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   OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02   

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https://dejure.org/2002,3100
OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,3100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,3100)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3 U 14/2002, 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,3100)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters nach §§ 21 Abs. 1, Absatz 2, 22 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO); Erlangung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Schuldnervermögen ; Vergleichbarkeit mit Stellung des Sequesters nach § 106 Konkursordnung (KO); ...

  • Judicialis

    InsO § 21; ; InsO § ... 21 Abs. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 2. Alt.; ; InsO § 22; ; InsO § 22 Abs. 1; ; InsO § 22 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 22 Abs. 2; ; InsO § 22 Abs. 2 S. 2; ; InsO § 55 Abs. 2; ; InsO § 55 Abs. 2 S. 1; ; InsO § 55 Abs. 2 S. 2; ; InsO §§ 129 ff.; ; InsO § 130; ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 130 Abs. 2; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 142; ; InsO § 142 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 S. 1; ; KO § 106; ; HGB § 441; ; HGB § 464; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Ziff. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Er umfasst nicht nur Handlungen des Gemeinschuldners, sondern auch Maßnahmen eines Gläubigers oder des vorläufigen Sequesters, durch die das Vermögen des Gemeinschuldners gemindert wird (vgl. BGHZ 58, 108, 110; BGHZ 86, 190; vgl. zum Begriff Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, § 129 Rn. 1).

    (bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH waren auf der Basis des § 106 KO Handlungen eines bestellten Sequesters, auf den die Merkmale der Anfechtungstatbestände der Konkursordnung zutrafen, grundsätzlich vom Konkursverwalter selbst dann anfechtbar, wenn dieser zuvor zum Sequester bestellt worden war (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496; BGHZ 118, 374 = NJW 1992, 2483).

    (dd) Nach der Rechtsprechung des BGH und wohl herrschender Meinung kann die Ausübung des Anfechtungsrechts im Einzelfall treuwidrig sein, etwa wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496, 1497).

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Die Stellung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter gem. §§ 21 Abs. 1, Absatz 2 2. Alt., 22 Abs. 2 InsO, der keine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners erlangt hat, ist mit der Stellung des sog. Sequesters nach § 106 KO vergleichbar (vgl. BGH NJW 1997, 3028, 3029).

    Auch der BGH hat im Zusammenhang mit § 55 Abs. 2 InsO auf die Vergleichbarkeit der Stellung des bisherigen Sequesters mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hingewiesen (BGH NJW 1997, 3028, 3029).

  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    (bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH waren auf der Basis des § 106 KO Handlungen eines bestellten Sequesters, auf den die Merkmale der Anfechtungstatbestände der Konkursordnung zutrafen, grundsätzlich vom Konkursverwalter selbst dann anfechtbar, wenn dieser zuvor zum Sequester bestellt worden war (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496; BGHZ 118, 374 = NJW 1992, 2483).

    (dd) Nach der Rechtsprechung des BGH und wohl herrschender Meinung kann die Ausübung des Anfechtungsrechts im Einzelfall treuwidrig sein, etwa wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496, 1497).

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    (bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH waren auf der Basis des § 106 KO Handlungen eines bestellten Sequesters, auf den die Merkmale der Anfechtungstatbestände der Konkursordnung zutrafen, grundsätzlich vom Konkursverwalter selbst dann anfechtbar, wenn dieser zuvor zum Sequester bestellt worden war (vgl. BGHZ 86, 190; BGHZ 97, 87 = NJW 1986, 1496; BGHZ 118, 374 = NJW 1992, 2483).
  • OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00

    Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Damit ist aber insbesondere der von der Beklagten für ihre Argumentation herangezogene § 55 Abs. 2 S. 1 und 2 InsO nicht anwendbar, denn der so genannte schwache Insolvenzverwalter kann Masseverbindlichkeiten allenfalls dann begründen, wenn er diesbezüglich durch das Gericht ausdrücklich ermächtigt ist (vgl. OLG Köln ZIP 2001, 1422;, Kirchhof, ZInsO, 2000, 296, 300; a.A. etwa LG Essen NZI 2001, 217).
  • BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70

    Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Er umfasst nicht nur Handlungen des Gemeinschuldners, sondern auch Maßnahmen eines Gläubigers oder des vorläufigen Sequesters, durch die das Vermögen des Gemeinschuldners gemindert wird (vgl. BGHZ 58, 108, 110; BGHZ 86, 190; vgl. zum Begriff Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, § 129 Rn. 1).
  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 3/84

    Anfechtung bei Bestellung einer Auflassungsvormerkung als Teil eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Zudem muss die Gegenleistung des Gläubigers nach dem Parteiwillen der Verkehrsanschauung und der tatsächlichen Abwicklungung ein einheitliches Ganzes darstellen, mithin zwischen Leistung und Gegenleistung auch ein enger zeitlicher - unmittelbarer - Zusammenhang bestehen (vgl. BGH WM 1984, 1430 f.; Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 142 Rn. 5).
  • LG Karlsruhe, 06.02.2002 - 1 S 141/01

