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   BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07 (1)   

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https://dejure.org/2007,5786
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07 (1) (https://dejure.org/2007,5786)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 StR 19/07 (1) (https://dejure.org/2007,5786)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 StR 19/07 (1) (https://dejure.org/2007,5786)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 StGB; § 13 StGB; § 27 StGB
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Schutzaltersgrenze; Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses; Täterschaft und Teilnahme [Beihilfe] beim eigenhändigen Delikt)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO; § 344 StPO
    Revision der Nebenklage (Revisionsbegründung; Vortrag eines zulässigen Ziels des Rechtsmittels; Gesetzesverletzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Schutzaltersgrenze des § 174 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) im Zeitpunkt der Begehung der Tat des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Tatbegehung unter Missbrauch der mit einem Erziehungsverhältnis (hier: Stiefvater und Stieftochter) ...

  • Wolters Kluwer

    Klarstellung des Rechtsmittelziels als Erfordernis einer zulässigen Revisionsbegründung

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 § 174 Abs. 1
    Eigenhändigkeit und Tatbegehung durch Unterlassen; Bestehen eines Erziehungsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    StPO § 400 Abs. 1
    Unzulässigkeit einer nur mit der allgemeinen Sachrüge begründeten Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 699
  • NStZ-RR 2010, 193
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95

    Urteil im "Flachslandenprozeß"

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07
    Der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen ist ein eigenhändiges Delikt, das nur derjenige als Täter verwirklichen kann, der mit dem Tatopfer körperlich in Berührung kommt (BGHSt 41, 242).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 StR 19/07
    Die noch nicht erledigten Anklagevorwürfe können nicht im Revisionsverfahren erledigt werden, zuständig hierfür ist die bisherige Jugendschutzkammer (vgl. BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4).
  • LG Mönchengladbach, 17.03.2017 - 32 KLs 11/15
    Eine Strafbarkeit der Angeklagten C wegen des unter Ziff. II. 5. beschriebenen Verhaltens nach §§ 176 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB und §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 13 Abs. 1 StGB scheidet aus, da es sich bei den Tatbeständen der § 176 Abs. 1 StGB und § 174 Abs. 1 StGB um eigenhändige Delikte handelt, bei denen ein täterschaftliches Handeln durch Unterlassen nicht möglich ist (BGH NStZ 2007, 699 (699)).
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