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   OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03   

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https://dejure.org/2003,9873
OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03 (https://dejure.org/2003,9873)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.2003 - 16 Wx 15/03 (https://dejure.org/2003,9873)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 2003 - 16 Wx 15/03 (https://dejure.org/2003,9873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung eines Namenseintrags im Familienbuch; Übertragung nicht mehr gebräuchlicher Buchstaben in heutige Schreibweisen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und allgemeines Persönlichkeitsrecht; Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Richtigkeit von ...

  • Judicialis

    PStG § 47; ; PStG § 48 Abs. 1; ; PStG § 49 Abs. 1 S. 1; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; NamÄndG § 3; ; NamÄndG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz des Namens in bestimmter Schreibweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97

    Namensrecht und Vertrauensschutz

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
    Indes hat sich diese in der Literatur teilweise kritisierte Rechtsprechung (vgl. Bornhofen a. a. O. S. 130) im Lichte der von dem Amtsgericht zutreffend herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97 - (StAZ 2001, 207) nicht nur als zutreffend herausgestellt, sondern zudem in ihrem Ansatz eine weitergehende Bedeutung gewonnen.
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
    Indes ist dem Beteiligten zu 1. wegen Versäumung der der am 24.01.2002 abgelaufenen 2-wöchigen Beschwerdefrist gem. § 22 Abs. 2 FGG i. V. m. einer entsprechenden Anwendung des § 44 S. 2 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil das Landgericht ihm eine Rechtsmittelbelehrung nicht erteilt hat (BGH FGPrax 2002, 166 = MDR 2002, 1140).
  • BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78

    Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
    Zutreffend haben die Vorinstanzen die Frage, ob der Heiratseintrag zu berichtigen ist, nach deutschem und nicht nach US-amerikanischen Recht beurteilt (vgl. BGH StAZ 1979, 260 und seit Inkrafttreten des IPRG 1986 jetzt Art. 10 Abs. 1 EGBGB i. V. m. Art. 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
    Auch kann ein Name grundsätzlich nicht ersessen werden, also normalerweise nicht durch langjährige Führung erworben werden (vgl. BayObLG StAZ 2000, 148; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 08.06.1994 - 20 W 236/94

    Bestimmung des Familiennamens; Geburtsname der Ehegatten; Früherer Ehename

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
    Auch kann ein Name grundsätzlich nicht ersessen werden, also normalerweise nicht durch langjährige Führung erworben werden (vgl. BayObLG StAZ 2000, 148; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 132 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 29.10.1981 - 15 W 144/81
    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
    Sowohl in der Literatur wie auch in der Rechtsprechung wird es vom Ansatz her auch nicht in Frage gestellt, dass der heute nicht mehr gebräuchliche Buchstabe "" für einen eigenständigen verschärften S-Laut an sich regelmäßig mit dem Buchstaben "ß" wiederzugeben ist (vgl. OLG Hamm StAZ 1983, 132; Bornhofen StAZ 1983, 128; Wagner StAZ 1959, 321).
  • OLG Köln, 15.02.2012 - 16 Wx 17/11

    Berichtigung eines Geburtseintrags hinsichtlich der Schreibweise des

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der heute nicht mehr gebräuchliche Umlaut "fs" für einen eigenständigen verschärften S-Laut an sich regelmäßig mit dem Buchstaben "ß" wiederzugeben ist (vgl. OLG Hamm StAZ 1983, 132; OLG Köln, StAZ 2004, 340; OLG Zweibrücken, StAZ 2004, 135; Bornhofen StAZ 1983, 128; Wagner StAZ 1959, 321).

    Allerdings ist dennoch im Einzelfall auch dem Umstand Rechnung zu tragen, ob eine bestimmte Schreibweise des Namens schon seit längerem unbeanstandet geführt bzw. gebräuchlich geworden ist (vgl. OLG Hamm StAZ 1983, 132; OLG Köln, StAZ 2004, 340).

    Anders als das Amtsgericht hält der Senat diese Grundsätze nicht nur im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Verfahren der Namensänderung, sondern auch im vorliegenden Berichtigungsverfahren für anwendbar (ebenso OLG Köln, StAZ 2004, 340; zweifelnd OLG Zweibrücken, StAZ 2004, 135).

  • OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03

    Personenstandsverfahren: Unrichtige Schreibweise eines Familiennamens in der

    Das Landgericht ist zunächst unter Bezugnahme auf die ganz einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass das "ß" bzw. das "ss" als Nachfolgebuchstaben des früheren "..." anzusehen sind (vgl. OLG Hamm StAZ aaO und 1983, 343 sowie 1978, 330 ff; OLG Köln Beschluss vom 10. März 2003 - 16 Wx 15/03 -, jew. m. w. N.).
  • KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11

    Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des

    b) Der in einem Personenstandsregister ausgewiesene Name darf aber ausnahmsweise unberichtigt bleiben, wenn sich die gegen den Willen des von der Eintragung Betroffenen beantragte Richtigstellung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auswirken würde (BayObLG, NJW-RR 2000, 1104, 1106; OLG Düsseldorf, StAZ 2001, 107, 108; OLG Köln, StAZ 2004, 340, 341).
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