Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14499)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.08.2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14499)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. August 2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2a Abs 1 Nr 6 Buchst a EStG 2002 vom 19.10.2002, § 32b Abs 1 Nr 3 EStG 2002 vom 15.12.2003, § 52 Abs 43a S 2 EStG 2002 vom 19.12.2008, Art 6 Abs 1 DBA PRT, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Berücksichtigung der mit der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal in 2004 erzielten Verluste: Keine Verlustverrechnung nach neuem Recht bei bestandskräftiger gesonderter Verlustfeststellung, Ausnahme finaler Verlust, Übertragung der Rechtsprechung zu finalen ...

  • doppelbesteuerung.eu

    EStG i.d.F. vom 19.10.2002: § 2a Abs. 1 Satz 3 bis 5; EStG i.d.F. vom 15.12.2003: § 32b Abs. 1; DBA-Portugal Art. 6 Abs. 1; Art. 24 Abs. 2; EG Art. 43
    Verlustberücksichtigung bei Ferienimmobilien | DBA. ausländische Verluste, Verluste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung von Verlusten aus der Vermietung eines Ferienhauses in Portugal mit positiven inländischen Einkünften desselben Jahres trotz einer bestandskräftigen, gesonderten Feststellung der Verluste; Verrechnung von Altverlusten aus dem Ausland mit positiven ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Berücksichtigung der Vermietungsverluste eines Ferienhauses im Ausland

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung von ausländischen Immobilien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2099
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    Die zur Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten im Rahmen der Verlustverrechnung nach § 2a EStG ergangene Rechtsprechung ist auf Überschusseinkünfte zu übertragen (Anschluss an BFH-Urteile vom 9.6.2010 I R 100/09 und I R 107/09) .

    34 d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.

    Die Kläger haben weder behauptet noch nachgewiesen, dass die erwirtschafteten Verluste aus der Vermietung des Ferienhauses in Portugal dort steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar, mithin - im Streitjahr (vgl. in diesem Zusammenhang zur Symmetriethese BFH-Urteil vom 9.06.2010 I R 107/09, DStR 2010, 1611) - final geworden sind.

    Vielmehr sperren § 2a Abs. 1 und § 32b Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz EStG a.F. eine Berücksichtigung der nach Abkommensrecht "symmetrisch" freigestellten negativen Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts (vgl. BFH-Urteil vom 9.06.2010 I R 107/09, DStR 2010, 1611).

  • BFH, 09.06.2010 - I R 100/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    Die zur Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten im Rahmen der Verlustverrechnung nach § 2a EStG ergangene Rechtsprechung ist auf Überschusseinkünfte zu übertragen (Anschluss an BFH-Urteile vom 9.6.2010 I R 100/09 und I R 107/09) .

    34 d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2006 C-152/03 "Ritter-Coulais" begehrten sie die Berücksichtigung des mit der Vermietung des Ferienhauses in Portugal erzielten Verlustes aus V und V i.H.v. 47.632,- EUR im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts.

    Deshalb geht der erkennende Senat davon aus, dass die Grundsätze, die der EuGH in diesem Zusammenhang aufgestellt hat, auf die Überschusseinkünfte, insbesondere auf den hier zu beurteilenden Fall der Erwirtschaftung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, übertragen werden können, wie sich u.a. auch aus der Entscheidung des EuGH vom 21.02.2006 (C-152/03 "Ritter-Coulais")  entnehmen lässt.

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    In der Rechtssache "Lidl-Belgium" gelangte der EuGH in seinem Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06, Slg. 2008, I-3601) zu der Auffassung, es sei eine Berücksichtigung der Verluste im Staat des Stammhauses unter der Voraussetzung geboten, dass die Möglichkeiten der Berücksichtigung von Verlusten im Staat der (Tochter-)Gesellschaft, die sie erlitten hat, ausgeschöpft seien.

    34 d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    Gleiches gelte für § 2 a Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) EStG 2004 (Hinweis auf EuGH-Urteile vom 29.03.2007 - Rs C-347/04, Rewe Zentralfinanz eG und vom 18.07.2007 - C - 182/06 Großherzogtum Luxemburg).

    Diese durch das JStG 2009 erfolgte Herausnahme von im EU-Bereich erzielten Verlusten von den Abzugsbeschränkungen des § 2a Abs. 1 und 2 EStG beruht auf den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken gegen den im JStG 2008 gestrichenen Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts und allgemein gegen die Anwendung des § 2a EStG im EU-Bereich (vgl. Fall Rewe Zentralfinanz Rs. C-347/04, BB 2007, 923).

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    In Bezug auf die Besteuerung können solche Behinderungen entstehen, wenn ein Unternehmen "aufgrund steuerlicher Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten - wie etwa eine Betriebsstätte - im anderen Mitgliedstaat zu gründen und seine Tätigkeit über diese Einheiten auszuüben" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 13.12.2005, - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer" und vom 23.02.2006 - C-471/04 - Slg. 2006 I-2107, "Keller Holding").

    Als solche sind insbesondere zwingende Gründe des Allgemeinwohls in Betracht zu ziehen (vgl. EuGH-Urteil vom 13.12.2005 - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer").

