Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.10.2001

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   OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00   

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https://dejure.org/2001,4726
OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.04.2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4726)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. April 2001 - 14 U 74/2000, 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Zahnarzt; Ätere Methode; Behandlungsalternative; Aufklärungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 284; ; BGB a. F. § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Pflicht zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden bei Zahnimplantaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt, Unzureichende Risikoaufklärung bei Durchführung einer älteren Behandlungsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Eine Aufklärung ist jedoch dann erforderlich, wenn Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGHZ 116, 379, 385: BGHZ 102, 17, 22 ff).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Für die für den Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 852 Abs. 1 BGB maßgebliche Kenntnis der Klägerin vom Schadenseintritt ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sie von dem Abweichen vom ärztlichen Standard erfuhr (vgl. u. a. BGH NJW 1995, 776, 777).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 40/91

    Aufklärungspflicht bei Blutübertragung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Eine Aufklärung ist jedoch dann erforderlich, wenn Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (vgl. BGHZ 116, 379, 385: BGHZ 102, 17, 22 ff).
  • OLG Köln, 25.02.1998 - 5 U 157/97

    Eingliedern einer Prothese bei fortgeschrittenem Knochenabbau des Kiefers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Auch unter Berücksichtigung des entfernt vergleichbaren Falles, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 25.02.1998 (NJW-RR 99, 388, 390) zu Grunde lag, hält der Senat unter Abwägung aller Gesichtspunkte ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 DM für angemessen.
  • OLG München, 04.08.1994 - 4 U 752/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.04.2001 - 14 U 74/00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dann, wenn ein vorgenommener ärztlicher Eingriff mangels wirksamer Einwilligung sich als rechtswidrig darstellt, der Eingriff als solcher aber ärztlichem Standard entsprach, die unzureichende Aufklärung nicht zu einem Honorarverlust führt (vgl. OLG Köln, RR 99, 674 f.; OLG München VersR 1996, 233).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

    Der Honoraranspruch entfällt aber auch bei einer Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann, wenn die Dienstleistung wegen unzureichender Bemühung um den Heilerfolg unbrauchbar war (OLG Köln NJW-RR 1999, 674; OLG Stuttgart VersR 2002, 1286; KGR 1996, 195; Laufs/Uhlenbruck/Kern a.a.O. Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2012 - 1 BvR 3071/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Insbesondere wurde die zugrundeliegende Rechtsfrage bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden; die obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht einheitlich (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 1999 - 1 U 615/98-112 -, OLGR 2000, S. 401; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2003 - 8 U 18/02 -, VersR 2003, S. 1579; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. April 2010 - 22 U 153/08 -, juris, Tz. 30 (obiter dictum); OLG Köln, Urteil vom 9. Dezember 1998 - 5 U 147/97 -, VersR 2000, S. 361; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. April 2001 - 14 U 74/00 -, VersR 2002, S. 1286; OLG Nürnberg, Urteil vom 8. Februar 2008 - 5 U 1795/05 -, MDR 2008, S. 554).
  • OLG Naumburg, 06.06.2013 - 1 U 108/12

    Zahnarzthaftung bei prothetischer Versorgung: Inhaltliche Anforderungen an die

    Fehlerhafte Zahnbehandlungen schwereren Ausmaßes haben in der Vergangenheit zu Schmerzensgeldbeträgen zwischen 5.000,00 und 8.000,00 EUR geführt (OLG Frankfurt, 8 U 108/05 v. 7. August 2007; LG Wiesbaden, 7 O 2/94 v. 5. Dezember 1994; LG Freiburg, 2 O 575/03 v. 8. Januar 2007; OLG Stuttgart, 14 U 74/00 v. 17. April 2011; OLG Hamm, I-3 U 205/10 v. 30. Mai 2011).
  • OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03

    Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht

    Zur Aufklärung über die Art des Eingriffs gehört u.a. dann auch eine Aufklärung über Behandlungsalternativen, wenn eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Beanspruchungen des Patienten bzw. Risiken für den Patienten besteht (vgl. allgemein nur Spindler in: Bamberger/ Roth, Komm. z. BGB, 2003, § 823 Rn. 625, 628 m.w.N.; für die Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen bei der Versorgung mit Zahnersatz vgl. OLG Köln VersR 1999, 1498, 1499; OLG Stuttgart NJWE-VHR 1997, 134; dass. VersR 2002, 1286, 1287).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2008 - 5 U 124/08

