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   LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09   

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https://dejure.org/2009,6562
LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09 (https://dejure.org/2009,6562)
LAG München, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 Sa 91/09 (https://dejure.org/2009,6562)
LAG München, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 Sa 91/09 (https://dejure.org/2009,6562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Inhalt des Beschäftigungsanspruchs eines Vertriebsmitarbeiters - Provisionsanspruch - Beschwer des Berufungsklägers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschäftigungsanspruch eines Senior-Vertriebsbeauftragten bei unwirksamer Zuweisung eines Vertriebsgebietes durch den Arbeitgeber; Provisionsanspruch des angestellten Vermittlers bei Mitursächlichkeit der Vermittlungstätigkeit für Vertriebserfolg; Nachträgliche objektive ...

  • hensche.de

    Beschäftigungsanspruch, Weisungsrecht

  • Judicialis

    ZPO § 260; ; ZPO § 263; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; ZPO § 631; ; BGB § 162; ; BGB § 273; ; BGB § 611; ; GewO § 106; ; HGB § 65; ; HGB § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch eines Senior-Vertriebsbeauftragten bei unwirksamer Zuweisung eines Vertriebsgebietes durch die Arbeitgeberin; Provisionsanspruch des angestellten Vermittlers bei Mitursächlichkeit der Vermittlungstätigkeit für Vertriebserfolg; nachträgliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Beibehaltung des bisherigen Vertriebsgebiets

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Es ist deshalb unerheblich, dass die entsprechenden Geschäfte erst nach Gebietswegnahme abgeschlossen wurden (vgl. LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; BAG 12.01.1973 -3 AZR 211/72; zur Anspruchsgrundlage vgl. § 611 Abs. 1 BGB, ferner Rechtsgedanke aus §§ 65, 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB und aus § 162 Abs. 1 BGB).

    Dies genügt für die Provisionspflicht der Beklagten (BAG 12.01.1973 - 3 AZR 211/72; BAG 22.01.1971 - 3 AZR 42/70; LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; LAG Hamm 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92).

  • LAG Köln, 23.10.2006 - 14 Sa 459/06

    Provisionsanspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Es ist deshalb unerheblich, dass die entsprechenden Geschäfte erst nach Gebietswegnahme abgeschlossen wurden (vgl. LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; BAG 12.01.1973 -3 AZR 211/72; zur Anspruchsgrundlage vgl. § 611 Abs. 1 BGB, ferner Rechtsgedanke aus §§ 65, 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB und aus § 162 Abs. 1 BGB).

    Dies genügt für die Provisionspflicht der Beklagten (BAG 12.01.1973 - 3 AZR 211/72; BAG 22.01.1971 - 3 AZR 42/70; LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; LAG Hamm 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92).

  • BAG, 22.01.1971 - 3 AZR 42/70

    Handelsvertreter - Provision

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Dies genügt für die Provisionspflicht der Beklagten (BAG 12.01.1973 - 3 AZR 211/72; BAG 22.01.1971 - 3 AZR 42/70; LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; LAG Hamm 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92).
  • LAG Hamm, 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92

    Provisionsanspruch des Handlungsgehilfen

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Dies genügt für die Provisionspflicht der Beklagten (BAG 12.01.1973 - 3 AZR 211/72; BAG 22.01.1971 - 3 AZR 42/70; LAG Köln 23.10.2006 - 14 Sa 459/06; LAG Hamm 23.06.1993 - 15 Sa 1269/92).
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Soweit durch das Unterbleiben einer wirksamen Aufgabenzuweisung der Beschäftigungsanspruch des Klägers vereitelt wurde, hätte dieser hinsichtlich seines Festgehalts ggf. Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs und in Bezug auf die an eine wirksame Zielvorgabe geknüpfte erfolgsabhängige Vergütung unter Umständen Schadenersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 und 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB (BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07; LAG München 29.04.2009 - 11 Sa 273/08).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Dies spiegelt sich auch in der materiellrechtlichen Möglichkeit wieder, bei einer unwirksamen Aufgabenzuweisung sein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend zu machen mit der Folge, dass der Arbeitgeber gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug geriete, und in der prozessualen Möglichkeit, Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Aufgabenzuweisung zu erheben (vgl. BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03; BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99; LAG München 28.05.2008 -10 Sa 37/08).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Dies spiegelt sich auch in der materiellrechtlichen Möglichkeit wieder, bei einer unwirksamen Aufgabenzuweisung sein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend zu machen mit der Folge, dass der Arbeitgeber gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug geriete, und in der prozessualen Möglichkeit, Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Aufgabenzuweisung zu erheben (vgl. BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03; BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99; LAG München 28.05.2008 -10 Sa 37/08).
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Für die Sachdienlichkeit der Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO spricht entscheidend, dass mit der im Berufungsverfahren geänderten Klage weitere Streitpunkte miterledigt werden können; nicht entscheidend ist, dass dadurch eine Tatsacheninstanz verloren geht (vgl. BGHZ 1, 65 = NJW 85, 1841).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.05.2009 - 10 Sa 37/08
    Auszug aus LAG München, 13.08.2009 - 3 Sa 91/09
    Dies spiegelt sich auch in der materiellrechtlichen Möglichkeit wieder, bei einer unwirksamen Aufgabenzuweisung sein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) geltend zu machen mit der Folge, dass der Arbeitgeber gemäß § 615 BGB in Annahmeverzug geriete, und in der prozessualen Möglichkeit, Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Aufgabenzuweisung zu erheben (vgl. BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03; BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99; LAG München 28.05.2008 -10 Sa 37/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2020 - 8 SaGa 1/20

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch

    Die bloße Aufgabenzuweisung führt nicht zu einer Vertragsänderung, mag diese Zuweisung auch einvernehmlich erfolgen (vgl. LAG München 13. August 2009 - 3 Sa 91/09 - zu I 2 c der Gründe, BeckRS 2009, 73836).

    Ein Arbeitnehmer hat damit grds. keinen vertraglichen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Kundenstamms oder eines bestimmten Vertriebsgegenstands (vgl. LAG München 13. August 2009 - 3 Sa 91/09 - zu I 2 c der Gründe, BeckRS 2009, 73836; LAG Rheinland-Pfalz 14. November 2002 - 5 Sa 258/12 - zu II der Gründe, juris).

  • LAG München, 18.08.2011 - 2 Sa 62/10

    Inhalt des Beschäftigungsanspruchs

    Vielmehr kann die Beklagte dem Kläger insbesondere unter Beachtung von § 106 GewO und des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats unterschiedliche Tätigkeiten zuweisen (s.a. LAG München vom 13.8.2009 - 3 Sa 91/09 - Juris insbesondere Rn 81 ff).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 8 Sa 258/12

    Zuweisung von Kunden im Rahmen eines jährlichen Vergütungsplans

    Vielmehr hat er dann nur einen Anspruch auf eine andere, den Maßstäben des § 106 GewO gerecht werdende Zuweisungsentscheidung (vgl. LAG München v. 13.08.2009 - 3 Sa 91/09 - zitiert nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2012 - 5 Sa 258/12

    Direktionsrecht - Zuweisung eines Kundenstamms

    Vielmehr hat er dann nur einen Anspruch auf eine andere, den Maßstäben des § 106 GewO gerecht werdende Zuweisungsentscheidung (vgl. LAG München v. 13.08.2009 - 3 Sa 91/09 - zitiert nach Juris).
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