  • EuGH, 28.02.2008 - C-293/06

    Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    Wie der EuGH im Zusammenhang mit in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätten ausgeführt hat, ist die Ausübung der Niederlassungsfreiheit - die auch gegenüber dem Herkunftsstaat gilt - behindert durch "jede Maßnahme ..., die die Ausübung dieser Freiheit weniger attraktiv macht" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 30.11.1995 - C-55/94 - Slg. 1995 I-4165, "Reinhard Gebhard"; vom 05.10.2004 - C-442/02 - Slg. 2004 I-8961, "CaixaBank France").

    In Bezug auf die Besteuerung können solche Behinderungen entstehen, wenn ein Unternehmen "aufgrund steuerlicher Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten - wie etwa eine Betriebsstätte - im anderen Mitgliedstaat zu gründen und seine Tätigkeit über diese Einheiten auszuüben" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 13.12.2005, - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer" und vom 23.02.2006 - C-471/04 - Slg. 2006 I-2107, "Keller Holding").

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    "Final" sind die Verluste danach nicht, wenn sie im Betriebsstättenstaat aufgrund dessen Steuergesetzen vollständig oder nach Ablauf eines Verlustvortragszeitraums vom Abzug ausgeschlossen sind (Anschluss an EuGH, Urteil v. 23.10.2008 - C-157/07, ''Krankenhaus Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt").
  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    Dahinter steht die Überlegung, dass die Mitgliedstaaten darin frei sind, wie sie ihre jeweiligen Steuerhoheiten gegeneinander abgrenzen (vgl. EuGH-Urteile vom 12.05.1998 - C-336/96 - Slg. 1998 I-2793, "Gilly"; vom 03.10.2006 - C-290/04 - Slg. 2006 I-9461, "FKP Scorpio Konzertproduktionen"; vom 12.12.2006 - C-374/04 - Slg. 2006 I-11673, "Test Claimants in Class IV of the ATC Group Litigation" und vom 18.07.2007 - C-231/05 - Slg 2007 I-6373, "Oy AA").
  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - 3 K 1314/07
    Wie der EuGH im Zusammenhang mit in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätten ausgeführt hat, ist die Ausübung der Niederlassungsfreiheit - die auch gegenüber dem Herkunftsstaat gilt - behindert durch "jede Maßnahme ..., die die Ausübung dieser Freiheit weniger attraktiv macht" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 30.11.1995 - C-55/94 - Slg. 1995 I-4165, "Reinhard Gebhard"; vom 05.10.2004 - C-442/02 - Slg. 2004 I-8961, "CaixaBank France").
  • BFH, 14.03.2006 - IV B 2/05

    NZB: Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, Besteuerung von Abgeordnetenbezügen

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

  • BFH, 24.02.2010 - IX R 57/09

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 18.07.2007 - C-182/06

    Lakebrink und Peters-Lakebrink - Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde -

  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 4 K 1134/12

    Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung für ein in

    Die o.g. Grundsätze der Rechtsprechung des EuGH sowie des BFH sind daher auch auf den Streitfall anzuwenden (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. August 2010 3 K 1314/07, EFG 2010, 2099; vgl. auch EuGH-Urteil vom 21. Februar 2006 C-152/03 "Ritter-Coulais").
  • FG München, 23.11.2015 - 7 K 3198/14

    Kein negativer Progressionsvorbehalt für Verluste aus einem österreichischen

    Diese Argumente, die für die Einbeziehung von ausländischen Einkünften in die Bemessungsgrundlage der inländischen Einkommensteuer vorgebracht werden, gelten für die Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt entsprechend (so auch FG Baden-Württemberg vom 8. Juli 2014 4 K 1134/12, juris; FG Rheinland-Pfalz vom 31. August 2010 3 K 1314/07, EFG 2010, 2099; jeweils zu § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 EStG = Rückausnahme für Vermietungseinkünfte).
  • FG Niedersachsen, 17.09.2020 - 11 K 109/18

    Verlustverrechnungbeschränkungen bei negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb

    Im Übrigen sei auf die allgemeinen Ausführungen im Urteil des BFH vom 13. Juni 2018 I R 94/15, BFH/NV 2018, 1303 und im rechtskräftigen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 31. August 2010 3 K 1314/07, EFG 2010, 2099) zu den Wirkungen der Bestandskraft von Feststellungsbescheiden hinzuweisen.
  • FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06

    Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung

    Der Senat lässt es dahinstehen, ob einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid gem. § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG (hier der Feststellungsbescheid für das Streitjahr 2003) mit dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 31.08.2010 3 K 1314/07, EFG 2010, 2009 Bindungswirkung zukommt.
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14251)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14251)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14251)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.

    Die Kläger haben weder behauptet noch nachgewiesen, dass die erwirtschafteten Verluste aus der Vermietung des Ferienhauses in Portugal dort steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar, mithin - im Streitjahr (vgl. in diesem Zusammenhang zur Symmetriethese BFH-Urteil vom 9.06.2010 I R 107/09, DStR 2010, 1611) - final geworden sind.