    Arzthaftung: Täuschung über die Qualifikation des Operateurs einer

    Auch muss ein bei der Klägerin verbleibender (nicht rückabwickelbarer) Vorteil nicht ausgeglichen werden, denn einen solchen Vorteil hat die Klägerin - anders als ein Patient, der sich einem medizinisch indizierten und halbwegs erfolgreichen Eingriff unterzieht (Senat NJW-RR 04, 1543 und OLGR 08, 322; OLG Stuttgart VersR 02, 1286; OLG Köln NJW-RR 99, 674) - nicht.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2006 - 8 U 43/04

    Zur Kürzung des ärztlichen Vergütungsanspruchs

    Der Senat hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass ein (Zahn-)Arzt, der schuldhaft eine völlig unbrauchbare Leistung erbringt, den Anspruch auf die Vergütung verliert und das bereits gezahlte Honorar erstatten muss (vgl. Senat, VersR 2001, 1380 - dort allerdings verneint -, sowie Urt. v. 10.10.2002 - 8 U 16/02 -, Urt. v. 05.06.2003 - 8 U 100/02 - [ebenfalls verneint] u. Urt. v. 11.09.2003 - 8 U 107/02 - s. a. OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1267; OLG Stuttgart, OLGReport Stuttgart 2002, 172).
  • AG Darmstadt, 05.01.2011 - 301 C 123/09

    Zahnärztliche Aufklärung: Aufklärungspflicht über psychisch dominierte

    Der Honoraranspruch der Kläger ist auch nicht wegen fehlerhafter Aufklärung des Beklagten entfallen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2001, 14 U 74/2000).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13503
OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,13503)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2001 - 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,13503)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,13503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen vorzeitig beendeten Werkvertrags ; Errichtung eines Wohnhauses zu einem Festpreis

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen vorzeitig beendeten Werkvertrags ; Errichtung eines Wohnhauses zu einem Festpreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung funktionale/konkrete Leistungsbeschreibung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bauleiterschulung.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei streitigen Nachträgen (RA Bernd Kimmich)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Detail- oder Globalpauschalpreisvertrag? (IBR 2003, 231)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 890
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 05.05.2006 - 10 U 2/06

    Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei vorzeitig gekündigtem

    (1) Denn sie war ohne Erteilung einer Vergütungszusage für den Nachtrag vom 25. November 2002 auch nicht verpflichtet, Arbeiten unentgeltlich zu erbringen, die nicht in dem zur Vertragsgrundlage erhobenen Leistungsverzeichnis vorgesehen waren (vgl. OLG Celle BauR 2003, 890).

    Dass sie die Fortsetzung der Werkausführung von der Anerkennung einer Vergütungspflicht für die Zusatzleistungen abhängig machte, stellt noch kein wichtiger Grund zur Kündigung dar (vgl. auch BGH BauR 1996, 846, 847; BGH BauR 2004, 1613, 1615; OLG Celle BauR 2003, 890).

    Sie brauchte nicht ihre Bereitschaft zur Erbringung von Mehrleistungen zu erklären, ohne dass die Beklagte ihre Vergütungspflicht anerkannte (vgl. BGH BauR 2004, 1613, 1615; OLG Celle BauR 2003, 890, 892; Riedl in Heierman/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 2 VOB/B Rdn.139 b).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Haben nämlich die Parteien den Umfang der geschuldeten Leistungen durch Angaben in einem Leistungsverzeichnis oder anderen Vertragsunterlagen näher festgelegt und damit nicht pauschaliert, so bestimmen diese Vertragsgrundlagen Art und Umfang der zu erbringenden Werkleistungen (so auch OLG Düsseldorf, Baurecht 2001, 803; OLG Celle, Baurecht 1996, 723; OLG Celle, Baurecht 2003, 890; OLG Rostock, OLGR 2002, 509, 511).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Der Auftragnehmer sei dann nicht verpflichtet, zunächst die Arbeiten zum ursprünglich vereinbarten Preis aufzunehmen und sich darauf verweisen zu lassen, gegebenenfalls hinterher ein Urteil zu erwirken, das ihm eine höhere Vergütung zuspricht (BauR 1999, 262 ff.) An dieser Auffassung hat das OLG Celle in einer weiteren Entscheidung festgehalten und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers für den Fall einer vom Auftraggeber von vornherein verweigerten Vergütung zusätzlicher Leistungen angenommen (BauR 2003, 890 ff.).
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