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   LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05   

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https://dejure.org/2006,9415
LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05 (https://dejure.org/2006,9415)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.2006 - 20 Sa 76/05 (https://dejure.org/2006,9415)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 20 Sa 76/05 (https://dejure.org/2006,9415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Persönliche Haftung aus einem Altersteilzeitverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH einer KG für die Nichtsicherung des Wertguthabens eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für den Insolvenzfall; Voraussetzungen für eine vertragliche Haftung des Geschäftsführers über die gesellschaftsrechtliche ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § ... 14 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 266a; ; SGB IV § 7d; ; SGB IV § 7d Abs. 1; ; SGB IV § 7d Abs. 3; ; TV ATZ § 16; ; BV § 11; ; HGB § 161; ; GmbHG § 13 Abs. 2; ; TVG § 1 Abs. 1; ; BetrVG § 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; HGB § 161; GmbHG § 13 Abs. 2
    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH einer KG für nicht insolvenzgesicherte Wertguthaben eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 470/04

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Ein Wertguthaben, das ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit erwirbt, ist kein sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - DB 2006, 677).

    Dieses begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers in Altersteilzeit gegen seinen Arbeitgeber, ihm während der Freistellungsphase das während der Arbeitsphase erarbeitete Arbeitsentgelt auszuzahlen (BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O.).

    a) Einen Betrug (§ 263 BGB), der i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB eine Schadensersatzpflicht begründen würde (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2002 - VI ZR 398/00 - NJW 2002, 1643; BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O.) hat der Beklagte gegenüber dem Kläger nicht begangen.

    Damit scheidet ein Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Täuschung durch Unterlassung aus, weil nur auf der Grundlage des klägerischen Vortrages zu entscheiden ist, ob die Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht wegen Betruges gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10, BAG, Urteil vom 16.08.12005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O.).

    Eine Treuepflicht ergibt sich in aller Regel nur aus einem fremdnützig typisierten Schuldverhältnis, in welchem der Verpflichtung des Täters Geschäftsbesorgungscharakter zukommt (BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 -a.a.O. m.w.N.).

    Dementsprechend ist anerkannt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich keine Vermögensbetreuungspflicht hinsichtlich der Lohnzahlung und sonstiger Leistungen im Austauschverhältnis hat (BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O. m.w.N.).

    Dabei sind aber nicht sämtliche Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Auszahlung und Verwaltung verdienter Arbeitsvergütung in den Schutzbereich des Gesetzes aufgenommen worden (BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O. m.w.N.).

    Das BAG hat zur Frage des Schutzgesetzcharakters des § 7 d SGB IV im Urteil vom 16.08.2005 (- 9 AZR 470/04 - a.a.O. unter II 3 c, Rnrn. 36 - 40) bislang folgende Überlegungen angestellt:.

    Dies war hier nicht der Fall (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O.).

    Das BetrVG, insbesondere § 88 BetrVG, gewährt den Betriebspartnern insoweit keine Regelungsbefugnis (BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O.).

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Eine weitergehende persönliche Haftung der Gesellschafter oder des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH im Wege der sogenannten Durchgriffshaftung scheidet grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 03.09.1998 - 8 AZR 189/97 - BAGE 89, 349).

    Etwas anderes gilt nur, wenn dieses Ergebnis im Einzelfalle mit Treu und Glauben nicht im Einklang steht, also Rechtsmissbrauch vorliegt (BAG, Urteil vom 03.09.1998 - 8 AZR 189/97 - a.a.O. m.w.N.).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Die Gewährung von Individualschutz muss wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen sein (BAG, Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 368/99 - AP Nr. 80 zu § 2 BeschFG 1985).

    Dafür reicht es aus, dass die Gewährung von Individualschutz wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen ( BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - BAGE 97, 350 ).

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Diese Begrenzung ist erforderlich, um auszuschließen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers gegen eine allgemeine Haftung für Vermögensschäden unterlaufen wird (BAG, Urteil vom 06.11.2002 - 5 AZR 487/01 - NZA 2003, 400).

    Nur so kann die Entscheidung des Gesetzgebers verwirklicht werden, dass es grundsätzlich keine allgemeine Haftung für Vermögensschäden geben soll (vgl. BGH 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388 ; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Damit scheidet ein Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Täuschung durch Unterlassung aus, weil nur auf der Grundlage des klägerischen Vortrages zu entscheiden ist, ob die Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht wegen Betruges gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10, BAG, Urteil vom 16.08.12005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O.).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Nur so kann die Entscheidung des Gesetzgebers verwirklicht werden, dass es grundsätzlich keine allgemeine Haftung für Vermögensschäden geben soll (vgl. BGH 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388 ; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2005 - 10 Sa 29/05

    Fehlende Insolvenzsicherung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Für dieses Verständnis spricht auch die Erwägung der Zehnten Kammer des LAG Baden-Württemberg vom 07.09.2005 - 10 Sa 29/05 -, wonach aus dem Fehlen von Sanktionen für den Fall eines Verstoßes in der Regel folgt, dass der Schutz vor Schädigung und die Begründung einer deliktischen Haftung nicht das vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgte Anliegen war.
  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    37 Als Schutzgesetze kommen allerdings nur solche gesetzlichen Gebote oder Verbote in Betracht, durch die das geschützte Interesse, die Art seiner Verletzung und der Kreis der geschützten Personen hinreichend klargestellt und bestimmt sind (BGH 27. November 1963 - V ZR 201/61 - BGHZ 40, 306 ) .
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    a) Einen Betrug (§ 263 BGB), der i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB eine Schadensersatzpflicht begründen würde (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2002 - VI ZR 398/00 - NJW 2002, 1643; BAG, Urteil vom 16.08.2005 - 9 AZR 470/04 - a.a.O.) hat der Beklagte gegenüber dem Kläger nicht begangen.
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.05.2006 - 20 Sa 76/05
    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes bestehen (BAG, Urteil vom 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 - AP Nr. 4 zu § 104 SGB VII).
  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96

    Schadensersatz nach Druckkündigung

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 136/94

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH; Haftung wegen

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