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   BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18   

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BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18 (https://dejure.org/2019,11335)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2019 - 2 StR 301/18 (https://dejure.org/2019,11335)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18 (https://dejure.org/2019,11335)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 177 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 1 StGB
    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand; Konkurrenzen: Verhältnis zum sexuellen Übergriff); Tatmehrheit (nur ausnahmsweise additive Betrachtungsweise bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Personen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 2 Nr 3 StGB

  • IWW

    § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB,... § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 3, 5 StGB, § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB, § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO, Abs. 1 StGB, Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 179 Abs. 1, 2 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB, § 177 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 3, § 179 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 8 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 177 Abs. 5 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vornahme von sexuellen Handlungen unter Ausnutzung des Überraschungsmoments bei Kundgabe des entgegenstehenden Opferwillens als sexuelle Nötigung (hier: Zungenkuss und gewaltsamer Griff an den entblößten Penis); Verdrängung der Grundtatbestände der sexuellen Übergriffe ...

  • rewis.io

    Sexueller Übergriff: Ausnutzen eines Überraschungsmoments

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 3
    Ausnutzen des Überraschungsmoments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Vornahme von sexuellen Handlungen unter Ausnutzung des Überraschungsmoments bei Kundgabe des entgegenstehenden Opferwillens als sexuelle Nötigung (hier: Zungenkuss und gewaltsamer Griff an den entblößten Penis); Verdrängung der Grundtatbestände der sexuellen Übergriffe ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Nötigung - und das ausgenutzte Überraschungselement

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Nötigung - gegen zwei Frauen

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB setzt subjektiv tatbestandlich ein Ausnutzen eines Überraschungsmoments voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 64, 55
  • NJW 2019, 2040
  • StV 2020, 474 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Dies gilt beispielsweise bei einer Körperverletzung durch mehrere Schläge, einer Beleidigung durch mehrere Schimpfworte (MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, aaO, § 52 Rn. 105 mwN), bei der Vornahme von mehreren sexuellen Handlungen an oder vor einem Kind bei derselben Gelegenheit (BGH, Urteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 156/51, BGHSt 1, 168, 170 f.), einer gefährlichen Körperverletzung mittels einer Waffe bei einem hinterlistigen Überfall und einem schweren räuberischen Diebstahl, bei dem mehrere Qualifikationsalternativen realisiert werden (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, juris Rn. 10 ff.,16), sowie auch bei der kumulativen Verwirklichung mehrerer Strafschärfungsgründe des § 177 Abs. 8 StGB, die als unterschiedliche Begehungsformen eines einzigen sexuellen Übergriffs zu werten sind (BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 464/18, juris Rn. 2).

    Es kommt nicht darauf an, ob Tatmodalitäten nebeneinander, voneinander abgehoben oder unter verschiedenen Nummern aufgezählt sind, denn hierbei handelt es sich um formale Fragen der Gesetzestechnik ohne sachlich-rechtliche Auswirkung, die der Gesetzgeber auch anders hätte regeln können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, juris Rn. 17; MüKo-StGB/von Heintschel-Heinegg, aaO, § 52 Rn. 108).

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Damit ist ein gewaltsames Handeln im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, juris; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, juris Rn. 12).
  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    c) Auch das Schweigen der Urteilgründe zum Umfang des Gesamtstrafübels, das infolge der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Mainz vom 13. März 2017 aus der obligatorischen Bildung von einer Gesamt- und einer zusätzlichen Freiheitsstrafe resultierte und zu erörtern gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, juris Rn. 5 mwN; vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, juris Rn. 8), gefährdet den Bestand des Urteils nicht.
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Da jedoch die mehrfache Verwirklichung des Tatbestandes auch ohne Annahme von Tateinheit im Rahmen einer natürlichen Handlungseinheit strafschärfend berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 1 StR 707/95, NStZ 1996, 383, 384), schließt der Senat aus, dass das Landgericht angesichts der Nähe zum Regelbeispiel des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ohne diesen Rechtsfehler die moderate Einzelstrafe von einem Jahr und zehn Monaten unterschritten hätte.
  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    c) Auch das Schweigen der Urteilgründe zum Umfang des Gesamtstrafübels, das infolge der Zäsurwirkung des Urteils des Amtsgerichts Mainz vom 13. März 2017 aus der obligatorischen Bildung von einer Gesamt- und einer zusätzlichen Freiheitsstrafe resultierte und zu erörtern gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2018 - 1 StR 582/17, juris Rn. 5 mwN; vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, juris Rn. 8), gefährdet den Bestand des Urteils nicht.
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 451/18

    Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung (mit nicht ganz unerheblicher

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Damit ist ein gewaltsames Handeln im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, juris; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, juris Rn. 12).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF erforderte, dass der Täter die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen musste, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzte, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligte und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtete, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornahm oder geschehen ließ (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, juris Rn. 7; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, juris Rn. 8; vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11, juris Rn. 6; ebenso Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Für die subjektive Tatseite bei § 179 StGB aF war erforderlich, dass der Täter spätestens bei der Tat Anzeichen für eine Widerstandsunfähigkeit bemerkte, mit der Unfähigkeit des Opfers, sich ihm zu widersetzen, zumindest im Sinne eines dolus eventualis rechnete und zumindest billigend in Kauf nahm, dass die Widerstandsunfähigkeit auf einer - ggf. auch nur vorübergehenden - Beeinträchtigung im Sinne der §§ 20, 21 StGB beruhte (Senat, Urteile vom 15. August 1990 - 2 StR 197/90, juris Rn. 10; vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, juris Rn. 13; die Frage nach der genauen Vorsatzform offen lassend BGH, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 StR 11/07, juris).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 544/12