    Vielmehr sperren § 2a Abs. 1 und § 32b Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz EStG a.F. eine Berücksichtigung der nach Abkommensrecht "symmetrisch" freigestellten negativen Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts (vgl. BFH-Urteil vom 9.06.2010 I R 107/09, DStR 2010, 1611).

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    In der Rechtssache "Lidl-Belgium" gelangte der EuGH in seinem Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06, Slg. 2008, I-3601) zu der Auffassung, es sei eine Berücksichtigung der Verluste im Staat des Stammhauses unter der Voraussetzung geboten, dass die Möglichkeiten der Berücksichtigung von Verlusten im Staat der (Tochter-)Gesellschaft, die sie erlitten hat, ausgeschöpft seien.

    d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.

  • EuGH, 28.02.2008 - C-293/06

    Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Wie der EuGH im Zusammenhang mit in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätten ausgeführt hat, ist die Ausübung der Niederlassungsfreiheit - die auch gegenüber dem Herkunftsstaat gilt - behindert durch "jede Maßnahme ..., die die Ausübung dieser Freiheit weniger attraktiv macht" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 30.11.1995 - C-55/94 - Slg. 1995 I-4165, "Reinhard Gebhard"; vom 05.10.2004 - C-442/02 - Slg. 2004 I-8961, "CaixaBank France").

    In Bezug auf die Besteuerung können solche Behinderungen entstehen, wenn ein Unternehmen "aufgrund steuerlicher Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten - wie etwa eine Betriebsstätte - im anderen Mitgliedstaat zu gründen und seine Tätigkeit über diese Einheiten auszuüben" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 13.12.2005, - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer" und vom 23.02.2006 - C-471/04 - Slg. 2006 I-2107, "Keller Holding").

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Gleiches gelte für § 2 a Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) EStG2004 (Hinweis auf EuGH-Urteile vom 29.03.2007 - Rs C-347/04, Rewe Zentralfinanz eG und vom 18.07.2007 - C - 182/06 Großherzogtum Luxemburg).

    Diese durch das JStG 2009 erfolgte Herausnahme von im EU-Bereich erzielten Verlusten von den Abzugsbeschränkungen des § 2a Abs. 1 und 2 EStG beruht auf den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken gegen den im JStG 2008 gestrichenen Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts und allgemein gegen die Anwendung des § 2a EStG im EU-Bereich (vgl. Fall Rewe Zentralfinanz Rs. C-347/04, BB 2007, 923).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2006 C-152/03 "Ritter-Coulais" begehrten sie die Berücksichtigung des mit der Vermietung des Ferienhauses in Portugal erzielten Verlustes aus V und V i.H.v. 47.632,- EUR im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts.

    Deshalb geht der erkennende Senat davon aus, dass die Grundsätze, die der EuGH in diesem Zusammenhang aufgestellt hat, auf die Überschusseinkünfte, insbesondere auf den hier zu beurteilenden Fall der Erwirtschaftung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, übertragen werden können, wie sich u.a. auch aus der Entscheidung des EuGH vom 21.02.2006 (C-152/03 "Ritter-Coulais") entnehmen lässt.

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    In Bezug auf die Besteuerung können solche Behinderungen entstehen, wenn ein Unternehmen "aufgrund steuerlicher Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten - wie etwa eine Betriebsstätte - im anderen Mitgliedstaat zu gründen und seine Tätigkeit über diese Einheiten auszuüben" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 13.12.2005, - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer" und vom 23.02.2006 - C-471/04 - Slg. 2006 I-2107, "Keller Holding").

    Als solche sind insbesondere zwingende Gründe des Allgemeinwohls in Betracht zu ziehen (vgl. EuGH-Urteil vom 13.12.2005 - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer").

  • BFH, 09.06.2010 - I R 100/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.
  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    "Final" sind die Verluste danach nicht, wenn sie im Betriebsstättenstaat aufgrund dessen Steuergesetzen vollständig oder nach Ablauf eines Verlustvortragszeitraums vom Abzug ausgeschlossen sind (Anschluss an EuGH, Urteil v. 23.10.2008 - C-157/07, ''Krankenhaus Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt").
  • BFH, 24.02.2010 - IX R 57/09

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Denn nach der Systematik des Gesetzes ist die Frage, ob der Steuerpflichtige Einkünfte erzielt und mit Einkunftserzielungsabsicht handelt, bereits im Rahmen der Feststellung nach § 10d EStG bzw. § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG zu prüfen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24.02.2010 IX R 57/09, BB 2010, 1136 und Kaminski in Korn, EStG, Kommentar, § 10d Rdnr. 12 uns § 2a Rdnr. 8).
  • BFH, 14.03.2006 - IV B 2/05

    NZB: Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, Besteuerung von Abgeordnetenbezügen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Der Beschluss des BFH vom 14.03.2006 (IV B 2/05) sei auf den vorliegenden Streitfall nicht übertragbar, weil diese Entscheidung einen Fall der Konsumgutlösung betroffen habe, zu dem es keiner weiteren Rechtsauslegung mehr bedurft habe.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI

  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

  • EuGH, 18.07.2007 - C-182/06

    Lakebrink und Peters-Lakebrink - Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde -

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