Rechtsprechung
KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs wegen der Nichtanzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit; Bestehen einer Bedürftigkeit als Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch; Bemessung des Unterhaltsanspruchs anhand des ehelichen Einkommens; Ermittlung des ...
- Judicialis
ZPO § 287; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 1570; ; BGB § 1577 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 3; ; BGB § 1579 Nr. 2; ; BGB § 1582 S. 2; ; BGB § 1585b Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Betreuungsbonus bei Ausweitung einer freiberuflichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Betreuungsbonus für berufstätige Mutter
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betreuungsbonus beim Scheidungsunterhalt? - Geschiedene Steuerberaterin arbeitet und betreut nebenbei ihr Kind
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 10.12.2004 - 135 F 17662/03
- KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2930
- NJW-RR 2005, 1459 (Ls.)
- FamRZ 2006, 341
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Darüber hinaus kann aber nicht pauschal ein "Betreuungsbonus" in Form eines Festbetrages oder eines bestimmten Anteils des Einkommens anrechnungsfrei dem kinderbetreuenden und zugleich erwerbstätigen Elternteil verbleiben (vgl. BGH FamRZ 2005, 442, 444 sowie BGH Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 273/02).Der Anteil des Einkommens, der dagegen auf einer überobligatorischen Tätigkeit beruht, verbleibt dagegen der Klägerin anrechnungsfrei (vgl. BGH Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 273/02).
- BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96
Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin diese Tätigkeit auch nach der Geburt des Kindes aus freien Stücken wieder aufgenommen hat, denn die freiwillige Ausübung einer Berufstätigkeit kann ein maßgebendes Indiz für eine vorhandene tatsächliche Arbeitsfähigkeit im konkreten Einzelfall sein (vgl. BGH FamRZ 1981, 1159, 1161; 1998, 1501, 1502). - BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin diese Tätigkeit auch nach der Geburt des Kindes aus freien Stücken wieder aufgenommen hat, denn die freiwillige Ausübung einer Berufstätigkeit kann ein maßgebendes Indiz für eine vorhandene tatsächliche Arbeitsfähigkeit im konkreten Einzelfall sein (vgl. BGH FamRZ 1981, 1159, 1161; 1998, 1501, 1502).
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Darüber hinaus kann aber nicht pauschal ein "Betreuungsbonus" in Form eines Festbetrages oder eines bestimmten Anteils des Einkommens anrechnungsfrei dem kinderbetreuenden und zugleich erwerbstätigen Elternteil verbleiben (vgl. BGH FamRZ 2005, 442, 444 sowie BGH Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 273/02). - BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01
Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Von dem um die Ansparabschreibungen bereinigten Gewinn können aber nicht die tatsächlich geleisteten Steuern abgezogen werden, sondern es ist ausnahmsweise die fiktiven Steuerlast ohne die Berücksichtigung der Ansparabschreibungen zu ermitteln, wenn wie hier in dem zugrunde gelegten Dreijahreszeitraum sich die Bildung und Auflösung nicht ausgleichen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1177, 1178). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Denn der durch die Wiederverheiratung entstehende steuerliche Vorteil in Form des Ehegattensplittings kommt nur der neuen Ehe zu Gute (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823). - BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98
Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Die Bemessung eines anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens hängt vielmehr davon ab, wie die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrtzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten das Kind anderweitig beaufsichtigt wird und insofern nicht mehr der Betreuung der Klägerin bedarf (vgl. BGH FamRZ 2001, 350, 352). - BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86
Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts; …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit ist die gleichrangige Unterhaltsverpflichtung zu beachten (vgl. BGH NJW 1987, 1551, 1553). - BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 702/80
Berücksichtigung von Überstunden beim Ehegattenunterhalt; Berücksichtigung von …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Konkrete Betreuungskosten sind dabei von dem Einkommen vorab abzuziehen (vgl. BGH FamRZ 1982, 779, 780; BGH Urteil vom 29.06.1983 - IVb ZR 379/81 -veröffentlicht in juris). - BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 379/81
Unterhaltsansprüche bei Betreuung minderjähriger Kinder durch beide geschiedene …
Auszug aus KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Konkrete Betreuungskosten sind dabei von dem Einkommen vorab abzuziehen (vgl. BGH FamRZ 1982, 779, 780; BGH Urteil vom 29.06.1983 - IVb ZR 379/81 -veröffentlicht in juris). - OLG Oldenburg, 18.01.2005 - 12 UF 96/04
Unterhaltsobliegenheiten im Rahmen des Minderjährigenunterhalts