Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 7 - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p) |
| Untertitel 2 - Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
| Kapitel 3 - Leistungsfähigkeit und Rangfolge (§§ 1581 - 1584) |
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, richtet sich der Rang des geschiedenen Ehegatten nach § 1609.
Rechtsprechung zu § 1582 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 12 Entscheidungen zu § 1582 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
Literatur im Internet zu § 1582 BGB
- § 1582 BGB - Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten von Jochem Schausten (Gesetzeskommentar)
Kommentierung von § 1582 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007
Online-Kommentar: Das neue Unterhaltsrecht - Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht
von RA Rainer Bosch, Bonn
Forum Familienrecht 8/2007, S. 293-307
über www.forum-familienrecht.de - Prägende Gedanken und offene Fragen des nachehelichen Unterhaltsrechts
von VRiOLG Dr. Hans-Ulrich Graba
Forum Familienrecht 6+7/2007, S. 246-252
über www.forum-familienrecht.de - Der Regierungsentwurf zum Unterhaltsrechtsänderungsgesetz - Sachstand und Ausblick auf die geplanten Änderungen beim nachehelichen Unterhalt und beim Verwandtenunterhalt (1. Teil)
von RiAG Dr. Martin Menne
Forum Familienrecht 5/2006, S. 175-183
über www.forum-familienrecht.de - Stärkt die geplante Reform des Unterhaltsrechts das Kindeswohl
von RA Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Berlin
Forum Familienrecht 8/2005, S. 296-303
über www.forum-familienrecht.de - Die Reform des Unterhaltsrechts kommt
von MR Dr. Birgit Grundmann
Forum Familienrecht 6+7/2005, S. 213-217
über www.forum-familienrecht.de - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 1582 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Aufhebung der Ehe
- § 1318 (Folgen der Aufhebung)
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933 (Ausschluss des Ehegattenerbrechts)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 16 (Nachpartnerschaftlicher Unterhalt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 324 (Nachforderungsklage zur Sicherheitsleistung)
Rechtsberatung
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