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   BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00   

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https://dejure.org/2001,4895
BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00 (https://dejure.org/2001,4895)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2Z BR 141/00 (https://dejure.org/2001,4895)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2Z BR 141/00 (https://dejure.org/2001,4895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Tiefgaragenstellplatz; Gemeinschaftsordnung; Abgrenzung durch Drahtgitter

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 858; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 3 Abs. 2 S. 2; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 893
  • ZMR 2001, 820
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99

    Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).

    Die Grenzlinie läßt sich anhand der im Plan 1 : 100 (vgl. Nr. 2 der erwähnten Verwaltungsvorschrift) angeführten Maße in der Natur mit der hinzunehmenden Toleranz (vgl. z.B. BayObLG NZM 2000, 509, 1011 f.) bestimmen.

  • BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90

    Sondereigentum an Garagenstellplätzen; Abgrenzung des Stellplatzes durch

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Das Fehlen einer hinreichend dauerhaften Markierung wäre dann unschädlich, weil § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG nur eine Soll-Vorschrift beinhaltet (BayObLGZ 1989, 447/450; BayObLG NJW-RR 1991, 722).

    Es handelt sich deshalb um eine Maßnahme, die die übrigen Eigentümer entweder als zulässigen Gebrauch des Sondereigentums (Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 36) oder als bauliche Veränderung (aaO Rn. 142; BayObLG NJW-RR 1991, 722) grundsätzlich hinnehmen müssen.

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Soweit der zur Abgrenzung der Stellplätze untereinander wie zum Gemeinschaftseigentum an der Fahrstraße angebrachte Markierungsnagel wegen seiner aus § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG ersichtlichen Funktion zum Gemeinschaftseigentum zählen dürfte (BayObLG WE 1998, 355; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 1 WEG Rn. 11), können die Antragsteller auch ohne Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft den auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Anspruch geltend machen (BGH NJW 1992, 978/979).
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Ob die Ausbuchtung als unwesentliche Bauabweichung Teil des Sondereigentums geworden ist oder zum Gemeinschaftseigentum gehört (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; allgemein Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 7 Rn. 66; Palandt/Bassenge § 2 WEG Rn. 7 und 8; Abramenko ZMR 1998, 741), kann auf sich beruhen.
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung in dem Lageplan (vgl. BayObLG ZMR 1999, 773/774; BayObLG NZM 2000, 509/510; 2000, 1011/1012; BayObLG v. 21.2.2001, 2Z BR 104/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 11).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Zur Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus dem Eintragungsvermerk und der Eintragungsbewilligung für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eintragenen ergibt; Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (ständige Rechtsprechung; BayObLGZ 1982, 69/73; 1984, 122/124; Nachweise bei Demharter GBO 23. Aufl. § 53 Rn. 4).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Zur Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus dem Eintragungsvermerk und der Eintragungsbewilligung für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eintragenen ergibt; Umstände, die außerhalb dieser Urkunden liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (ständige Rechtsprechung; BayObLGZ 1982, 69/73; 1984, 122/124; Nachweise bei Demharter GBO 23. Aufl. § 53 Rn. 4).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 108/89

    Welche Prüfungskompetenz hat das Grundbuchamt bei Begründung von

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Das Fehlen einer hinreichend dauerhaften Markierung wäre dann unschädlich, weil § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG nur eine Soll-Vorschrift beinhaltet (BayObLGZ 1989, 447/450; BayObLG NJW-RR 1991, 722).
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Dieses Verhalten allein deswegen unterbinden zu wollen, wäre wohl schikanös (§ 226 BGB; siehe auch BayObLG WuM 1998, 175 f.).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
    Denn dann besteht ein dem Aufteilungsplan entsprechender Zustand (BayObLG NZM 1999, 29; 2000, 515).
  • BayObLG, 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

    Rechtsbeschwerde wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • BayObLG, 10.09.1998 - 2Z BR 86/98

    Im Aufteilungsplan vorgesehene Absperrkette zwischen den Stellplätzen auf einem

  • OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06

    Bauliche Veränderung eines Garageneinstellplatzes bei Ersatz von Maschendraht

    e) Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.4.2001 (2Z BR 141/00 = NZM 2001, 893), die den nachträglichen Einbau einer Absperrbox für einen Tiefgaragenabstellplatz zu beurteilen hatte, steht der Auffassung des Senats schon deshalb nicht entgegen, weil die Gemeinschaftsordnung dort ausdrücklich die Errichtung einer massiven Abtrennung erlaubte.
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