Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/2001, 16 UF 512/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkenntnis; Rechtsmittelantrag; Anerkenntnisurteil; Sofortiges Anerkenntnis; Rechtsmittelverzicht
- Judicialis
ZPO § 93; ; ZPO § 307 Abs. 1; ; ZPO § 306 ZPO; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 542 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 u. 3 (n.F.); ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für das Ergehen eines Anerkenntnisurteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Sachsen, 07.08.2000 - 10 Sa 509/99
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/01
Nach sogar überwiegender Meinung in Rechtsprechung (zuletzt Landesarbeitsgericht Chemnitz, Urt. v. 07.08.2000, 10 Sa 509/99 im Anschluss an OLG Braunschweig, NdsRpfl 1961, 245) und Schrifttum (…Stein-Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 307 Rdz. 1;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 306 Rdz. 1;… Thomas-Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 306 Rdz. 1) kann nur der Beklagte den Anspruch des Klägers anerkennen, nicht aber der Kläger den (Rechtsmittel -) Antrag des Beklagten/Rechtsmittelklägers (…so aber Schumann, Die Berufung in Zivilsachen, 4. Aufl., Rdz. 624 ff.); ein solcher Antrag sei im Zweifel als Klageverzicht gemäß § 306 auszulegen (…so ausdrücklich die zitierten Entscheidungen sowie Vollkommer und Thomas jeweils a.a.O.;… abl. zu OLG Braunschweig a.a.O. AK-Fenge, § 306 Rdz. 9, aber ohne eigenen Lösungsvorschlag). - OLG Frankfurt, 26.01.1993 - 6 W 123/92
Kostenentscheidung bei sofortigem Klageverzicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/01
Zwar wird die analoge Anwendung des § 93 auch im Bereich des § 306 für gewisse Fälle befürwortet (OLG Frankfurt, OLGZ 81, 99, 100; NJW-RR 1994, 62, 63), doch liegt dies deutlich ferner als nach der hier vertretenen Lösung (…dagegen Musielak, ZPO, § 306 Rdz. 7). - OLG Frankfurt, 27.09.1979 - 6 U 74/79
Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/01
Zwar wird die analoge Anwendung des § 93 auch im Bereich des § 306 für gewisse Fälle befürwortet (OLG Frankfurt, OLGZ 81, 99, 100; NJW-RR 1994, 62, 63), doch liegt dies deutlich ferner als nach der hier vertretenen Lösung (…dagegen Musielak, ZPO, § 306 Rdz. 7).
- OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23
Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den …
b) Nach der - aus Sicht des Senats vorzugswürdigen - Gegenansicht (OLG Hamm, Anerkenntnisurteil v. 06.11.2018, Az. 21 U 112/18, juris Rz 13 ff.;… OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 08.08.2017, Az. 16 U 47/17, juris Rz. 20; OLG Stuttgart, Urteil v. 24.01.2002, Az. 16 UF 512/2001, juris Rz. 7 ff.;… Musielak in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 307 Rz. 9) spricht gegen diese Auffassung schon der Wortlaut des § 307 ZPO, wonach jede Partei - nicht nur der Kläger - anerkennen kann.Materiell beschwert ist der Kläger, weil die Entscheidung des Senats für ihn ungünstiger ist als die des Landgerichts; eine formelle Beschwer wäre jedenfalls gegeben, wenn sein Anerkenntnis als unwirksam anzusehen wäre (OLG Stuttgart, Urteil v. 24.01.2002, Az. 16 UF 512/2001, juris Rz. 15).
- OLG Hamm, 06.11.2018 - 21 U 112/18
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des Berufungsantrags des …
Ein Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO kann auch dann ergehen, wenn der Kläger den Berufungsantrag des Beklagten anerkennt (Anschluss an: OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 1743, 1744; OLG Frankfurt/M., BeckRS 2017, 120905).Der Senat hält diese Auffassung indes für nicht überzeugend, weil sowohl der Wortlaut des § 307 ZPO, wonach nicht nur der Beklagte, sondern jede Partei einen Anspruch anerkennen kann, als auch die Interessenlagen der Parteien gegen die Notwendigkeit einer Umdeutung und für die Anwendung des § 307 ZPO auch auf das Anerkenntnis des Berufungsbegehrens des Beklagten durch den Kläger sprechen (…OLG Frankfurt a. M. Urteil v. 8.8.2017, Az. 16 U 47/17, BeckRS 2017, 120905 [Rz. 17]; OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 1743, 1744).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2008 - 9 Sa 373/08
Kostentragungspflicht bei Geltendmachung der Verjährung tariflicher …
Unabhängig davon, ob der mit einer Berufung geltend gemachte Anspruch auf Abänderung der angefochtenen Entscheidung überhaupt anerkannt werden kann (so etwa OLG Stuttgart 24.01.2002, Az.: 16 UF 512/01) oder ob vielmehr dann, wenn der Kläger als Berufungsbeklagter den Berufungsantrag des Beklagten und Berufungsklägers anerkennt, hierin vielmehr eine Verzichtserklärung liegt (so etwa LAG Sachsen 07.08.2000, 10 Sa 509/99, FA 2001, 147), konnte deshalb ein Anerkenntnis- und Verzichtsurteil nicht ergehen, da die Klägerin eine entsprechende Erklärung im gerichtlichen Verfahren selbst nicht abgegeben hat.