Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.04.2001 - 24 U 105/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurze Verjährung im Mietrecht; Verjährungsbeginn; "Zurückerhalten" der Mietsache; Rückgabe; Gewahrsam an der Mietsache; Hemmung oder zur Unterbrechung der Verjährung; Verjährung konkurrierender Ansprüche
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verjährungsbeginn trotz erneuter Rückgabe an Mieter
- Judicialis
BGB § 209; ; BGB § 202 Abs. 1; ; BGB § 477 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 558 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 2; ; BGB § 854; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 20.04.2000 - 7 O 356/99
- OLG Düsseldorf, 30.04.2001 - 24 U 105/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.1986 - VIII ZR 99/85
Verjährungsbeginn für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2001 - 24 U 105/00
b) Nicht erforderlich ist indes, dass zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis auch beendet ist (BGH NJW 1981, 2106 und 1986, 2103;… Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., § 558 Rn. 11;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rn. 591).Alle diese Fälle werden von § 558 Abs. 2 BGB gleichsam vorausgesetzt, weil er an die Rückgabe und nicht an das Vertragsende anknüpft (vgl. BGH NJW 1986, 2103).
- BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98
Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2001 - 24 U 105/00
Dazu genügt nicht die bloße Gestattung des Zugangs durch den (nicht weichenden) Mieter, und zwar auch dann nicht, wenn dem Vermieter der Zugang zur Zustandskontrolle gewährt wird ( vgl.BGH NJW 2000, 3203, 3205 m.w.N.). - BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90
Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2001 - 24 U 105/00
Es ist seit langem gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle mit § 558 Abs. 1 BGB konkurrierenden Ansprüche in der kurzen Frist verjähren, weil andernfalls das Anliegen des Gesetzgebers, zu einer raschen Klärung der von Seiten des Vermieters zu stellenden Ansprüche zu kommen, nicht erreicht würde (BGH NJW 1992, 1820).