erheblichem Umfang Verzögerungen verursacht hatte, und in einem Verfahren, weil eine Kausalität zwischen der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 EMRK und dem geltend gemachten immateriellen Nachteil nicht vorlag.
  • OLG München, 24.11.2016 - 34 SchH 5/16

    Prüfung des Bestehens einer Schiedsvereinbarung - prima facie Beurteilung

    cc) Der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Justizgewährungsanspruch und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 88, 118/123 f.; 107, 395/401 ff.; BVerfGK 17, 512/515; BVerfG NJW 2013, 3432 f.; BGH NJW-RR 2005, 925/926; NJW 2009, 2539) sowie das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. EGMR vom 1.4.2010, 12852/08, juris Rn. 43 f.) stehen der Aussetzung hier nicht entgegen.
  • BFH, 09.12.2011 - III B 67/11

    Rüge überlanger Verfahrensdauer in Kindergeldsachen - Darlegung von

    cc) Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kindergeldsachen nach dem Einkommensteuergesetz für anwendbar erklärt hat (Urteil vom 1. April 2010  12852/08, juris, Rdnr. 32).

    Danach kommt es für die Frage der Angemessenheit der Verfahrensdauer zwar auf den Zeitraum seit Einspruchseinlegung als ersten Schritt, um ein finanzgerichtliches Verfahren anhängig zu machen, an (vgl. EGMR-Urteil vom 1. April 2010  12852/08, juris, Rdnr. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2013 - 3 A 13.12

    Rechtsschutz wegen der Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Die Verzögerung, die durch die Nichterteilung seines Einverständnisses mit einer Entscheidung durch die Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 2 VwGO eingetreten sein mag, ist zwar als objektive Tatsache zu berücksichtigen (vgl. zur Inanspruchnahme eines gesetzlich vorgesehenen Rechts: EGMR, Urteile vom 1. April 2010, Beschwerde Nr. 12852/08, Rn. 38; vom 8. Oktober 2009, Beschwerde Nr. 47757/06, Rn. 35, und vom 8. Juni 2006, Beschwerde Nr. 75529/01 [Sürmeli] Rn. 131), fällt jedoch nicht ins Gewicht (vgl. EGMR, Urteil vom 24. Juni 2010, Beschwerde Nr. 25756/09, Rn. 25, 27), da nicht erkennbar ist, dass das Verwaltungsgericht bei Erteilung des Einverständnisses zügiger entschieden hätte.
  • EGMR, 21.12.2010 - 974/07

    Aussetzung nach § 396 AO kann Schadenersatz begründen

    Die Entscheidung jedoch, die Prüfung einer Sache auszusetzen, muss mit dem zwischen den einzelnen Aspekten dieser Grundvoraussetzung herbeizuführenden gerechten Ausgleich vereinbar und unter Berücksichtigung der Umstände des Falles verhältnismäßig sein (Boddaert ./. Belgien, 12. Oktober 1992, Rdnrn. 38-39, Serie A Band 235-D, Pafitis und andere ./. Griechenland, 26. Februar 1998, Rdnr. 97, Sammlung der Urteile und Entscheidungen 1998-I, und N. . / Deutschland (Nr. 2), Nr. 12852/08, Rdnr. 44, 1.
  • FG Hamburg, 28.10.2010 - 3 K 81/10

    FGO/MRK: Keine Verfahrensrechts-Zuständigkeit des EGMR in Steuerprozessen

    Es handelt sich nicht um zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 MRK (EGMR vom 16. März 2006 77792/01, Juris; vom 13. Januar 2005 62023/00, Europäische Grundrechte Zeitschrift --EuGRZ-- 2005, 234), anders als beim Kindergeld, das als Sozialleistung charakterisiert wird (EGMR vom 01. April 2010 12852/08, Juris).
  • EGMR, 12.09.2023 - 67568/16

    CENTRE FOR INDEPENDENT LIVING v. BULGARIA

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