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Vorsatz bezüglich fehlender Einwilligung des

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
    Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF erforderte, dass der Täter die tatsächlichen Voraussetzungen der Schutzlosigkeit auch als Bedingung für das Erreichen seiner sexuellen Handlungen erkennen musste, so dass der subjektive Tatbestand zumindest bedingten Vorsatz dahin voraussetzte, dass das Opfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligte und dass es gerade wegen seiner Schutzlosigkeit auf einen grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtete, das Opfer also die Handlungen nur wegen seiner Schutzlosigkeit vornahm oder geschehen ließ (BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 3 StR 479/09, juris Rn. 7; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, juris Rn. 8; vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11, juris Rn. 6; ebenso Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 544/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 359/11

    Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Ausnutzungsbewusstsein)

  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang;

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10

    Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer

  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

  • BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11

    Tragfähiger Freispruch vom Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Missbrauch

  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15

    Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf

  • BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00

    Tat im prozessualen Sinne; Tatmehrheit; Natürliche Handlungseinheit bei

  • BGH, 01.12.2009 - 3 StR 479/09

    Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall ; Vergewaltigung; schutzlose

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 11/07

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Vorsatzform; dolus

  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 59/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweise anzunehmenden natürlichen Handlungseinheit

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 464/18

    Verhältnis der verschiedenen Tatbestandsvarianten beim schweren sexuellen

  • BGH, 15.08.1990 - 2 StR 197/90

    Revision mangels gerichtlicher Entscheidung über Hilfsbeweisantrag -

  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    Der Täter nutzt die schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB aus, wenn er diese erkennt und sich zur Begehung des sexuellen Übergriffs zunutze macht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 28 zu § 177 Abs. 2 Nr. 3; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 6. Juli 2016, BTDrucks. 18/9097, S. 23 zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 StGB).

    In subjektiver Hinsicht genügt insoweit bedingter Vorsatz (vgl. BGH, aaO, BGHSt 64, 55, Rn. 28; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78, 79 zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.).

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Bezogen auf ein- und denselben Zeitpunkt schließen § 177 Abs. 1 StGB und § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB deshalb einander aus, da § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB gerade voraussetzt, dass aufgrund der Überraschung kein entgegenstehender Wille, den § 177 Abs. 1 StGB objektiv erkennbar tatbestandsmäßig erfordert, gebildet und rechtzeitig kundgetan werden kann (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 32 f. mwN).
  • BGH, 03.04.2024 - 6 StR 5/24

    BGH bestätigt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Sexualdelikten und

    An diesem - bereits vor der zum 10. November 2016 in Kraft getretenen Reform des Sexualstrafrechts geltenden - Begriffsverständnis des Ausnutzens (vgl. zu § 179 a.F. BGH, Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 311/17, Rn. 12, NStZ-RR 2018, 244; Beschlüsse vom 17. Juni 2008 - 3 StR 198/08 Rn. 4, NStZ 2009, 90; vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08 Rn. 5, NStZ 2009, 324; MüKo-StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 179 Rn. 35 mwN) ist im Rahmen des § 177 Abs. 2 StGB n.F. festzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 21 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung; ebenso: Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 177 Rn. 30; MüKo-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., StGB § 177 Rn. 71; SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 177 StGB Rn. 47).
  • BGH, 27.07.2021 - 1 StR 210/21

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen eines Überraschungsmoments (erforderliche

    § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB soll jedoch nur die sexuellen Handlungen unter Strafe stellen, deren sich die andere Person nicht versieht ("Überraschungsmoment") und deshalb keine Gegenwehr entfalten kann oder ihnen zwar noch im letzten Moment gewahr wird, aber wegen der Schnelligkeit der Abläufe zur Bildung oder Kundgabe eines ablehnenden Willens außer Stande ist (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, BGHSt 64, 55 Rn. 28; BT-Drucks. 18/9097, S. 25; Fischer, StGB 68. Aufl., § 177 Rn. 36).

    § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB setzt also gerade voraus, dass aufgrund der Überraschung kein entgegenstehender Wille gebildet und rechtzeitig kundgetan werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 - 2 StR 301/18, aaO Rn. 33 mwN; BT-Drucks. 18/9097, S. 25).

  • AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18

    Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten

    Die verwirklichte sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB verdrängt als Qualifikation den Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, Urt. v. 13.02.2019 - 2 StR 301/18; von Heintschel-Heinegg-Ziegler, StGB, 3. Aufl., § 177 Rn. 70).
  • BGH, 26.04.2022 - 4 StR 113/22

    Verdrängung der Grundtatbestände des § 177 Abs. 2 StGB im Wege der

    Vielmehr verdrängt § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB als Qualifikation die Grundtatbestände des § 177 Abs. 2 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019 ? 2 StR 301/18, juris Rn. 42, insoweit in BGHSt 64, 55 nicht abgedruckt).
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