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   OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 24 U 111/01   

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https://dejure.org/2002,5273
OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 24 U 111/01 (https://dejure.org/2002,5273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2002 - 24 U 111/01 (https://dejure.org/2002,5273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 24 U 111/01 (https://dejure.org/2002,5273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Pachtverhältnisses; Kündigungsfrist; Räumung gepachteter Gebäude und Landflächen; Voraussetzungen eines Landpachtvertrags; Pferdezucht- und Reitbetrieb; Einstellung von Pensionspferden; Landwirtschaftliche Tätigkeit

  • Judicialis

    BGB § 546 n. F.; ; BGB § ... 546 Abs. 1 n.F; ; BGB § 550 n.F.; ; BGB § 556; ; BGB § 556 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 556 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 566 a. F.; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 584 Abs. 1; ; BGB § 585; ; BGB § 585 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 585 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 594 a; ; BauGB § 201; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Unterscheidung von Pachtvertrag und Landpachtvertrag bei Reitbetrieb und Pferdezucht durch die Pächter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1139
  • NZM 2003, 600
  • ZMR 2002, 585
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 24 U 111/01
    Die Einstellung dieser Tiere dient nämlich nicht - wie § 585 Abs. 1 Satz 2 BGB voraussetzt - der Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse (vgl. auch BVerwG, NVwZ 1986, 200, 201 zu § 146 BBauG a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - 24 U 228/03

    Zur Räumungspflicht bei Ablauf eines befristeten Mietvertrages über Praxisräume

    Derjenige, der unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Kündigung eines Miet- oder Pachtvertrages erklärt, verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben im Sinne einer unzulässigen Rechtsausübung (vgl. Senat in ZMR 2002, 585 = NJW-RR 2002, 1139).
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