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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85   

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BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
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Unschuldsvermutung I

Art. 25 GG, Art. 6 Abs. 2 MRK, völkerrechtsfreundliche Auslegung des einfachen deutschen Gesetzesrechts

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Unschuldsvermutung

  • openjur.de

    Unschuldsvermutung

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Privatklage - Einstellung - Rechtsstaatsprinzip - Unschuldsvermutung - Einstellungsbeschluß - Schuldvermutung - Schuldspruchreife - Entscheidung über Kosten - Kostenentscheidung - Auslagenentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 358
  • NJW 1987, 2427
  • MDR 1987, 815
  • NStZ 1987, 421
  • StV 1987, 325
 
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Wird zitiert von ... (372)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht sich zur Definition der Unschuldsvermutung auf den Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 EMRK bezogen hat (BVerfGE 35, 311 [320]), der in der Bundesrepublik den Rang von Verfassungsrecht nicht genießt, so beruht dies auf der rechtlichen Wirkung, die das Inkrafttreten der Konvention auf das Verhältnis zwischen den Grundrechten des Grundgesetzes und ihnen verwandten Menschenrechten der Konvention hat.

    Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 35, 311 [320]).

    Nach allem verbietet die Unschuldsvermutung zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen -- nicht notwendiger Weise rechtskräftigen -- Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Auch Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, für eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz vorzusehen (vgl. BVerfGE 42, 243 [248]).

    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht beanstandet, hat er schon den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 243 [247, 250]; 42, 252 [255]).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Nach allem verbietet die Unschuldsvermutung zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen -- nicht notwendiger Weise rechtskräftigen -- Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Aus dem Prinzip, daß keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf, folgt die Aufgabe des Strafprozesses, den Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchzusetzen, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]).

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. näher BVerfGE 57, 250 [275/276]; siehe auch BVerfGE 7, 89 [92 f.]; 65, 283 [290]).

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 20/68

    Verfassungsmäßigkeit der Auslagenerstattung für den freigesprochenen Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Die Unschuldsvermutung wird durch solche Entscheidungen, sofern sie sich einer Feststellung zur Schuld enthalten, nicht verletzt (vgl. BVerfGE 25, 327 [331]).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht beanstandet, hat er schon den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 243 [247, 250]; 42, 252 [255]).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Nach allem wird der Beschluß des Landgerichts durch die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht im entsprechenden Umfang gegenstandslos (vgl. BVerfGE 14, 320 [324]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Es läßt sich nicht sagen, daß eine dahingehende Handhabung des Strafprozeßrechts objektiv unvertretbar wäre und sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken der Schluß aufdränge, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 66, 199 [206]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. näher BVerfGE 57, 250 [275/276]; siehe auch BVerfGE 7, 89 [92 f.]; 65, 283 [290]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfGE 28, 21 [36]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht

  • LG Trier, 09.07.1975 - II Qs 77/75
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    (1) Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 120, 180 ; 128, 326 ).

    Auch Gesetze sind im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der Menschenrechtskonvention auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 127, 132 ).

    Ein Beschwerdeführer kann daher vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 74, 358 ; 82, 106 ; 111, 307 ).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    d) Aus den in der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigenden völkerrechtlichen Normen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u. a. -, www.bverfg.de, Rn. 206; stRspr) des Art. 8 Abs. 1 EMRK, der Europäischen Sozialcharta und des Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) ergeben sich keine weitergehenden Anforderungen.
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Allerdings beeinflussen die Gewährleistungen der Konvention in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Auslegung der Grundrechte und sind bei der Auslegung des innerstaatlichen Rechts von den Fachgerichten zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2650
EuGH, 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85 (https://dejure.org/1987,2650)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85 (https://dejure.org/1987,2650)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85 (https://dejure.org/1987,2650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / Kommission

    VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 8 PAR *1 UND 81 PAR *1
    1 . VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - BERECHNUNG

  • EU-Kommission

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern; Gewährung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen, der wirtschaftlichen Ansprüche der Förderung ...

  • opinioiuris.de

    Einwanderungspolitik

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 118; ; EWG-Vertrag Art. 3 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    1. VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - BERECHNUNG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission

    Artikel 118 EWG-Vertrag erkennt also die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen an, soweit diese nicht zu Bereichen gehören, die durch andere Vorschriften des Vertrages geregelt werden (Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, Randnr. 14).
  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

    28 Die Richtlinie 79/7 lässt jedoch die Zuständigkeit unberührt, die die Artikel 117 und 118 EWG-Vertrag den Mitgliedstaaten dafür zuerkennen, im Rahmen einer von der Kommission organisierten engen Zusammenarbeit ihre Sozialpolitik und somit die Art und das Ausmaß der sozialen Schutzmaßnahmen auch im Bereich der sozialen Sicherheit sowie die konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung festzulegen (siehe u. a. Urteile vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

    63 Sei es das Parlament (vgl. z. B. Urteil vom 10. Mai 1995, Parlament/Rat, C-417/93, EU:C:1995:127, Rn. 9) oder seien es andere Einrichtungen, die an Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, wie etwa der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland u. a./Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, EU:C:1987:351, Rn. 37 bis 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85

    Bundesrepublik Deutschland und andere gegen Kommission der Europäischen

    Mit Klageschriften, die zwischen dem 17. und 23. September 1985 eingegangen sind, haben die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85), die Französische Republik (Rechtssache 283/85), das Königreich der Niederlande (Rechtssache 284/85), das Königreich Dänemark (Rechtssache 285/85) und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) die Nichtigerklärung dieser Entscheidung beantragt.

    19. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich Ihnen vor, a) die Klagen des Königreichs der Niederlande (Rechtssache 284/85), des Königreichs Dänemark (Rechtssache 285/85) und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) wegen Fristüberschreitung als unzulässig abzuweisen; b) den Klagen der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85) und der Französischen Republik (Rechtssache 283/85) stattzugeben und die Entscheidung 85/381 der Kommission vom 8. Juli 1985 zur Einführung eines Mitteilungs- und Abstimmungsverfahrens über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften für nichtig zu erklären.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-440/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 47 EU - Rahmenbeschluss 2005/667/JI -

    40 - Vgl. zu dieser Gedankenführung Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland/Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Slg. 1987, 3203, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-217/04

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Europäische Agentur für Netz- und

    Sie berufen sich unter anderem auf implied powers nach dem Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283 bis 285 und 287/85 (Deutschland, Frankreich Niederlande, Dänemark und Vereinigtes Königreich/Kommission [Einwanderungspolitik], Slg. 1987, 3203, Randnr. 28) und betonen, dass mindestens zwei Verordnungen zur Errichtung von Agenturen bereits auf Artikel 95 Absatz 1 EG gestützt wurden: Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31, S. 1) und die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. L 136 S. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00

    Kommission / EZB

    78: - Gutachten 2/94, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 25. Vgl. Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85 (Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203).
  • ArbG Bremen, 09.10.1990 - 2 BV 31/90

    Rechtfertigung unterschiedlicher Vergütung von Seeleuten durch die Einführung des

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  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04

    Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der

    Der Vertrag enthielt einfach ausdrückliche Verweisungen auf die Arbeitsbedingungen in den Artikeln 117 und 118, doch der Erstgenannte verlieh keine Gemeinschaftszuständigkeit im Sozialbereich, und der Zweite war nach dem Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85, 284/85, 285/85 und 287/85 (Deutschland, Frankreich, Niederlande, Dänemark und Vereinigtes Königreich/Kommission), Slg. 1987, I-3203, Randnr. 14) von geringer Tragweite (Nr. 8 der erwähnten Schlussanträge).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

    (18) - In Rechtssachen der "Wanderungspolitik" hat der Gerichtshof anerkannt, daß diese zu den sozialen Fragen im Sinne von Artikel 118 des Vertrages gehören könne, wenn auch nur insoweit, als sie "die Lage der Arbeitnehmer aus Drittländern im Zusammenhang mit deren Einfluß auf den Arbeitsmarkt in der Gemeinschaft und auf die Arbeitsbedingungen betrifft" (verbundene Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, Randnr. 23).
  • EuG, 17.11.2009 - T-143/06

    MTZ Polyfilms / Rat - Dumping - Einfuhr von Folien aus Polyethylenterephthalat

  • EuG, 17.09.2007 - T-240/04

    Frankreich / Kommission - Europäische Atomgemeinschaft - Investitionen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-223/95

    A. Moksel AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Landwirtschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1988 - 302/87

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-311/13

    Tümer - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-280/94

    Y. M. Posthuma-van Damme gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 322/88

    Salvatore Grimaldi gegen Fonds des maladies professionnelles. - Berufskrankheiten

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1987 - 284/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6529
EuGH, 09.07.1987 - 284/85 (https://dejure.org/1987,6529)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 284/85 (https://dejure.org/1987,6529)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 284/85 (https://dejure.org/1987,6529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern; Gewährung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen, der wirtschaftlichen Ansprüche der Förderung ...

  • Judicialis

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 21.08.1989 - 8 UE 371/84

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Entreicherung - Unwirksamer

    Der Verordnungsgeber hat in § 9 Abs. 2 Satz 1 der BeihilfenVO-Magermilch vom 31.05.1977 (BGBl. I 792) keine dem § 48 Abs. 2 VwVfG entgegenstehende Regelung getroffen (BVerwG, U. v. 14.08.1986, BVerwGE 74, 358 = NVwZ 1987, 44 = ZLR 87, 187 mit Anmerkung von Schiller S. 198), und der EuGH hat in der unter anderem auch in dieser Sache vom Verwaltungsgericht eingeholten Vorabentscheidung (U. v. 21.09.1983 -- Rs 205-215/82 --, EuGHE 1983, 2633) ausdrücklich bestätigt, daß das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften, hier dem § 48 Abs. 2 VwVfG, nicht entgegensteht, die bei der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen auf Kriterien wie u.a. den Wegfall der ungerechtfertigten Bereicherung abstellen.

    Das folgt allerdings nicht schon daraus, daß die Anwendung der Vorschrift des § 820 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 48 Abs. 2 Satz 6 VwVfG durch die Regelung des § 48 Abs. 2 Satz 7 VwVfG verdrängt wäre (ausdrücklich offengelassen durch BVerwG, U. v. 14.08.1986, aaO).

    Nach dieser Vorschrift müßte sich die Klägerin so behandeln lassen, als wäre der Rückforderungsanspruch zum Zeitpunkt des Empfanges der Beihilfen rechtshängig geworden mit der Folge, daß sie mit dem Einwand des Wegfalls der Bereicherung auf Fälle unabwendbaren Zufalls und höher Gewalt beschränkt wäre (BVerwG, U. v. 14.08.1986, aaO).

  • BVerwG, 26.06.2006 - 6 B 9.06

    Allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit; Pflichtdienst für Männer;

    Der EMRK kommt als nach Art. 59 Abs. 2 GG in die deutsche Rechtsordnung transformiertes Recht lediglich der Rang eines einfachen Bundesgesetzes zu (BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79, 740/81 und 284/85 - BVerwGE 74, 358 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85

    Bundesrepublik Deutschland und andere gegen Kommission der Europäischen

    Mit Klageschriften, die zwischen dem 17. und 23. September 1985 eingegangen sind, haben die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85), die Französische Republik (Rechtssache 283/85), das Königreich der Niederlande (Rechtssache 284/85), das Königreich Dänemark (Rechtssache 285/85) und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) die Nichtigerklärung dieser Entscheidung beantragt.

    Schließlich hat der Gerichtshof mit Beschluß vom 9. Juli 1986 a) die Entscheidung über die von der Kommission in der Rechtssache 284/85 aufgeworfene Frage der Zulässigkeit dem Endurteil in dieser Sache vorbehalten und b) die fünf Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    19. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich Ihnen vor, a) die Klagen des Königreichs der Niederlande (Rechtssache 284/85), des Königreichs Dänemark (Rechtssache 285/85) und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) wegen Fristüberschreitung als unzulässig abzuweisen; b) den Klagen der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85) und der Französischen Republik (Rechtssache 283/85) stattzugeben und die Entscheidung 85/381 der Kommission vom 8. Juli 1985 zur Einführung eines Mitteilungs- und Abstimmungsverfahrens über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften für nichtig zu erklären.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04

    Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der

    Der Vertrag enthielt einfach ausdrückliche Verweisungen auf die Arbeitsbedingungen in den Artikeln 117 und 118, doch der Erstgenannte verlieh keine Gemeinschaftszuständigkeit im Sozialbereich, und der Zweite war nach dem Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85, 284/85, 285/85 und 287/85 (Deutschland, Frankreich, Niederlande, Dänemark und Vereinigtes Königreich/Kommission), Slg. 1987, I-3203, Randnr. 14) von geringer Tragweite (Nr. 8 der erwähnten Schlussanträge).
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