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OLG München, 22.02.2001 - 29 U 4027/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenschutz; Firmenbezeichnung; Firmenschlagwort; Namensrecht; Kennzeichnungskraft; Unterscheidungskraft; Freihaltungsbedürftigkeit
- Judicialis
ZPO § 926; ; ZPO § ... 927; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; UWG § 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 u. Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2 u. Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 19; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutzfähigkeit des Firmenschlagworts "Germania" als Wortmarke
Verfahrensgang
- LG München I, 25.05.2000 - 17 HKO 21126/99
- OLG München, 22.02.2001 - 29 U 4027/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93
Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus OLG München, 22.02.2001 - 29 U 4027/00
Dieser Hilfsanspruch ist grundsätzlich nur auf Auskunft, d.h. wie bei § 19 MarkenG auf Abgabe einer Wissenserklärung gerichtet (BGH GRUR 1994, 630, 632 - Cartier-Armreif), nicht aber auf Vorlage von Belegen oder Gewährung von Einsicht in Geschäftsunterlagen. - BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92
"Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und …
Auszug aus OLG München, 22.02.2001 - 29 U 4027/00
Diese Wechselwirkung entspricht im Grundsatz derjenigen zwischen den markenrechtlichen Verwechslungsfaktoren bei § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, wobei der Branchennähe eine ähnliche Funktion zukommt, wie heute der Waren/Dienstleistungsähnlichkeit des neuen Markenrechts (BGH GRUR 1995, 216, 219 - Oxygenol 11). - BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89
Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania"; …
Auszug aus OLG München, 22.02.2001 - 29 U 4027/00
Zur Frage der Kennzeichnungskraft des Begriffs "G" bezieht sie sich auf Erwägungen des Bundesgerichtshofs zur Kennzeichnungskraft von "G" im Urteil vom 17.01.1991 (GRUR 1991, 472), die wie in dem damals von ihr u.a. gegen die Beklagten zu 2) und 3) geführten Rechtsstreit auch im Streitfall Gültigkeit hätten. - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus OLG München, 22.02.2001 - 29 U 4027/00
Zu Recht hat sich das Landgericht auf die Entscheidung H des Bundesgerichtshofs (WRP 1999, 936) als Beleg für seine Auffassung bezogen, der Verkehr wende bei einer zusammengesetzten Marke mit dem Kürzel "E" seine Aufmerksamkeit bevorzugt den übrigen Markenbestandteilen zu, da dieses Kürzel nur einen beschreibenden Hinweis auf eine angebliche europaweite Geschäftstätigkeit darstelle.