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des schwachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Die wohl herrschende Meinung differenziert danach, ob neben der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden ist (dann keine Anfechtung) oder ob ein solches nicht angeordnet wurde (dann grundsätzlich Anfechtbarkeit der Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben; so etwa MüKo-Kirchhof, InsO, 1. Aufl., § 129 Rn. 45, 46; derselbe in ZInsO 2000, 297, 299; Kübler/Brütting InsO, Bd. 2 2001, § 129 Rn. 17; Kreft, in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 129 Rn. 30; Nerlich/Römermann, InsO, § 129 Rn. 45; Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Aufl., § 129 Rn. 39, 41 und § 130 Rn. 91 ff.; ebenso LG Karlsruhe ZIP 2002, 362).
  • LG Essen, 10.01.2001 - 16 O 534/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.07.2002 - 3 U 14/02
    Damit ist aber insbesondere der von der Beklagten für ihre Argumentation herangezogene § 55 Abs. 2 S. 1 und 2 InsO nicht anwendbar, denn der so genannte schwache Insolvenzverwalter kann Masseverbindlichkeiten allenfalls dann begründen, wenn er diesbezüglich durch das Gericht ausdrücklich ermächtigt ist (vgl. OLG Köln ZIP 2001, 1422;, Kirchhof, ZInsO, 2000, 296, 300; a.A. etwa LG Essen NZI 2001, 217).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02

    "Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger

    Jedenfalls unter dieser Voraussetzung können auch Rechtshandlungen vorläufiger Insolvenzverwalter anfechtbar sein (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900, 1901 m.w.N.; OLG Celle ZIP 2003, 412, 413 f).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 12 U 185/06

    Insolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Abbuchung von Versicherungsprämien für

    Eine Anfechtung einer solchen Rechtshandlung kann im Einzelfall nur dann treuwidrig sein, wenn der spätere Insolvenzverwalter durch sein Handeln einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand beim Empfänger begründet hat und dieser infolgedessen nach Treu und Glauben damit rechnen durfte, an dem zugewandten Gegenstand eine nicht mehr in Frage zu stellende Rechtsposition erlangt zu haben (vgl. BGHZ 161, 315 ff.; BGH NJW 1992, 2483 ff.; 2485 ff; OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900 ff.; wohl auch BAG ZInsO 2004, 104 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5653
OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,5653)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2002 - 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,5653)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 3 U 14/02 (https://dejure.org/2002,5653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Regulierung von auf einem Flughafen entstandenen Transportschäden an einem für den Lufttransport bestimmten Frachtgut; Feststellung der Verursachung von Schäden an eingelagerten Frachtgütern; Haftungsregime i.R.v. multimodalen Transportverträgen; Haftung einer ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 134 § 398; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 § 5 Nr. 1
    Aktivlegitimation des Transportversicherers nach Abtretung von Schadensersatzansprüchen; Haftung des Frachtführers im multimodalen Transport

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 127/85

    Containertransport; Ersatzpflicht des Frachtführers im kombinierten Verkehr

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Die Haftung richtet sich im mulitmodalen Transport nach der Haftungsordnung für das Beförderungsmittel, bei dessen Verwendung der Schaden eintritt (BGH NJW 1988, 640).

    Dies entspricht auch den Entscheidungen BGH NJW 1988, 640, 643; NJW-RR 1997, 222, 224. Danach ist dem Frachtführer nämlich versagt, für sich das günstigste Recht in Anspruch zu nehmen, wenn unklar ist, an welchem Ort der Schaden eingetreten ist.

    Fehlt es an einem substanziierten Vortrag des Spediteurs, welche Sorgfalt er aufgewandt hat, bleibt er darlegungsfällig (vgl. auch BGH NJW 1988, 640, 643 f.; NJW 1995, 1490, 1492).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Der Spediteur hat vielmehr substanziiert darzulegen, welche Sorgfalt er aufgewandt hat (BGH NJW 1995, 1490, 1492).

    Fehlt es an einem substanziierten Vortrag des Spediteurs, welche Sorgfalt er aufgewandt hat, bleibt er darlegungsfällig (vgl. auch BGH NJW 1988, 640, 643 f.; NJW 1995, 1490, 1492).

