Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/2001, 16 UF 512/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8149
OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/2001, 16 UF 512/01 (https://dejure.org/2002,8149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2002 - 16 UF 512/2001, 16 UF 512/01 (https://dejure.org/2002,8149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 16 UF 512/2001, 16 UF 512/01 (https://dejure.org/2002,8149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkenntnis; Rechtsmittelantrag; Anerkenntnisurteil; Sofortiges Anerkenntnis; Rechtsmittelverzicht

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 307 Abs. 1; ; ZPO § 306 ZPO; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 542 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 u. 3 (n.F.); ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Ergehen eines Anerkenntnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Sachsen, 07.08.2000 - 10 Sa 509/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/01
    Nach sogar überwiegender Meinung in Rechtsprechung (zuletzt Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urt. v. 07.08.2000, 10 Sa 509/99 im Anschluss an OLG Braunschweig, NdsRpfl 1961, 245) und Schrifttum (Stein-Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 307 Rdz. 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 306 Rdz. 1; Thomas-Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 306 Rdz. 1) kann nur der Beklagte den Anspruch des Klägers anerkennen, nicht aber der Kläger den (Rechtsmittel -) Antrag des Beklagten/Rechtsmittelklägers (so aber Schumann, Die Berufung in Zivilsachen, 4. Aufl., Rdz. 624 ff.); ein solcher Antrag sei im Zweifel als Klageverzicht gemäß § 306 auszulegen (so ausdrücklich die zitierten Entscheidungen sowie Vollkommer und Thomas jeweils a.a.O.; abl. zu OLG Braunschweig a.a.O. AK-Fenge, § 306 Rdz. 9, aber ohne eigenen Lösungsvorschlag).
  • OLG Frankfurt, 26.01.1993 - 6 W 123/92

    Kostenentscheidung bei sofortigem Klageverzicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/01
    Zwar wird die analoge Anwendung des § 93 auch im Bereich des § 306 für gewisse Fälle befürwortet (OLG Frankfurt, OLGZ 81, 99, 100; NJW-RR 1994, 62, 63), doch liegt dies deutlich ferner als nach der hier vertretenen Lösung (dagegen Musielak, ZPO, § 306 Rdz. 7).
  • OLG Frankfurt, 27.09.1979 - 6 U 74/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/01
    Zwar wird die analoge Anwendung des § 93 auch im Bereich des § 306 für gewisse Fälle befürwortet (OLG Frankfurt, OLGZ 81, 99, 100; NJW-RR 1994, 62, 63), doch liegt dies deutlich ferner als nach der hier vertretenen Lösung (dagegen Musielak, ZPO, § 306 Rdz. 7).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    b) Nach der - aus Sicht des Senats vorzugswürdigen - Gegenansicht (OLG Hamm, Anerkenntnisurteil v. 06.11.2018, Az. 21 U 112/18, juris Rz 13 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 08.08.2017, Az. 16 U 47/17, juris Rz. 20; OLG Stuttgart, Urteil v. 24.01.2002, Az. 16 UF 512/2001, juris Rz. 7 ff.; Musielak in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 307 Rz. 9) spricht gegen diese Auffassung schon der Wortlaut des § 307 ZPO, wonach jede Partei - nicht nur der Kläger - anerkennen kann.

    Materiell beschwert ist der Kläger, weil die Entscheidung des Senats für ihn ungünstiger ist als die des Landgerichts; eine formelle Beschwer wäre jedenfalls gegeben, wenn sein Anerkenntnis als unwirksam anzusehen wäre (OLG Stuttgart, Urteil v. 24.01.2002, Az. 16 UF 512/2001, juris Rz. 15).

  • OLG Hamm, 06.11.2018 - 21 U 112/18

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des Berufungsantrags des

    Ein Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO kann auch dann ergehen, wenn der Kläger den Berufungsantrag des Beklagten anerkennt (Anschluss an: OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 1743, 1744; OLG Frankfurt/M., BeckRS 2017, 120905).

    Der Senat hält diese Auffassung indes für nicht überzeugend, weil sowohl der Wortlaut des § 307 ZPO, wonach nicht nur der Beklagte, sondern jede Partei einen Anspruch anerkennen kann, als auch die Interessenlagen der Parteien gegen die Notwendigkeit einer Umdeutung und für die Anwendung des § 307 ZPO auch auf das Anerkenntnis des Berufungsbegehrens des Beklagten durch den Kläger sprechen (OLG Frankfurt a. M. Urteil v. 8.8.2017, Az. 16 U 47/17, BeckRS 2017, 120905 [Rz. 17]; OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 1743, 1744).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2008 - 9 Sa 373/08

    Kostentragungspflicht bei Geltendmachung der Verjährung tariflicher

    Unabhängig davon, ob der mit einer Berufung geltend gemachte Anspruch auf Abänderung der angefochtenen Entscheidung überhaupt anerkannt werden kann (so etwa OLG Stuttgart 24.01.2002, Az.: 16 UF 512/01) oder ob vielmehr dann, wenn der Kläger als Berufungsbeklagter den Berufungsantrag des Beklagten und Berufungsklägers anerkennt, hierin vielmehr eine Verzichtserklärung liegt (so etwa LAG Sachsen 07.08.2000, 10 Sa 509/99, FA 2001, 147), konnte deshalb ein Anerkenntnis- und Verzichtsurteil nicht ergehen, da die Klägerin eine entsprechende Erklärung im gerichtlichen Verfahren selbst nicht abgegeben hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht