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   OLG Brandenburg, 24.08.2006 - 15 UF 39/06   

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https://dejure.org/2006,17787
OLG Brandenburg, 24.08.2006 - 15 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,17787)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2006 - 15 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,17787)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2006 - 15 UF 39/06 (https://dejure.org/2006,17787)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung der Herausgabe eines hinterlegten Versicherungsscheines durch die Hinterlegungsstelle; Verpflichtung zur Abtretung der Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag; Anspruch auf Rückübertragung einer Lebensversicherung; Pfändungspfandrecht an einem ...

  • Wolters Kluwer
  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 273 Abs. 1; ; BGB § 274 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 372; ; BGB § 490 Abs. 1; ; BGB § 894 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 952; ; HinterlO § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2; ; ZPO § 511 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 727 Abs. 2; ; ZPO § 894 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 900

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändungspfandrecht an einem Rückübertragungsanspruch - Auslegung einer unklaren Vereinbarung über die Übertragung einer Kapitallebensversicherung in einem privatschriftlichen Scheidungsfolgen- und Auseinandersetzungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 211/85

    Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2006 - 15 UF 39/06
    Das Pfändungspfandrecht an dem Rückübertragungsanspruch hätte der Beklagten nämlich keine unmittelbare Berechtigung an dem Rückübertragungsanspruch im Sinne einer Rechtsinhaberschaft verschafft, sondern lediglich die Berechtigung, das an den Kläger zurückabgetretene Recht einzuziehen, also von der D... Bank AG Erfüllung des Rückübertragungsanspruches an sich zu verlangen (eingehend hierzu Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., 2005, Rdnr. 66, 68; vgl. auch BGH, NJW 1986, 2430).
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