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    So hat der Bundesgerichtshof (in NJW 1963, 441) angenommen, dass der Versicherer bei Inanspruchnahme des Geschädigten eigene Regulierungsbeamte zur Abwehr der Ansprüche (also vor Entschädigung) auftreten lassen kann (anders dürfte zu entscheiden sein, wenn der Rechtsschutzversicherer und nicht der Haftpflichtversicherer Maßnahmen zur Schadensregulierung ergreift, vgl. BGH NJW 1961, 1113 ff.).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 15/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Verlust und Beschädigung von Lagergut

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Unterlässt er dies, kann sich der Geschädigte darauf berufen, dass eine Umkehr der Darlegungslast eingreift, der Spediteur hat darzulegen, dass nicht von einem qualifizierten Verschulden auszugehen ist (BGH VersR 1986, 1019, 1021).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Dies entspricht auch den Entscheidungen BGH NJW 1988, 640, 643; NJW-RR 1997, 222, 224. Danach ist dem Frachtführer nämlich versagt, für sich das günstigste Recht in Anspruch zu nehmen, wenn unklar ist, an welchem Ort der Schaden eingetreten ist.
  • BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59

    Regulierungsverhandlungen durch den Rechtsschutzversicherer als unerlaubte

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    So hat der Bundesgerichtshof (in NJW 1963, 441) angenommen, dass der Versicherer bei Inanspruchnahme des Geschädigten eigene Regulierungsbeamte zur Abwehr der Ansprüche (also vor Entschädigung) auftreten lassen kann (anders dürfte zu entscheiden sein, wenn der Rechtsschutzversicherer und nicht der Haftpflichtversicherer Maßnahmen zur Schadensregulierung ergreift, vgl. BGH NJW 1961, 1113 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 18 U 126/91

    Haftung eines Fixkostenspediteurs

    Auszug aus OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02
    Kann damit nicht ausgeschlossen werden, dass der Schaden noch vor der Einlagerung entstanden ist, kann auf die Entscheidung OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1438 Bezug genommen werden.
  • OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03

    Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des

    Zu Recht weist das Landgericht auf die Freistellung vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG hin (OLG Oldenburg aaO; OLG Köln TranspR 2003, 116, 117; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2003, Az.: 18 U 265/00).
  • OLG Bamberg, 08.11.2004 - 4 U 106/04

    Mögliche Schadensersatzansprüche des Transportversicherers wegen des Verlustes

    Auch soweit die Klägerin den Selbstbehaltung des Versicherungsnehmers geltend macht, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß Art. 1 § 5 RBerG vor, da die gerichtliche Geltendmachung derartiger abgetretener Ansprüche eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 1 § 5 RBerG darstellt, um eine sachgerechte und beschleunigte Abwicklung des Versicherungsgeschäftes und die Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, 18 U 143/03; OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln, TranspR 2003, 116, 117).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2008 - 3 U 173/08

    Schadensersatzanspruch eines Apothekers wegen eines angeblichen Verlustes von

    Ist das Verhalten des Frachtführers etc. in dem Zeitraum, in dem die Verursachung des Schadens zu vermuten ist, dem Einblick des Absenders entzogen, trifft den Frachtführer bei Verlusten eine prozessuale Aufklärungspflicht bzw. Einlassungsobliegenheit (sekundäre Darlegungslast), soweit der Schadenshergang für den Ersatzberechtigten völlig im Dunkeln liegt (OLG Stuttgart TranspR 2002, 200; OLG Bamberg TranspR 2005, 358; OLG Köln TranspR 2003, 116; Koller, a.a.O., § 435 HGB Rn. 21 a).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 86/04

    Haftung des Transporteurs / Frachtführers bei Verlust der Warensendung

    Die gerichtliche Geltendmachung derartiger abgetretener Ansprüche stellt eine bloße untergeordnete Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 1 § 5 RechtsBerG dar, um eine sachgerechte und beschleunigte Abwicklung des Versicherungsgeschäfts und die Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen (vgl. OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln, TranspR 2003, 116, 117).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 18 U 59/06

    Mitverschulden des Versenders durch Unterlassen der Wertdeklaration

    In den letztgenannten Fällen ist die auf eine Zession des Versicherungsnehmers gestützte Einziehung des entsprechenden Schadensanteils nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG erlaubnisfrei gestattet, denn sie steht als sachgerechte Hilfs- und Nebentätigkeit mit dem Transportversicherungsgeschäft in unmittelbarem Zusammenhang (OLG Oldenburg TranspR 2003, 76, 77; OLG Köln TranspR 2003, 116; OLG Stuttgart TranspR 2005, 27; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 909).
  • LG Freiburg, 03.09.2004 - 12 O 22/04

    Internationaler Straßengüterverkehr: Unbeschränkte Frachtführerhaftung bei

    Soweit sie aus abgetretenem Recht klagt (vgl. Abtretungserklärung, Anlage K 10), ist sie als Transportversicherer berechtigt, abgetretene Schadensersatzansprüche gem. Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG i.V.m. Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG geltend zu machen ( OLG Oldenburg, TranspR 2003, 76; OLG Köln, TranspR 2003, 116).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.2003 - 3 U 14/02   

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OLG Hamm, 07.07.2003 - 3 U 14/02 (https://dejure.org/2003,69438)
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